Donnerstag, 19. April 2012

Ein seltener Erfolg ! Der Meister muss sich selber loben

Der Mandant zieht von den neuen Bundesländern nach Krefeld, um hier zu arbeiten. Er nimmt es nicht so wichtig, dass er dann auch seinen neuen Wohnsitz nach Krefeld verlegen müsste. Er lebt in einer WG und arbeitet brav.
Ein Mitmensch ist ebenfalls aus den neuen Bundesländern nach Krefeld gezogen, wohnt im Haus neben dem Mandanten und ist alles andere als brav. Er kann nämlich der Versuchung nicht widerstehen, über die grüne Grenze nach Holland zu fahren, um dort im Coffee-Shop kräftig einzukaufen. Vorher hatte er sich noch den Personalausweis des Mandanten beschafft und glaubte, dass "es" schon gut gehen würde.

Ging es aber nicht.

Die bösen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft beobachten nämlich gerade diesen Grenzübergang sehr sehr genau und erwischten ihn zweimal . Der "schlaue" Mitmensch wies sich mit dem BPA des Mandanten aus ( Adresse in den Neuen Ländern) und gab als Wohnanschrift seine eigene Adresse in Krefeld an.

Das Amtsgericht Nettetal erließ zwei heftige Strafbefehle, die versuchte man mit dem Namen aber unter der Wohnanschrift des Mitmenschen zu zustellen. Ging natürlich nicht !

Nicht faul stellte man in den Neuen Bundesländern unter ehemaligen Wohnanschrift des Mandanten zu, wo noch seine gleichnamige und betagte Mutter lebt. Das ging natürlich.

Mit gelben Umschlägen konnte Mütterchen nichts anfangen und teilte den Posteingang dem Mandanten erst Wochen später - mehr nebenbei- mit.

Und ? Erraten !

Wir haben zwei rechtskräftige Strafbefehle und mit einer "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" war nichts zu machen !

Gott sei Dank gibt es des Institut des formellen Wiederaufnahmeverfahrens vor einem anderen Amtsgericht. Dann muss aber akribisch vorgetragen und ermittelt werden. Der Mandant war glücklich, dass er wasserdicht nachweisen konnte, dass er an beiden Tagen gearbeitet hatte, denn es existierten schriftliche und abgezeichnete Stundenzettel des Arbeitgebers

Selten klappt ein solches außerordentliches Verfahren so gut !

5 Kommentare:

  1. Die braven, betagten Mütterchen im Osten haben tatsächlich keine Ahnung, dass gelbe Briefe eine besondere Bedeutung für den Empfänger haben.

    Ohne die Leistung des Meisters für den Mandanten schmälern zu wollen, ist die ganze Angelegenheit doch etwas „muffig“ und für den Mandanten mehr als glimpflich verlaufen.

    „Vorher hatte er sich noch den Personalausweis des Mandanten beschafft...“ und wie es ausschaut, nicht nur einmal.
    Wie soll so etwas ohne Wissen des Dokumenteninhabers gehen?
    Wohnsitz nicht umgemeldet und Personaldokumente für eine Straftat zur Verfügung gestellt (?) – Da wäre ein kleiner Denkzettel durchaus angebracht gewesen.

    Aber natürlich ist der Rechtsanwalt nur seinem Mandanten verpflichtet und dem ist er wahrlich meisterhaft nachgekommen. Glückwunsch!
    Der Mandant weiß es hoffentlich zu schätzen und hat das Ganze auch als Warnung verstanden.

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    1. Wieso loben Sie sich eigentlich in der Überschrift selber?

      Ihr Eigenlob geben Sie sich doch in der Regel als Lore.

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    2. Nur kein Neid, verehrter Pidder, aber Deine Schreihals-Eskapaden haben nun mal kein Lob verdient – jedenfalls nicht von mir.

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  2. Lore, den Satz "Ohne die Leistung des Meisters für den Mandanten schmälern zu wollen, ist die ganze Angelegenheit doch etwas „muffig“ und für den Mandanten mehr als glimpflich verlaufen." finde ich sehr interessant.

    Sei doch mal so gut, und definiere ausführlich, was Du so alles mit dem Wort bzw. der Bezeichnung Meister verbindest. Und mal so gefragt, singst Du zudem noch herzlich gerne - siehe http://www.myspace.com/rias64 - Songs wie "erst komm ich" v. Rias64? Würde mich dann doch sehr interessieren!

    greetz,

    trainee

    PS: Wessen Äußerungen für manche so unbedingt "Schreihals-Eskapaden" sind, muss sich erst noch herausstellen... ;-)

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    1. Verehrter Trainee,
      ein „Meister seines Faches“ ist immer ein Mensch, der eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat, in seinem Beruf arbeitet (Sie wissen hoffentlich mit dem Begriff „ARBEITEN“ etwas anzufangen?!) und über berufliche Erfahrungen verfügt - und das ist ganz unabhängig vom eigentlichen Beruf.

      Manchmal, wenn mir danach ist, singe ich auch - aber mit Ihren verlinkten Songs kann ich immer herzlich wenig anfangen, Ihre Gedankenwelt scheint mir etwas verwirrt zu sein.

      Den Song „Erst komm ich…“ habe ich mir heute zum ersten Mal angehört und ich finde ihn schauderhaft! Der Text ist kaum verständlich und mit Musik hat er auch nicht viel zu tun.
      Vielleicht fehlt mir aber auch nur die egozentrische Veranlagung, um das zu verstehen.

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