Samstag, 29. Oktober 2011

Abzockerskandal in der Schweiz !


Ist diesen Abzockern gar nichts heilig ? Wie ich heute mit Entsetzen lesen musste, ist ein nicht ganz unbekannter Tennis-Rentner Opfer eines dreisten Abzockers geworden. Wie bei t-online berichtet wird, sollte der betagte Herr für eine Leistung 7900,-- € bezahlen, die er woanders sicherlich umsonst bekommen hätte. Das geht ja nun mal gar nicht.

Aber der gehbehinderte ältere Herr hat sich an den Ratschlag der Verbraucherzentralen und der selbsternannten Verbraucherschützer gehalten, die immer wieder predigen : „Zahlt nicht ! Lasst Euch verklagen, da kommt die Wahrheit an das Licht.“
Die Eidgenössischen Richter beim Kantonsgericht in Zug werden den dreisten Abzocker sicherlich in seine Grenzen weisen, zumal dieser ja die typischen Abzocker-Merkmale aufweist. Ausländischer Staatsbürger mit einem Wohnsitz in der Schweiz…..
Bei T-online haben schon einige Kommentare die Ansicht des prominenten Opfers unterstützt. Wenn das besagte Kantonsgericht nicht gekauft worden ist und das richtige Recht spricht, wird man mit diesem Urteil sicherlich auch deutsche Gerichte überzeugen können. Urteile aus Österreich werden ja auch immer wieder gerne zitiert.

2 Kommentare:

  1. Obwohl ich nicht weiß, wie bei den Eidgenossen Kostenvoranschläge rechtlich gewertet werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass in der endgültigen Rechnung ein fast fünffacher Betrag zu diesem Voranschlag stehen darf und das auch noch den Beifall eines Richters findet.

    Dass es bei der Trauung eines Prominenten nicht „normal“ zugeht, hätte der „Pfarrer Fisher, amerikanischer Staatsbürger und an seinem Wohnort St. Moritz bekannt für Promi-Trauungen“, im Vorfeld wissen und einen entsprechend angepassten Kostenvoranschlag abfassen können.

    Es sei denn unserer „Bobbele“ war dem ausländischen Pfarrer gänzlich unbekannt, was natürlich bei Wohnort St. Moritz schwer vorstellbar ist. Gibt es dort überhaupt „normale“ Bürger mit „normalen Trauungen“??

    Interessant ist dieser Rechtsstreit auf jeden Fall, aber der direkte Vergleich mit den „Abo-Fallen-Abzockern“ hinkt dann doch ein wenig wie der „gehbehinderte ältere Herr“, der beim nächsten Mal vielleicht doch wieder die Besenkammer vorzieht. :-)

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  2. Nun hat das Gericht dem Pfarrer doch noch zusätzlich 1300 Franken für den Mehraufwand bei der Promihochzeit zugesprochen.

    Dafür darf er 2935 Franken von Beckers Anwaltskosten übernehmen – verbleiben ihm noch genau 465 Franken „Entlohnung“ für seinen Dienst.

    Wer da wohl wirklich der „Gewinner“ dieses Rechtsstreits ist?

    Aber es kann ja auch noch eine Runde vor dem Obergericht ausgefochten werden, vielleicht muss der Pfarrer für seine Dienste unserem Bobbele dann noch etwas draufzahlen...

    http://www.wz-newsline.de/home/gesellschaft/leute/boris-becker-erfreut-ueber-hochzeitsprozess-urteil-1.873353

    Und die Moral von der Geschichte: Geldgier zahlt sich unter dem Strich nicht aus.

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