Sonntag, 24. April 2016

Folterinstrumente der ZPO


Nachdem der bekannte Krefelder Steuerberater alle gegen ihn anhängig gemachten Klagen und einstweiligen Verfügungen, jedenfalls soweit sie schon Entscheidungsreif waren, voll verloren hat, muß er auch sämtliche seinen Gegnern ( meinen Mandanten) entstandenen Kosten tragen.

Tut das der nach eigenen Angaben vernunftbegabte Wirtschaftsfachmann ?

Aber Nein.

Er denke gar nicht daran, schreibt er mir. Er werde gegen jeden Vollstreckungsversuch eine entsprechende Klage einreichen. 

Er ist ein steter Born der Freude für mich. Nun, wer nicht hören will, muß fühlen, sagt ein altes Sprichwort. Und da ich aufgrund von Angaben seiner Freunde und detaillierter eigener Recherchen ziemlich genau über schöne Vollstreckungsmöglichkeiten informiert bin : So mögen die Spiele halt beginnen.

Sachdienliche Hinweise aus dem Umkreis des Herrn werden natürlich noch gerne entgegen genommen.

1 Kommentar:

  1. Mit der "Vernunftbegabung" des Menschen ist das schon so eine Sache. Große Philosophen haben sich in der Vergangenheit mit der Würde des Menschen, die untrennbar mit seiner Vernunftbegabung, Urteilsfähigkeit, moralischen Einstellung und Selbstbestimmung verbunden ist, auseinandergesetzt.
    Von einem vernunftbegabten Wesen sollte man eigentlich erwarten können, dass es zum eigenen Schutz eine missliche und aussichtslose Lage erkennt und rechtzeitig die Reißleine zieht, um sich nicht das Genick zu brechen.
    Aber in Abwandlung des berühmten Goethe-Zitats könnte man in dem Falle auch sagen:
    "ER nennt`s Vernunft und braucht`s allein, nur ..." dümmer noch als jedes Tier zu sein.

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