Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die Wahrheit über (deutsche) Anwaltsgebühren

Wenn man der Fernsehberichterstattung Glauben schenken darf, war "unser aller" Konny Reimann aus Texas in einen Rechtsstreit verwickelt. Ein Nachbar verlangte von ihm die deutliche Kürzung seines Rasens und hatte dazu sogar das Gericht angerufen.

Weil er im texanischen Nachbarrecht nicht firm war, tat Konny Reimann das einzig Richtige: Er fragte vorher einen Anwalt, der ihm scheinbar "nur" einen der Sach- und Rechtslage angemessenen  Rat gab. Doch nun kommt es :
Konny Reimann soll für diesen Rat 1000 Dollar gezahlt haben.
Dies entspricht nach heutigen Wechselkurs etwa 715,00 Euro.

Was hätte ein bundesdeutscher Rechtsanwalt für den (gleichen) Rat bekommen ?

Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 BGB können von einem Rechtsanwalt bei einer (Erst-)Beratung von Verbrauchern maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet werden.Aber fast immer bleiben die deutschen Rechtsanwälte unterhalb dieses Betrages.
Selbst wenn ein  bundesdeutscher Anwalt unseren Konny Reimann vor Gericht vertreten hätte, wären maximal 300,-- Euro zusammengekommen. Und die hätte Konny Reimann dann auch noch vom (säumigen) Nachbarn zurückbekommen.

Auswandern ist so eine Sache, drum bleibe im Lande.

2 Kommentare:

  1. Es ist schon sehr erstaunlich, wegen welcher Lappalien Nachbarn in Streit geraten und Rechtshilfe beanspruchen.

    Beim Streit um die Länge des Rasens wäre wohl die Beauftragung eines Gartenbau-Fachbetriebes, der die Grashalme in die fachmännische Länge geschnitten hätte, in beiden Ländern kostengünstiger möglich.

    Aber wer Streit sucht, findet ihn auch – und wenn er nur die Länge der Grashalme nachmisst! :-D

    Sicher muss man Gebühren für Dienstleistungen, welcher Art sie auch sein mögen, immer im Zusammenhang mit dem Durchschnittsverdienst der Bevölkerung sehen und kann nicht nur den unmittelbaren Ländervergleich vornehmen.

    Allerdings ist in Deutschland schon eine deutliche Diskrepanz zwischen Aufwand, Vergütung und Unkosten bei den freien Berufen zu erkennen, wobei Anwälte dabei wohl noch besonders ungünstig (um es mal freundlich auszudrücken) wegkommen.

    AntwortenLöschen
  2. Herr Reimann ist ein Proll, aber sehr von sich selbst überzeugt und ohne Fähigkeit zur Selbstkritik. Meistens überspringe ich ihn, genau wie ich auch den Porno-Abschnitt am Ende weglasse sowie die Teil-Wiederholung der vorherigen Sendung (Also Rach, Superstar Suche, Tine Wittler, etc), so dass die Sendung in 15min durch ist. Ja, für RTL-Extra muss man sich entschuldigen, es ist grosses Fremdschämen. Diesmal habe ich es aber geschaut weil mich Gerichte interessieren.

    Herrn Reimann ist wohl nicht bewusst dass er seine Nachbarn vielleicht nervt. Auffallend ist doch, dass keiner von den Nachbarn jemals im deutschen Unterschichten-TV erschienen ist, z.B. mit den Reimanns zusammen BBQ gemacht oder so. Ich gehe davon aus, dass beide eigentlich nur Ruhe am See wollten, und nun genervt sind dass Herr Reimann nicht nur seinen Rasen nicht mäht, sondern dass sein Grundstück eine Dauerbaustelle ist und ausserdem eine Touristenattraktion. Und die Touristen parken dann die Stelle voll wo nun die schweren Steine stehen. Vermutlich wird dann auch bis in die Nacht gefeiert.

    Zu den Anwaltskosten: in USA werden Anwälte pro Stunde bezahlt. Vermutlich hat der RA 5 Stunden gearbeitet an sinnlosen Schriftsätzen. Und da Herr Reimann nach der Anzeige den Rasen umgehend gemäht hat (Grundstück sah auch sofort besser gewesen) wärs vermutlich ohne RA deutlich billiger geworden, sogar wenn "Rick" erschienen wäre.

    AntwortenLöschen