Mittwoch, 16. Februar 2011

Das wichtige Impressum im Internet


Eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben, dass derjenige, der seine "Dienste" über das Internet anbietet, im Allgemeinen ein Impressum braucht.

Die Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) sind also vielen geläufig.
Also : Namen und Anschrift rein und gut ist, denken viele.

Mit Ignoranz wird allerdings dabei die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 -5 TMG behandelt.

Welche Berufsgruppen könnten damit unter anderem gemeint sein ? 
Ich nenne hier zunächst einmal die Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, die nach 34 c der Gewerbeordnung eine "besondere" Erlaubnis brauchen, um ihre segensreiche Tätigkeit auszuüben.
Also müssen sie dies auch in ihr Impressum schreiben. Die meisten tun dies, die anderen werden halt aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen abgemahnt und tun es dann.

Pfandleiher und Kaufhausdetektive, die dem Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewo zu zuordnen sind, brauchen ebenfalls eine besondere Erlaubnis und haben dies dann auch im Impressum anzuzeigen.

Aufgrund eines entsprechenden Auftrags eines Konkurrenten sind meine Mitarbeiter damit befasst gewesen, entsprechende Recherchen im Internet vorzunehmen, um die schwarzen 34a  Gewo - Schafe zu finden und entsprechende Abmahnungen vorzubereiten.

Warum glauben eigentlich manche Menschen und Gewerbetreibende , dass sie sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen ? Aber sie lernen es sicher noch.

Nun wird ich sicher mancher fragen :  
Ist nicht egal, ob ein Kaufhausdetektiv, der sich seiner besonderen Verdienste gegen das organisierte Verbrechen rühmt , eine solche Erlaubnis hat und vom wem er sie hat?

Nun, es ist für Kunden und Verbraucher schon wichtig zu wissen, bei wem man sich beschweren muss, wenn einem die Zuverlässigkeit eines Pfandleihers oder Kaufhausdetektivs zweifelhaft vorkommt und man möchte, dass eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewo in Betracht gezogen wird. Und wer weiß, vielleicht hat der Pfandleiher oder der Detektiv gar keine Erlaubnis, weil er wegen Vermögensverfall als unzuverlässig gilt.




Dienstag, 1. Februar 2011

Verspätete Neujahrswünsche

für Freunde, Gönner und Gegner






Ach, was soll der Mensch verlangen?
Ist es besser, ruhig bleiben?
Klammernd fest sich anzuhangen?
Ist es besser, sich zu treiben?

Eines schickt sich nicht für alle!
Sehe jeder, wie er's treibe,
Sehe jeder, wo er bleibe,
Und wer steht, daß er nicht falle

Im neuen Jahr Glück und Heil,
Auf Weh und Wunden gute Salbe!
Auf groben Klotz ein grober Keil!
Auf einen Schelmen anderthalbe!

( Ein Jurist )