Aus der täglichen Arbeit eines Strafverteidigers
Nicht jedes Strafverfahren wird am Ende der Hauptverhandlung
mit einem Urteil beendet, vielmehr bietet das Gesetz eine ganze Reihe von
Möglichkeiten ein Verfahren auch ohne Verurteilung zu beenden, nämlich zum
Beispiel mit einer „Einstellung“.
Jüngst kam es in einem solchen Verfahren zu einer solchen
Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO . Hinterher kam dann der Angeklagte
daher und jubelte über seinen Freispruch, denn nach seiner Meinung gab es nur
eine „Verurteilung“ und wenn der Richter eben kein „Urteil“ sprach, dann muss
es doch ein „Freispruch“ gewesen sein.
Das ist natürlich falsch.
Wenn das Gericht die Unschuld des Angeklagten als erwiesen
ansieht oder seine Schuld unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt festgestellt
werden kann, dann erlässt es ein freisprechendes Urteil. Also ein Urteil !
Wenn das Gericht aber meint, dass die Schuld des Angeklagten
eigentlich feststehe und man den Angeklagten eigentlich zu einer Strafe
verurteilen müsse, dann kann das Gericht das laufende Verfahren auch gemäß §
154 StPO einstellen. Dann nämlich wenn der Angeklagte wegen einer ähnlichen
Straftat bereits von einem anderen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und
die „neue“ Strafe den Kohl auch nicht mehr fett machen würde.
Manche nennen den § 154 StPO den Kriminellenschutzparagraph
und haben damit aus Laiensicht nicht einmal ganz Unrecht. Aber die „andere“ (vorher
gegangene) Verurteilung muss schon sehr heftig gewesenen sein, wenn man einem
unbelehrbaren Kriminellen etwas Gutes tun will.
Setzt aber nicht gerade die Einstellung eines Verfahrens nach § 154 StPO voraus, dass die Strafe oder Maßregel aus einer vorangegangenen Verurteilung bei dem Verurteilten zur Besserung führt? - Einem Unbelehrbaren tut man doch nichts Gutes, wenn man ihm durch die Einstellung eines Verfahrens signalisiert, dass sein Handeln doch eigentlich gar nicht so schlimm ist und er anschließend wieder frohlockt
AntwortenLöschen„Vor allem aber haben die mich nicht zum Schweigen gebracht!“
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich hier Strafverfolgungsbehörde und Gericht einiges an Arbeit sparen wollten und der anklagenden Seite unter Umständen auch ein paar unangenehme Fragen.
Aber was soll´s, der Steuerzahler bezahlt es und der Delinquent macht weiter!