Dienstag, 12. Juli 2011

Unsägliche Erlebnisse

Heute war der erste Tag des Verfahren gegen Olaf H., dem vorgeworfen wird, Mirco S. ermordet zu haben.

Der Auflauf an Gutmenschen ( Rübe ab!), die kurzen Prozess forderten, war erheblich. Und sie wurden so enttäuscht: Auf der Anklagebank saß ein Mensch, der weder einen Bocksfuß hatte, noch Schwefelgeruch verbreitete.
Wie und warum die Tat geschah, wird Kammer des Landgerichts Krefeld aufklären müssen, darum beneide ich sie nicht.

Neu war für mich allerdings, dass sich der Angeklagte gleich zwei Gegnern gegenüber sah. Der Staatsanwältin und dem eigenen Verteidiger, der, wenn die Presseberichte stimmen, den oben erwähnten Gutmenschen nach dem Munde redete. Es ist schon völlig ausreichend, wenn die öffentliche Meinung des Angeklagten "vorab" verurteilt, wenn es aber der auch der eigene Verteidiger tut, wendet man sich angewidert ab.

"Es gibt in diesem Fall nichts zu rechtfertigen, es gibt nichts zu mildern. Die Tat des Angeklagten steht und der schuldige Täter fällt mit ihr." sagte einst in seinem Plädoyer der berüchtigte Verteidiger Arno Weimann vor dem Volksgerichtshof.. Bis heute war ich der Überzeugung, dass solche gleich geschaltete  Rechtsanwälte der Vergangenheit angehören.

Sicherlich ist die Verteidigung in einem solche Falle schwierig, aber man sollte als Verteidiger schweigen, wenn man über das Verhalten des Mandanten nichts "positives" sagen kann.

1 Kommentar:

  1. Noch bevor die Kammer etwas abschließend aufgeklärt hat, wetteifern Journalisten in ihrer Berichterstattung bei der Darstellung detaillierter Einzelheiten zur Tatdurchführung und spekulieren wortreich über die Tatmotive.

    Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass ein großer Teil der „sensationslüsternen Zaungäste“ in dieser Weise reagiert.
    Auch in Internet-Kommentaren zur Thematik setzt sich die „Rübe-ab-Mentalität“ fort.
    Nachdenken ist leider bei vielen „4-Buchstaben-Zeitung“- und „Bunte-Blätter“-Lesern nur noch Glückssache.

    Der Verteidiger (sicher ein Pflichtverteidiger, oder?) scheint dem Begriff „Verteidigung“ eine völlig neue Dimension zu geben.
    Er „verteidigt“ wohl eher seine Anwaltszukunft, wenn er rechtsunkundigen Massen (oder meinetwegen auch Gutmenschen) „nach dem Munde redet“.

    Nicht jeder hat das Rückgrat gegen den Strom zu schwimmen und sich wegen eines Straftäters, nach dessen fachgerechter Verteidigung, den Rufschädigungen des Straßenmobs auszusetzen.
    Zu schnell reagiert die „urteilende, personifizierte Gerechtigkeit“ nach dem Motto:
    „Wer einen Gewaltverbrecher verteidigt, ist selbst zu solchen Taten fähig“.

    Aus einer anderen Szene kennen wir das schon: „Wer einen ,Abzocker‘ vertritt, zockt selbst ab.“ –
    So einfach gestrickt sind sie, die Gutmenschen.

    Das einzig Positive an dem Fall ist, dass der Prozess jetzt stattfindet und irgendwann auch die Eltern des getöteten Jungen wieder zur Ruhe kommen können.

    Zum Glück muss ich nie über einen solchen Fall richten – was habe ich doch für einen schööönen Beruf ... ;-)

    AntwortenLöschen