Montag, 14. September 2009

Partybilder - Die Pest im Internet

Geben Sie Ihre Rechte bitte an der Garderobe ab 

Der Besuch einer Diskothek beinhaltet kein Einverständnis in die Veröffentlichung von Fotos der Besucher.
                       
Wer kennt sie nicht , die sogenannten Fotoscouts oder Partyknipser, die an jedem Wochenende in fast allen größeren Diskotheken oder angesagten Clubs unterwegs sind? Mehr oder weniger ungefragt machen sie von den ahnungslosen Besuchern hübsche kleine Bilder, die sie in ihrer Kamera speichern. Wer die Bilder kennt stellt nicht nur eine große Ähnlichkeit aller Bilder hinsichtlich der Anordnung der Personen oder der Motive fest, sondern findet diese Bilder auch meist kurze Zeit danach im Internet. Es ist eine weit verbreitete Unsitte auf öffentlichen Partys Fotos zu machen und diese im Internet in vertrauen darauf zu veröffentlichen, die abgebildeten Personen würden nicht nur nichts dagegen haben, sondern sich vielmehr auch noch darüber freuen. Eine Haltung, die insbesondere unter jungen Leuten recht verbreitet ist. Das Fotografen, Diskothekenbetreiber und insbesondere Websitebetreiber ganz und gar nicht das Recht auf ihrer Seite haben, hat jüngst wieder einmal ein deutsches Gericht entschieden.
Im Jahre 2007 hat das Landgericht Krefeld einem sogenannten Eventfotografen und der dahinter stehenden Firma untersagt, Bilder von Gästen einer Veranstaltung ungefragt ins Internet zu stellen. Diese Entscheidung scheint die Betreiber von Webseiten, von sogenannten Fotoplatformen und die Fotografen nicht weiter gestört zu haben, denn sie setzen ihr rechtswidriges Handeln fröhlich fort.
Das Amtsgericht Ingolstadt ist nun in seiner Entscheidung vom 03.02.2009 bemerkenswert deutlich und eindeutig geworden. Im Wege einer einstweiligen Verfügung wurde dem Diskothekenbesitzer untersagt, Bilder die einen Gast zeigten, ohne dessen Einwilligung im Internet zugänglich zu machen.
Der Diskothekenbesitzer machte geltend, dass es kaum eine Party gäbe, wo nicht fotografiert würde. Fotografen würden dabei nicht heimlich auftreten, sie fotografierten gerade im Hinblick darauf, Aufmerksamkeit für ihr Medium zu wecken und überhaupt müsste jeder Partygast damit rechnen, fotografiert zu werden. Darüber hinaus wollte der Diskothekenbetreiber besonders schlau sein und hatte neben der Kasse bzw. dem Eingang ein Schild angebracht, wonach jeder, der die Diskothek betreten würde, mit Bildaufnahmen seiner Person einverstanden sei. Mit anderen Worten: Der Partygast sei selber schuld, wenn ein Bild von ihn angefertigt und dann ins Internet gestellt würde.
Der gesamten Verteidigungsargumentation des Diskothekenbetreibers hat das Gericht eine Abfuhr erteilt. Durch allgemeine Geschäftsbedingungen, die neben der Kasse aushingen, können niemals der Schutz des § 22 KUG ausgehebelt werden. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Zirkus, einen Freizeitpark, eine Theaterveranstaltung oder eben um eine Diskothek handeln würde. Die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder muss eindeutig erklärt werden und kann durch den Aushang von allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unterstellt werden. Ob das Fotografieren in Diskotheken üblich ist, spielt überhaupt keine Rolle. Schon gar nicht muss jemand, der sich „in die Öffentlichkeit begibt“ mit einem Foto rechnen. Gerade davor soll § 22 Kunsturhebergesetz schützen.
Die Entscheidungen ist ein mehr als deutliches Signal an Diskothekenbesitzer, die Fotos ins Internet stellen. Aber auch die Betreiber von solchen Party-Bilder-Shows müssen ab sofort noch vorsichtiger sein. Wer fremde Bildnisrechte nicht beachtet, kann sehr schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Es spielt keine Rolle, ob es jedermann bekannt ist, dass in Diskotheken Fotos gemacht werden. Fotografen und die Betreibern von Weibseiten können nicht von der Pflicht zur Einholung der Einwilligung des Abgebildeten entbunden werden. Und dies müssen sie in einem Gerichtsverfahren gegebenenfalls beweisen. Es ist nicht ausreichend, wenn drei ohne mehrere junge Mädchen freundlich lächelnd in die Kamera schauen. Und welcher Fotograf erinnert sich nach einer durchfeierten Nacht präzise daran, ob ihm die Person A oder die Person B die präzise Einwilligung zur Veröffentlichung und Verbreitung gegeben haben.

Freitag, 11. September 2009

Verfassungsrichter zu den anonymen Bloggern

In einer vielbeachteten Rede hat sich der bekannte Verfassungsrichter Udo di Fabio auch mit dem neuen Phänomen des Bloggens und des Twitterns auseinandergesetzt.
Nicht erst seit den schlimmen Vorfällen in Schwalmtal, als sich ein vermeintlich anonymer Blogger über Twitter in der ganzen Welt meldete, um seinen unausgegorenen Senf beizutragen, wissen wir, welche Gefahren von solchen Wichtigtuern ausgehen.
Di Fabio führte aus :
„Wer anonyme Netzwerke als Wissens- und Meinungsproduzenten vorbehaltlos akzeptiert, wird auch schnell den Sinn für Urheberrechte des Schriftstellers oder des Künstlers verlieren, genauso rasch wie deren Kunstfertigkeit ein Muster ohne Wert wird. Wo alles auf Klick verfügbar scheint, entsteht eine Kultur der solipsistischen Verfügbarkeit, die selbst den gefährlichen Anspruch der Demokratie, die Lebensverhältnisse der Bürger vollständig gestalten zu können, wenn nicht überbietet, so doch nachdrücklich stärkt. Nicht mehr die Bürger, die mit ihrer Arbeit, ihrem gebildeten Verstand das Publikum als eigentliches Subjekt der öffentlichen Meinung bilden, sondern der ununterbrochene Strom eines Konglomerats aus Kommerz und Emotion, aus Information und Unsinn, aus gesteuerter Ordnung und wildem Zufall wird zum Herrschaftssubjekt, tauscht die neuen Ideale der Direktheit, des unmittelbaren Effekts, auch der totalen Gleichheit des Zugangs gegen den Anspruch, die Welt nach Menschenmaß in einem diskursiven Prozess, mit Mehrheit in einem förmlichen Verfahren demokratisch zu gestalten.“
Und weiter :
„Aber wie ist es heute? Wer schreibt für Wikipedia, das jeder Schüler als digitales Lexikon ohne zu zögern konsultiert? Warum zeigt sich das Gesicht der Kommunikationsteilnehmer nicht offen im Netz - ist die mittelalterlich anmutende Burka im Straßenbild auch europäischer Städte denn wirklich so weit entfernt von den hypermodischen Twittern und „Newsbotsern“? Der freie Mensch der Neuzeit zeigt sein Gesicht, gibt seinen Namen preis, wenn er die Bühne des öffentlichen Raumes betritt.“
Recht hat er !

Dienstag, 8. September 2009

In aller Deutlichkeit

Wird lediglich ein schwarzer Balken über den Augen des Abgelichteten zur Zensierung des Fotos eingesetzt, kann es für Dritte trotzdem erkennbar sein, um welche Person es sich auf dem Foto handelt. Der Betroffene kann in diesem Fall auch dann Unterlassung der bildlichen Darstellung verlangen, wenn er seine Einwillung zur Veröffentlichung des Fotos nur auf einer bestimmten Domain gegeben hat.

Landgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 25.06.2009
Az.: 2-03 O 179/08

Kommentare Kommentare

Kommentare zu diesem Blog sind natürlich willkommen. Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn diese "offen" geschehen würde. Denn eigentlich hat niemand etwas zu befürchten, wenn er bei seinen Kommentare Vernunft und guten Stil walten lässt.

Ich werde keine Kommentare freigeben,
- die beleidigen und verleumden, es sei denn als Stilblüte oder als Negativbeispiel.
- die nur sinnlos rumstammeln
- die direkte Links auf rechtswidrige Seiten beinhalten.

Ob nun Karsten, Labradorstuff oder andere... Alle sind erstmal willkommen. Auch "." darf was sagen.

Aber zieht die virtuelle Burka aus.

Samstag, 5. September 2009

Fußball und das Internet

Zugegeben, was die praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet der IT-Technologie anbetrifft, spiele ich auf dem Niveau der Amateurliga. Aber immer wieder kommt es vor, dass ich mit echten Kennern und Könnern der Materie konfrontiert werde. Die erkennt man daran, dass sie Sätze wie diese veröffentlichen :
„Du hast es nun mit der Championsleague zu tun Spako!“
Aha!
Was will uns dieser Satz sagen ?

Zum einen kommt es immer wieder vor, dass Amateurliga auf Mitglieder der höchsten Liga trifft. Dann wissen wir, dass häufig genug die Amateure den Profis ein Bein gestellt haben. Das erhöht den Reiz. Im vorliegenden Fall hat ein Amateur die Profimannschaft gezwungen, nach einem längeren abgeschlossenen Trainingscamp das Trikot zu wechseln. Man trug dann zeitweise das Trikot aus Prag. Aber nicht lange, denn der Amateur sorgte dafür, dass die Profis nun ein Trikot ohne jeden Aufdruck tragen müssen. Sozusagen ein No-Name-Verein. Warum man nicht gleich das „Ostara“ Logo auf der Brust trägt, bleibt deren Geheimnis.

Das Basislager musste auch verlegt werden und ist nun auf den Bahamas beheimatet. Das ist es zwar warm, aber weit weg vom Schuss. Wie sagte mein längerer Gesprächspartner Adrian Fuchs so treffend :“Anonyme Blogger nimmt niemand ernst“
Zum anderen sagt dieser Satz, dass der bisherige Träger des rotglühenden Trikots eben nicht zu höchsten Könnerklasse gehörte. Wenn das aus berufenem Munde kommt, wird es wohl stimmen. Da hat es der Amateur also geschafft, dass sich die selbsternannten Verbraucherschützer selbst zerfleischen und sich gegenseitig verächtlich machen. Das haben die bösen „Abzocker“ denen aber voraus, dort herrscht Einigkeit im Vorgehen und Handeln. Und ganz wichtig : Man redet nicht ständig Blödsinn !Wahrscheinlich sind deren „Burgen“, Hauptquartiere und „Höhlen“ deswegen so schwer zu knacken.

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Guten Tag und Herzlich Willkommen

The games must go on !!!