Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.

6 Kommentare:

  1. Ich meine, soeben aus Kassel heftiges Wutgebrüll und hektisches Telefonieren vernommen zu haben. Sicherlich wird dieser Beitrag alsbald ein rotglühendes Kontermanifest des Autoren hervorrufen.

    Mit als "Meinungsäußerung" getarnten Drohungen muss gerechnet werden !

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  2. Sowas aber auch. Der plötzliche Sinneswandel kam vermutlich unvermittelt? Immerhin schrieben Sie mir per Mail, daß Sie selbstverständlich zustimmen würden :-)

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  3. Eine Ehrenpräsidentschaft in dem bekannten Verein wäre wohl auch eine recht zweifelhafte Würde, eher doch schon eine unerträgliche Bürde geworden.

    Hatte sich doch einst ein Vorstandsmitglied öffentlich spottend damit gebrüstet, den abgelehnten Aufnahmeantrag eines Rechtsanwaltes eingerahmt an der Wand hängen zu haben.

    Aber wie heißt es doch in einem Sprichwort: "Wer zuletzt lacht, lacht immer am besten."

    Könnte es sein, dass Online-Journalisten eine etwas lange Leitung haben? - Nun, ja, die Datenautobahnen haben jetzt vielleicht auch gerade Glatteis, zumindest ist da wohl einer gewaltig darauf ausgerutscht...

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  4. Vereine wo Herr Neuber Ehrenpräsident werden kann, gibt es doch wie Sand am Meer. Z.B. den Verbraucherschutz-Internet-Verein. Dann fallen auch die Kostennoten nicht so ins Gewicht, denn es bleibt dann ja alles in der Familie

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  5. @ kamikaze

    Zwischen "können" und "wollen" liegen bekanntlich Welten...

    Eine Ehrenpräsidentschaft wird verliehen und ist in der Regel auch mit einer Ehrenmitgliedschaft verbunden.

    Wie bereits aus der Begrifflichkeit hervorgeht, ist es für einen verleihenden Verein eine Ehre, wenn er eine Persönlichkeit gefunden hat, die diese Aufgabe übernimmt.

    Aber es muss auch eine Ehre für die Person sein, die die Ehrenpräsidentschaft übernehmen soll, insbesondere muss sich ein Ehrenpräsident mit den Tätigkeiten des betreffenden Vereins identifizieren können.

    Wenn ein Rechtsanwalt ein Mandat übernimmt, muss er sich da zwangsläufig auch mit den vertretenen Inhalten identifizieren?

    Ein Strafverteidiger ist, nur weil er einen Straftäter vertritt, noch lange kein Verbrecher.
    Und ein Rechtsanwalt, gegen dessen Mandant wegen angeblich unseriöser Geschäftspraktiken ermittelt wird, ist deswegen doch noch lange kein "Abzocker" – ist das so schwer zu verstehen?

    Ihre Bemerkung zu den Kostennoten ist mir einfach zu albern (um nicht zu blöd zu schreiben), als dass ich mich dazu noch äußern werde.

    Manche wollen nicht verstehen – oder können es nicht, denn zwischen "wollen" und "können" liegen halt auch Welten! ;-)

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  6. @ Lore

    "Und ein Rechtsanwalt, gegen dessen Mandant wegen angeblich unseriöser Geschäftspraktiken ermittelt wird, ist deswegen doch noch lange kein "Abzocker" – ist das so schwer zu verstehen? "

    Ach Lore, was Du so alles zwischen den Zeilen liest. Du entwickelst Dich ja richtig zum Jubelperser.

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