Dienstag, 30. November 2010

Mal wieder der BGH ! Dürfen Vermieter alles ? Das Gericht und die zugesicherte Wohnungsgröße


„Die Entscheidung ist höchst problematisch und für mich nicht nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof erlaubt praktisch Falschaussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße. Vermieter können sich jetzt mit einer Vertragsklausel aus der Verantwortung stehlen und ungestraft Fantasiezahlen zur Wohnungsgröße im Mietvertrag angeben“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 306/09).  Herr Siebenkotten ist ehemaliger Rechtsanwalt aus Krefeld, mit dem ich schon immer vertrauensvoll zusammengearbeitet habe.
Der BGH hat wieder einmal eine schwer vermittelbare Entscheidung gefällt, denn aus welchem anderem Grund sollte ein Vermieter eine solche präzise Größenangabe in den Mietvertrag schreiben, als eine bindende Zusicherung zu geben. 
Der Vermieter hatte die Größe der Wohnung im Mietvertrag mit „ca. 54,78 qm“ angegeben. Tatsächlich war die Wohnung rund 22 Prozent kleiner, nämlich 42,98 Quadratmeter.
Trotz dieser Abweichung hatte der Mieter mit seiner Forderung nach Mietminderung und Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten keinen Erfolg. Grund hierfür, so der BGH, der Vermieter hatte im Mietvertrag die Klausel aufgenommen, dass die Angabe zur Wohnungsgröße „wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.“ Damit sei die Angabe der Wohnungsgröße keine verbindliche Vereinbarung.
Hier wird ganz deutlich, dass die Rechtsprechung des BGH ständigen Wandlungen und Schwankungen unterliegt und niemand voraussehen kann, wie das Gericht entscheiden wird.
Denn einerseits bejahte der BGH in einer älteren Entscheidung die Minderungsberechtigung des Mieters bei einer deutlichen Abweichung, um sie jetzt aufgrund des schwammigen Zusatzes zum Vertrag wieder zu kippen.

1 Kommentar:

  1. Diese Entscheidung des BGH ist ja schon fast eine Aufforderung an geldgierige Vermieter, durch Einfügung solcher undurchsichtigen Klauseln in Mietverträge, Mieter über den Tisch zu ziehen.

    Meines Wissens wird die Kaltmiete immer anhand der qm-Wohnungsgröße bestimmt und nicht nach „der Angabe der vermieteten Räume“.

    Unverständlich ist mir allerdings auch, dass man fast ein Viertel Wohnraum mehr bezahlt, als man tatsächlich bewohnt, das sollte vor Abschluss des Mietvertrages eigentlich auffallen.

    In der Regel besichtigt man doch eine Wohnung vor Einzug und kann die Größe auch nachmessen, wenn man Zweifel an dem angegebenen Maß hat.
    Bei einer „ca.“-Angabe der Wohnraumgröße mit zwei Stellen nach dem Komma sollten immer die Alarmglocken schrillen.

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