Donnerstag, 31. Dezember 2009

Klarstellung 2009

Bevor hier die Diskussionen ausufern, habe ich bei dem Herrn aus Kassel, den manche den Schlosser nennen, nachgefragt, ob er etwas mit dem Blog "about.fastix.usw" zu tun hätte. Glaubhaft hat er mir versichert, dass er gar nicht wüsste, was ich meinen würde.
Zitat:
"Kennen Sie den dortigen V.I.S.D.P.? Ich bestreite ihn zu kennen."

Na, da bin ich aber froh. Aber entsetzt bin ich natürlich, dass dies schon der zweite Blog ist, der dem Herrn aus Kassel entglitten ist.

Also zur Klarstellung :
Auf dem genannten Blog schreibt jemand, der meinem verehrten Prozessgegner schaden will,also genau die Masche, die wir schon mit rotglut.org erlebt haben. Ob es die gleichen Leute sind ?
Der Herr aus Kassel hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem selbst zerstörerischen Geschreibsel zu tun.

Also, Herr F. oder wer auch immer Sie sein mögen, niemand nimmt Sie nach der Enthüllung noch ernst.

Der Herr aus Kassel geht einer seriösen Arbeit nach und gar keine Lust und Zeit, zu seinen Lasten zu schreiben und zu "enthüllen".

Nachtrag

Alles was auf dem Blog fastix.blogspot.com gepostet wurde, ist gelogen und entsprang nur einem kranken Hirn, das Herr Jörg Reinholz aus Kassel schaden wollte.

Ich werde jeden Kommentar gnadenlos redigieren, der behauptet, der Ehrenmann Jörg Reinholz aus kassel hätte etwas mit dem genannten Blog zu tun.

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Nachfrage

Ich erhielt mehrere Emails einer Dame, die von sich behauptete "Heike Reinholz" zu sein. Es war eine Mail über arcor.de.

Es wurde mir so viele pikante Details mitgeteilt, dass mir schwindelte. Wenn nur 50 % davon stimmen würde, würde es in jedem Fall manches erklären. Sie schrieb mir, dass sie auch mit Herrn Frickemeier, dem Enthüller, in Kontakt stünde, was er mir bestätigte. Das würde wiederum einiges bestätigen.

Ich weiß jetzt, warum "Rotglut" Rotglut heißt und ich weiß jetzt, warum Schlosser jetzt nicht mehr Rotglut schmieden können.

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Geschwister nicht. Aber selbst bei Freunden greift man manchmal daneben !

Wahrheiten für Querulanten

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt jüngst ein ehemals (und jetzt wieder??) rotglühendes Mitglied der Bloggergemeinde.Ein deutsches Landgericht führte wortwörtlich in einem Beschluss aus:

"Mit sachlicher Auseinandersetzung der Argumentation hat die Antragstellung nichts mehr zu tun, weshalb hinreichender Anhalt für rechtsmissbräuchliche Antragstellung zudem gegeben ist."

Das Landgericht verwarf -genauso wie das Amtsgericht- seinen merkwürdigen Antrag.

Nachdem dem genannten Blogger bereits schon einmal querulatorische Neigungen attestiert worden sind, ist es nun schon das zweite Mal, dass die deutsche Justiz zu diesem vernichtenden Urteil kommt.

Es dauert sicher nicht mehr lange und der genannte Blogger hat bei allen bundesdeutschen Gerichten diesen Ruf des Querulanten weg.Da ein solches Erscheinungsbild durchaus Krankheitscharakter haben kann, sollte man ihn mit allen Mitteln eine Heilungschance geben. Allerdings nur unter Aufsicht und ohne Billig-Fusel-Dröhnungen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.
Was macht ein Verein, der einen Maulwurf ( oder wie heißt die weibliche Form?) in den eigenen Reihen vermutet ? Also ein meist im Dunklen lebendes Getier, das das Tageslicht scheut ?
Richtig !
Er versucht, das Getier zu entlarven und kalt zu stellen.
Und wie macht das ein schlauer Verein ?
Richtig !
Er benutzt dazu am besten seine Gegner, die ,ohne es zu bemerken, geifernd mithelfen, den charakterlosen Wendehals zu entlarven.
Genaue Angaben gefällig ? Gerne !

Man versende an alle Mitglieder eine Einladung zur einer Mitgliederversammlung. Diese Einladung, die übrigens leicht erkennbar die satzungsmäßige Ladungsfrist nicht einhält, ist eine Falle. Man baue in die Tagesordnung und in die Einladung zur Versammlung zwei nette Klopper ein.

Einmal soll zum Ehrenpräsidenten ein nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt ernannt werden. Eine (provokative) Mitteilung, die manchem selbst ernannten Verbraucherschützer und Self-Made-Journalisten das publicitygeile Wasser im Munde zusammenlaufen lässt.

Des weiteren baue man in jede einzelne Einladung einen individuellen Fehler ein, also in jede Einladung einen anderen.

Wenn nun das passiert, was man erwarten kann, dass nämlich der Journalist, der nicht einmal zum Mitarbeiter des Grevenbroicher Tageblatts taugen würde. diese Einladung „plötzlich“ in Händen hält und darüber ohne weiter Recherche und ohne weiteres Nachdenken berichtet, hat man mit zwei Kloppern zwei Bekloppte entlarvt. Den Maulwurf aus Steinhagen und den Schreiberling !

Knallhart recherchiert und nachgefragt, Herr Journalist, sind Ihre anderen Berichte eigentlich auch so gehaltvoll und richtig ? Weisse (jetzt) Bescheid, Schätzelein ? Wie sagte der Möchtegern-Pulitzer aus Herford so treffend ?

„Guten Morgen, Welt. Zeit, ins Bett zu gehen. Die heutigen, nächtlichen Recherchen waren immerhin fruchtbar und lohnten sich. Gute Nacht!“

Bleib einfach drin !

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die fleissigen Abmahner der Firma DigiProtect

Die DigiProtect GmbH ist fleissig und dehnt ihre segenreiche Tätigkeit auf Krefeld aus. Im Moment werden mir verstärkt Abmahnungen der DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen zur Prüfung vorgelegt, die Rechtsbeeinträchtigungen wegen angeblicher down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken behaupten und einen pauschalen Schadensersatz von 480,00 EUR  als Vergleichszahlung anbieten.
Man macht dabei die angeblichen Rechte verschiedener Künstler geltend gemacht. Abgesehen davon, dass man mal wieder das Anwaltsbüro gewechselt hat, handelt es sich um die bereits sattsam bekannten immer gleichen Formulierungen.
Wie bereits mehrfach anderswo berichtet, sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt. Weshalb ich immer für die Mandanten eine solche Unterlassungserklärung abgebe.
Nicht in Ordnung ist jedoch die Forderung der Kollegen nach Schadensersatz und/oder einem Ersatz der Anwaltsgebühren in dieser Höhe.
Die Anwälte Denecke, von Haxthausen gehen zwar auf die  mögliche Anwendung des § 97a UrhG ein und vertreten die Auffassung ( was niemanden wundert), dass diese segensreiche Deckelung ausgerechnet im vorliegenden Fall nicht richtig sei. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragraphen bisher nur wenig Rechtsprechung gibt, könnte es sich jedoch lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Den aber haben die Kollegen bis zum heutigen Tage nicht geführt, oder täusche ich mich da ?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Nachbarschaft im Stress

Unsere Freunde von der so genannten "Nachbarschaft" haben durch einen nicht ganz unbekannten Tschechen (mit Schweizer Eltern) ankündigen lassen, dass man wegen angeblich offener Rechnungen Tausende von Mahnbescheiden beantragt hätte. Das freut das Herz es Anwalts, denn das bedeutet in meinem Fall mindestens 12 Verfahren vor dem Amtsgericht in Krefeld, die ich vorhabe zu gewinnen.

Gerade aus Krefeld gibt es dazu eine mir bekannte grundlegende Entscheidung , auf die ich mich immer wieder gern berufe.Außerdem bietet die ZPO genügend Möglichkeiten um Nachbarn und deren Prozessbevollmächtigen aus Potsdam zu quälen.

Gerade bei Mahnbescheiden sind nach der ZPO die so genannte Notfristen außerordentlich eng gestrickt und man hat als Antragsgegner genügend Möglichkeiten, um den Antragsteller unter Stress zu setzen.

Es ist also völlig richtig, wenn ein Anwalt sagt:
"Ich bin begeistert und gratuliere von Herzen!"

Da merkt man mal an den Reaktionen, was sogenannte Abzocker und sogenannte Verbraucherschützer gemeinsam haben:  Sie verstehen Ironie nicht.
Möglicherweise passt so etwas nicht in ihr einfach gestricktes Weltbild.

Montag, 7. Dezember 2009

Auf meine Initiative hin haben sich die deutschen Datenschützer mit einem wichtigen Problem beschäftigt.


Fotos von Personen im Internet

Zunehmend stellen Privatpersonen und Unternehmen für unterschiedliche Zwecke Fotos von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen ins Internet. Damit sind die Fotos nicht nur weltweit zugänglich, sondern können kopiert, bearbeitet und für vielfältige Zwecke verwendet werden. Dem Interesse, die Fotos auf möglichst einfache Weise zu verbreiten, steht das Recht der Fotografierten am eigenen Bild gegenüber.
Ob und inwieweit solche Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen, richtet sich nach den §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

Es sind daher folgende Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet zu beachten:

1. Das Veröffentlichen von Fotos im Internet bedarf grundsätzlich der Einwilligung der fotografierten Personen.
2. Keine Einwilligung ist erforderlich in den Fällen des § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KUG. Selbst wenn ein Foto unter die Ausnahmetatbestände fällt, darf es gem. § 23 Abs. 2 KUG nur veröffentlicht werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten kann auch dadurch verletzt sein, dass die Veröffentlichung im Internet weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können.
3. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Sie muss sich sowohl auf das Fotografiertwerden als auch auf die Veröffentlichung im Internet erstrecken.

4. Sofern die Fotos nur für einen begrenzten Kreis von Personen bestimmt sind, ist der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu beachten. Dem wird genügt, wenn die Fotos passwortgeschützt online gestellt werden.


Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob und wie eine "konkludente" Einwilligung überhaupt möglich ist.


Freitag, 4. Dezember 2009

Mein Kramen in der Rundablage

brachte dann doch das erstaunliche Dokument zum Vorschein.

Was schreibt der Petent da :"  Mein Antrag war substituiert und begründet." Hmmm, was meint er damit bloß ?
Ich habe dann bei Wikipedia mal nachgeschaut und BINGO, das war eine Freud'sche Fehlleistung. Der Petent nimmt wohl Ersatzstoffe, wenn er denkt, dass er Anträge substantiiert begründet.

Schön auch der Schlusssatz des Petenten:
Was macht Ihr da eigentlich? Den Rechtsstaat zum Treppenwitz erklären?

Nachdem ich die Definition von Treppenwitz nachgelesen habe, habe ich das Schriftstück wieder dahin gelegt, wo es hingehört.

Kürzlich bei Gericht

sprach mich ein Richter L. an und zeigte mir ein bemerkenswertes Schreiben eines Petenten. Neben allgemeinen Pöbeleien, die jedes Gericht immer sehr froh und wohlmeinend stimmen, sprach der Herr von "offener Rechtsbeugung". Was das denn sei, fragte mich der Richter. Ob an ihm eine Änderung des Strafgesetzbuches vorbeigegangen sei und ob es auch eine geschlossene Rechtsbeugung geben würde, rätselte er.Ob das das Selbstouting eines notorischen Querulanten sei, so klagte er.

Nun ich konnte ihn beruhigen. "Offene Rechtsbeugung" ist ein Begriff aus der Teutschen Turnbewegung  des ollen Turnvaters F.L. Jahn ( ja der aus der Hasenheide!) Sie ist das Gegenteil von "Offener Linksbeugung" und stellt einer totale Verschiebung des Oberkörpers (leicht nach rechts) nach vorn dar und zwar bei gleichzeitigem Niederwerfen auf den Boden.. Im asiatischen Raum wird die Bewegung auch Kotau genannt und ist ein Zeichen von Unterwürfigkeit und höchster Ehrerbietung. Niedere Domestiken haben diese Bewegung total verinnerlicht.

Ach so, meinte Richter L., wie nett!

Dann warf er das Schreiben in den Mülleimer (Rundablage).

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Klage oder Nicht-Klage

Heute wurde ich von einem Mandanten gefragt, ob es Sinn machen würde, gegen üble Beleidigungen und Bedrohungen im Internet vorzugehen.
Mit der typischen Juristenantwort :" Es kommt darauf an..!" war er zunächst nicht zufrieden, wohl aber als ich ihm den Hintergrund meiner Antwort erläuterte.
Es kommt darauf an, ob der Gegner durch eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil beeindruckt wird ( wie jeder rechtschaffene Mensch) oder nicht. Man kann ja vor der gerichtlichen Entscheidung anderer Meinung sein, sollte sich danach daran halten. Nun gibt es in der Internetgemeinde manch Irren, der sich um Gerichte und Urteile, um Gesetze und Verordnungen usw.. einen Dreck scheren und munter weiter machen. Für solche "Mitmenschen" gibt es andere staatliche Sanktionen, die dauern länger bis sie Wirkung zeigen, aber sie sind nachhaltiger. Manch Internetblogger fand sich plötzlich zur Untersuchung ihres Geisteszustands in Haina oder anderen Orts wieder und wurden dann ganz ruhig und zufrieden. Besonders Verschwörungstheoretiker finden dort eine Neue Heimat, die sie liebevoll aufnimmt.