Donnerstag, 6. Dezember 2012

Völlig berechtigte Forderung !

In Deutschland wird scheinbar gegen ein Menschen ermittelt, der Serienbriefe an Friseurbetriebe schickte, diese abmahnte und einen "Kostenersatz" forderte.

Der ORF- Salzburg berichtet dazu auf seiner Seite:

Auch Gleichberechtigungs-Mahnbriefe an Friseure

Gegen den Bayern läuft derzeit übrigens noch ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er soll im November im Namen einer „Agentur für Gleichberechtigung“ von Salzburg aus Mahnschreiben an tausende Friseurbetriebe in Österreich geschickt haben. Dabei forderte er jeweils einen Kostenersatz von 249 Euro, weil die Läden das Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit der Preisgestaltung verletzt hätten.
Tatsächlich gelten seit September in der Branche sogenannte Musterpreislisten: Dabei hat die Preisgestaltung für Haarschnitte nicht mehr nach dem Geschlecht, sondern der Haarlänge zu erfolgen.


Das nenne ich mal ein kreativen Ansatz ! Auf solch einen Gedanken muss man erst mal kommen !

§ 21 AGG als Grundlage einer Abmahnung einer Kundin eines Friseurs  ? Das sollte einmal weiter verfolgt werden, ohne dabei den Kürzeren zu schneiden, äh zu ziehen !

Übrigens erbitte ich Hinweise, wo noch so eklatant gegen das AGG verstoßen wird. Nagelstudio ?

1 Kommentar:

  1. Ob diese bereits vorbestrafte Person, die auch kostenpflichtige Mahnschreiben für die fiktive Gewinnspielfirma „Cleverwin 25“ (angeblich im Auftrage eines unbekannten und auf den Philippinen beheimateten „Jon Martinez“) von Österreich aus nach Deutschland verschickte und damit ein stolzes Sümmchen „erwirtschaftet“ haben soll, diese „Geschäftsidee“ selbst hatte, wage ich zu bezweifeln.

    Spannend bleibt in jedem Fall, wie die Justiz in Österreich mit solchen unseriösen Geschäftsmodellen und ihren Betreibern umgeht und wie der vorerst vertagte Prozess ausgehen wird.

    Ich habe jedenfalls jetzt einen Frisör gefunden, bei dem der Haarschnitt – egal, ob männlich, weiblich oder sächlich, langes oder kurzes Haar – immer 11,-- Euro kostet. ;-)

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