Montag, 7. Dezember 2009

Auf meine Initiative hin haben sich die deutschen Datenschützer mit einem wichtigen Problem beschäftigt.


Fotos von Personen im Internet

Zunehmend stellen Privatpersonen und Unternehmen für unterschiedliche Zwecke Fotos von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen ins Internet. Damit sind die Fotos nicht nur weltweit zugänglich, sondern können kopiert, bearbeitet und für vielfältige Zwecke verwendet werden. Dem Interesse, die Fotos auf möglichst einfache Weise zu verbreiten, steht das Recht der Fotografierten am eigenen Bild gegenüber.
Ob und inwieweit solche Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen, richtet sich nach den §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

Es sind daher folgende Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet zu beachten:

1. Das Veröffentlichen von Fotos im Internet bedarf grundsätzlich der Einwilligung der fotografierten Personen.
2. Keine Einwilligung ist erforderlich in den Fällen des § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KUG. Selbst wenn ein Foto unter die Ausnahmetatbestände fällt, darf es gem. § 23 Abs. 2 KUG nur veröffentlicht werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten kann auch dadurch verletzt sein, dass die Veröffentlichung im Internet weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können.
3. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Sie muss sich sowohl auf das Fotografiertwerden als auch auf die Veröffentlichung im Internet erstrecken.

4. Sofern die Fotos nur für einen begrenzten Kreis von Personen bestimmt sind, ist der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu beachten. Dem wird genügt, wenn die Fotos passwortgeschützt online gestellt werden.


Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob und wie eine "konkludente" Einwilligung überhaupt möglich ist.


2 Kommentare:

  1. Da hat wohl dieser Beitrag ein wenig Staub (Schmutz) aufgewirbelt, geht es doch wieder einmal um "Fotos von Personen im Internet".

    Das Recht am eigenen Bild - ein gewisses "Lieblingsthema" des Bloginhabers, wie mancher schon (sicher nicht ganz erbaut darüber) erfahren musste.

    Bezeichnend ist, dass sofort auf dem weinroten Blog und einem sicher extra(?) zu Ehren "About: Rechtsanwalt Andreas Neuber" angelegten Blog (das zwar anonym geführt wird, dafür aber umso offensichtlicher die Handschrift des "Weinroten" trägt) – "Lüge" geplärrt und auch sonst liebevolle Bekundungen des Gefühls der Feindschaft und Rachsucht herausgelassen werden (für kranke Seelen sollen solche Entladungen ja manchmal auch Entlastung bringen).

    Nun hat der Düsseldorfer Kreis (Oberste Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich) auf seiner Webseite tatsächlich nur 3 Beschlüsse vom 27.11.09 veröffentlich (am 14.07. und 2.10.09 waren es sogar nur jeweils einer), denn es soll vorkommen, dass eine Behörde darüber selbst befindet, was auf der eigenen Webseite erscheint und was nicht.

    Da setzt sich ein Rechtsanwalt schon seit längerem dafür ein und erreicht, dass sich die Oberste Datenschutzaufsichtsbehörde endlich mit dem leidigen Problem des Bildmissbrauchs im Internet befasst, und Personen, die vorgeben "Verbraucherschützer" zu sein, haben nichts Besseres zu tun, als auch dieses Anliegen in den Dreck zu ziehen.

    Ein Anonymer schrieb:

    "Mönsch Neuber, wie billig ist das denn? Während sich der CCC konsequent für Datenschutz einsetzt [1], kommen Sie mit diesem Kleinkram um die Ecke? Schämen Sie sich!"

    Mal abgesehen von der unflätigen Anrede, mit der sich dieser Schmierfink selbst in die unterste Schublade befördert, hatten Sie schon einmal persönlich Kontakt mit Betroffenen, deren Fotos ungewollt ins Netz gestellt wurden. Die dadurch beruflich Nachteile hatten, die sich plötzlich in familiären Konflikten wiederfanden? Und die kaum eine Chance haben, solche Bilder wieder entfernen zu lassen – meinen Sie wirklich, für diese Menschen ist das "Kleinkram"?

    Ist das nicht auch Verbraucherschutz, das Recht am eigenen Bild im Internet durchzusetzen?
    Schämen muss sich hier nicht Herr RA Andreas Neuber – schämen sollten sich die, die seinen Beitrag wieder einmal zum Anlass für Beleidigungen und Diffamierungen nehmen.

    Es hat ein angeblich Anonymer auf dem weinroten Blog geschrieben:

    *Das Andreas Neuber, "Rechtsanwalt" jetzt völlig durchknallt habt Ihr schon bemerkt - nicht wahr?*

    Es gab auch schon mal ein in "Die Wahrheit über einen durchgeknallten Anwalt" gewissermaßen "umfrisiertes" Blog? –

    Dass sich Schmierfinken doch immer durch ihre primitive Wortwahl selbst entlarven! ;-)

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  2. Dass der "schmerzbefreite Blockwart" unter pseudoanonym Selbstgespräche führt ist offenbar; aber nicht nur in seinem eigenen Blog, sondern auch in anderen Foren sind seine Kommentare in Ausdruck und Stil unverkennbar.

    Da sein "Überdruckventil" offensichtlich nicht auf eine längere injurienfreie Periode programiert ist muß er halt Parallelseiten führen um seinem Verleumdungsdrang genüge zu tun.

    Seine Geschwäzigkeit zeigt sich ja auch immer wieder in seiner Selbserhöhung bezüglich Heroismus und geistiger Überlegenheit.Dadurch manifestiert sich, nach meiner Meinung, auch sein paranoitisches Verhalten.

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