Donnerstag, 15. November 2012

Das Leben schreibt die schönsten Geschichten

Einen besonders lieben Mandanten erreichte im November 2012 ein offizielles Anhörungsschreiben der Stadt Krefeld (Umweltamt), in dem er aufgefordert wurde, zu den "erheblichen" Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die "Untat" könne als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zitat:
 Am 10.6.2012 wurde durch einen Zeugen ein Mann mittleren Alters beobachtet, der mit einer Spritze eine Flüssigkeit auf mit Unkraut bewachsenen Flächen versprühte.Ein Ortstermin am 20.6.2012 lässt durch visuelle Überprüfung des Grundstücks den Schluss zu, dass Herbizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt wurden. "

Zitatende


Frage an die geneigte Leserschaft :

Was wird der "weise" Anwalt antworten ?




Andreas Neuber Krefeld Rechtsanwalt

1 Kommentar:

  1. Sicher wird der weise Anwalt dem Umweltamt der Stadt Krefeld bedauernd mitteilen, dass die Frist zur Anhörung seines „besonders lieben Mandanten“ - nach Feststellung der vermeintlichen „Untat“ durch Ortstermin im Juni - erheblich überschritten ist und sich der Mandant daher jetzt zu diesem Vorwurf auch nicht mehr äußern wird.

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