Dienstag, 4. Oktober 2011

Tatsachen aus dem Krefelder Eildienst

Bürger F., der wusste, dass gegen seinen Freund und Mitbürger K. ein Haftbefehl besteht, begab sich an einem Samstag in eine Krefeld Großdiskothek. Dort erklärte er, dass er Polizist sei und den Mitbürger K. "verhaften" müsse. Er begab sich zu K., legte ihm eine Hand auf die Schulter :" Mitkommen, Polizei, Sie sind verhaftet!" Warum Mitbürger K. dem widerspruchslos Folge leistete bleibt im Dunkeln, jedenfalls begaben sich die Zwei zu der etwa 2,5 Kilometer entfernten Wache des Kriminaldauerdienstes, wo Bürger F. den Delinquenten abliefern wollte. Die Polizei stellte fest, dass
a) gegen den Bürger K. tatsächlich ein Haftbefehl bestand und dass
b) Bürger F überhaupt kein Polizist ist..

Am nächsten Tag beantragten die "Kollegen" beim Krefelder Amtsgericht, gegen den Bürger F. einen Haftbefehl zu erlassen und begründeten dies mit der augenscheinlichen Wiederholungsgefahr.

Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die echten Polizisten waren dann völlig erstaunt, dass der zuständige Richter dies verweigerte.
 Es sollen Worte gefallen sein, wie " wo kommen wir denn dahin,,,,". Auch einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung bekamen sie nicht.

Es gibt noch Richter in Krefeld !


1 Kommentar:

  1. Diese „Kriminalgeschichte“ mutet etwas seltsam an – aber so spielt halt das Leben!

    Welchen Grund hatte Bürger F. seinen Freund sprichwörtlich „ans Messer zu liefern“ – erhoffte er sich nach Wild-West-Manier etwa eine Kopfprämie?

    Warum ging K. mit? - Vielleicht nahm er an, sein Freund macht einen Scherz?

    Warum reagierten die Polizeibeamten so „übereifrig“ (das kennt man doch sonst auch nicht von ihnen! :-D)?
    Waren sie verärgert, dass der Bürger F. so einfach ihren Job erledigt hat und sie nun wieder einen Bericht schreiben müssten, der sie in Erklärungsnöte brachte?
    Es ist ja kaum anzunehmen, dass F. weitere Freunde hat, die mit Haftbefehl gesucht werden – wo ist da die Wiederholungsgefahr?

    Der einzige, der nachvollziehbar gehandelt hat, ist wirklich der Richter!

    Der Bürger F. hat sicher wegen Amtsanmaßung mit einer Bestrafung zu rechnen, aber eine Geldstrafe, abzuleisten in Sozialstunden (wenn er nichts weiter auf dem Kerbholz hat) als erzieherische Maßnahme tun´s meines Erachtens auch! ;-)

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