Montag, 5. August 2013

"Eine Einstellung ist ein Freispruch. Das Gericht hat nämlich keine Straftat fest gestellt."



Aus der täglichen Arbeit eines Strafverteidigers
Nicht jedes Strafverfahren wird am Ende der Hauptverhandlung mit einem Urteil beendet, vielmehr bietet das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten ein Verfahren auch ohne Verurteilung zu beenden, nämlich zum Beispiel mit einer „Einstellung“.

Jüngst kam es in einem solchen Verfahren zu einer solchen Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO . Hinterher kam dann der Angeklagte daher und jubelte über seinen Freispruch, denn nach seiner Meinung gab es nur eine „Verurteilung“ und wenn der Richter eben kein „Urteil“ sprach, dann muss es doch ein „Freispruch“ gewesen sein.

Das ist natürlich falsch. 

Wenn das Gericht die Unschuld des Angeklagten als erwiesen ansieht oder seine Schuld unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt festgestellt werden kann, dann erlässt es ein freisprechendes Urteil. Also ein Urteil !
Wenn das Gericht aber meint, dass die Schuld des Angeklagten eigentlich feststehe und man den Angeklagten eigentlich zu einer Strafe verurteilen müsse, dann kann das Gericht das laufende Verfahren auch gemäß § 154 StPO einstellen. Dann nämlich wenn der Angeklagte wegen einer ähnlichen Straftat bereits von einem anderen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die „neue“ Strafe den Kohl auch nicht mehr fett machen würde.
Manche nennen den § 154 StPO den Kriminellenschutzparagraph und haben damit aus Laiensicht nicht einmal ganz Unrecht. Aber die „andere“ (vorher gegangene) Verurteilung muss schon sehr heftig gewesenen sein, wenn man einem unbelehrbaren Kriminellen etwas Gutes tun will.

1 Kommentar:

  1. Setzt aber nicht gerade die Einstellung eines Verfahrens nach § 154 StPO voraus, dass die Strafe oder Maßregel aus einer vorangegangenen Verurteilung bei dem Verurteilten zur Besserung führt? - Einem Unbelehrbaren tut man doch nichts Gutes, wenn man ihm durch die Einstellung eines Verfahrens signalisiert, dass sein Handeln doch eigentlich gar nicht so schlimm ist und er anschließend wieder frohlockt

    „Vor allem aber haben die mich nicht zum Schweigen gebracht!“

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich hier Strafverfolgungsbehörde und Gericht einiges an Arbeit sparen wollten und der anklagenden Seite unter Umständen auch ein paar unangenehme Fragen.
    Aber was soll´s, der Steuerzahler bezahlt es und der Delinquent macht weiter!

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