Mittwoch, 20. Januar 2016

U P D A T E vom 28.1.2016

Gegen besagten Steuerberater ist heute vom Amtsgericht Krefeld eine weitere einstweilige Verfügung ergangen.

Darin wird es ihm verboten, bestimmte verleumderische und strafbare Aussagen gegen mich und meine Mandanten weiter zu verbreiten !

Das scheint die einzige Sprache zu sein, die er versteht.

Jedoch nicht nur von unserer Seite  gibt es "Feuer" , auch andere Geschädigte klagen, wobei am 27.1.2016 in Krefeld Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht. Ich werde weitere berichten !

Am 27.1.2016 erging gegen Herrn ein Versäumnisurteil, weil er sich weigerte, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu verteidigen. Oder weil er es nicht konnte ?

Er fühlt sich übrigens durch das Wort "Feuer" an Leib und Leben bedroht. Aber, aber, so war das nicht gemeint : Niemand Schlägt die Hand, die einen füttert !

1 Kommentar:

  1. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein vom Intellekt nicht gerade auf der niedersten Stufe stehender Mensch durch seine querulatorische Veranlagung nicht den Zeitpunkt erkennt, an dem er nur noch sich selbst schadet.
    Durch die offensichtlich krankhafte Steigerung des Rechtsgefühls macht dieser besondere Steuerberater eine Gratwanderung zwischen Rechtspflege und Psychiatrie und muss aufpassen, nicht irgendwann in letzterer zu landen, denn der Übergang vom querulatorischen Verhalten zum Querulantenwahn ist fließend.

    Ein interessanter Artikel von Prof. Dr. med. Rainer Tölle aus der Klinik für Psychiatrie der Universität Münster zu Problemen mit Querulanten findet sich im Deutschen Ärzteblatt (Dt. Ärztebl. 86, Heft 5, 2. Februar 1989).

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