Mittwoch, 1. Dezember 2010

Blogger und der Jugendschutz

Eigentlich ist der (neue) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Blogger kein Grund zur Panik oder Resignation.

Die wenigsten Schreiber werden Inhalte verbreiten, die jugendgefährdend sind oder als jugendgefährdend angesehen werden können, denn Schwachsinn, Polemik oder Sendungsbewußtsein ist selten gefährdend.
Und selbst wenn einige Blogger Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen nicht vermeiden können oder wollen, so gefährden sie sich höchstens selbst.
Selbst wenn man das berühmte "F"-Wort mehrfach unter seinen Text schreibt, so schadet dies nicht.

Was aber jeder Blogger beachten sollte, ist, dass man einen Jugendschutzbeauftragten benennen muss, sofern man eben nicht nur rein "privat" schreibt. Das ist immer dann der Fall, dass man "beabsichtigt" mit seinem Blog durch Werbung wenigstens ein paar Cent zu verdienen ( Monetisieren) . Diese Gewinnerzielungsabsicht reicht aus, um vom "privaten" zum "gewerblichen" Anbieter aufzusteigen.

Dieser dann zu benennde Jugendschutzbeauftragte ist die Institution, die staatliche, halbstaatliche oder sonstige "wichtige"  Stellen zu aller erst anzusprechen haben, sofern sie glauben, meckern zu müssen.
Wer also einen fachkundigen Jugendschutzbeauftragten benennt und beauftragt, spart

-Nervenkraft, denn er nimmt einem die möglicherweise notwendige Diskussion mit den genannten Stellen ab;
-Geld, denn er berät den Blogbetreiber im Rahmen seines Auftrags zu allen rechtlichen Fragen (sofern er es kann und darf!)
-Zeit, denn die muss der Jugendschutzbeauftragte  aufwenden.

11 Kommentare:

  1. Wenn ein Blogger öffentlich um Spenden bettelt, um sich und seinen Blog zu finanzieren, wäre das auch ein Gewinnerzielungsabsicht? Falls ja, welcher Mitbewerber könnte diesen Blogger wettbewerbsrechtlich abmahnen wegen des nicht vorhandenen Jugendschutzbeauftragten? Könnte das Fehlen des Jugendschutzbeauftragten strafrechtliche Konsequenzen haben? Welche Qualifikation muß ein Jugendschutzbeauftragter haben? Falls keine, kann der Bloger ja einfach nur seine Frau einsetzen.

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  2. Ein Aufschrei geht quer durch einen Teil der Bloggerlandschaft.
    „Dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Angriff auf die digitale Meinungsfreiheit in Deutschland. Er kratzt an der Demokratie. Und sein Ziel ist nicht der Schutz der Jugend – sondern das Wegbekommen unliebsamer Kritiker.“

    Nun kann ich weder im §1 „Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen“
    noch in den unter § 4 aufgeführten unzulässigen Angeboten erkennen, worin eigentlich der Angriff auf die Meinungsfreiheit besteht.

    Es sind also Kritiker und Verteidiger der Demokratie, die Propagandamittel im Sinne des § 86 des StGB, pornografische und Gewalt verherrlichende Inhalte, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hass gegen bestimmte Teile der Bevölkerung usw. verbreiten wollen.

    Denn diese Schreihälse richten sich gegen einen Staatsvertrag, der genau diese Angebote für unzulässig erklärt und als Ordnungswidrigkeit ahndet.

    Wo leben wir eigentlich, dass es überhaupt eines solchen Staatsvertrages bedarf, um Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können?

    @ Rumgedröns
    Es gibt sicher keine Vorschrift, wen ein Blogger als Jugendschutzbeauftragten namentlich benennt.
    Der Knackpunkt liegt wohl eher darin, dass dieser die rechtliche Verantwortung für die Beratung zu den angebotenen Inhalten übernimmt und demzufolge auch entsprechende Befähigung und Kenntnisse haben muss.
    Ob das im Ernstfall dann wirklich die (Ehe)Frau sein kann?

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  3. tja, war wohl nix mit dem zusatzverdienst im nächsten jahr, nachdem der staatsvertrag wohl gescheitert ist.

    nun kann das prospekt von der neuen E-klasse wohl in den papierkorb.
    irgendwie tuts mir nicht leid

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  4. Die neue E-Klasse ist doch längst bestellt. Es sind doch im Bereich kostenpflichtiger Angebote im Internet Druckstellen freigeworden.
    Der Tank wird schon gefüllt.

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  5. Vom Tisch ist der Staatsvertrag vermutlich nicht. Soweit ich die Meldungen verstanden habe, wird nachgebessert und dann wieder neu verhandelt.

    Es ist schon beschämend, wenn das Scheitern dieses Vertragswerkes, dessen Anliegen der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen war, für einen gewissen "Dokö" (Dorfköter) zum Anlass genommen wird, um wieder einmal seiner Häme freien Lauf zu lassen, die doch nichts anderes dokumentiert als – NEID, NEID und nochmals NEID !!!

    Aber merke: "Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung." (Wilhelm Busch, 1832-1908) :-D

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  6. liebe tierärztin lore. einen dorfköter gibt es nicht, müßten sie eigentlich wissen als angebliche tierärztin. wohl die rassekunde geschwänzt und die examensnote geschönt am ende,was? nur mal so im bezug auf ihren besuch in einem anderen juristenblog*g*.
    von neid bin ich weit entfernt. gibt man meinen namen in google ein liest man nichts wofür man sich schämen müßte, dass sieht bei anderen personen schon etwas anders aus.

    übrigens kann man seine kinder sehr gut mit wenigen klicks auch ohne staatsvertrag vor schädlichen netzinhalten schützen.

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  7. Verehrter "Reinrassenkreuzung"34,

    ich wollte nur nicht "Bastard" schreiben, weil dieser Begriff – auch wenn er der richtige wäre – doch oft, wegen seiner missbräuchlichen Benutzung als Schimpfwort, zu ungewollten falschen Schlussfolgerungen führen könnte.

    Der Begriff "reinrassiger Dokö" wurde übrigens von einem der hervorragendsten Hochschullehrer geprägt, die ich einst hatte, der bei einer Fallbesprechung in einer Klinikstunde einen Patienten im Beisein seiner Besitzerin so vorstellte, was wiederum bei dieser zu einer sichtbar freudigen Stolzreaktion führte.
    Erst nach Weggang der Dame wurden wir über die Bedeutung dieser Abkürzung aufgeklärt... :-D

    Das Fach "Rassekunde" wird in der Tiermedizin nicht gelehrt, da muss ich Sie enttäuschen.
    Dieser Begriff stammt wohl aus einer Zeit, wo ihm eine ganz andere Bedeutung beigemessen wurde.

    Meine Hunde waren übrigens immer reinrassige Dokö’s, was Kollegen dazu veranlasste, in Anlehnung an die Erzählung "Die Dame mit dem Hündchen" (A. Tschechow) mich als "G..... mit Köter" zu bezeichnen.

    Wenn man bei der Personensuche schon Google bemüht und auf Negativeintragungen stößt, sollte der Intellekt auch ausreichen, um festzustellen aus welcher Ecke solche Eintragungen stammen.
    Sie legen doch eher Zeugnis ab über die Schmierfinken, die sie ins Netz gestellt haben, als über die Person, der sie gelten sollen.

    Bei diesem Staatsvertrag ging es nicht nur um schädliche Netzinhalte und es ist wohl auch sehr blauäugig, wenn Sie davon ausgehen, dass es nur verantwortungsvolle Eltern und Erwachsene gibt, die ihre Kinder selbst schützen.

    Wo kommen bei so viel Verantwortungsbewusstsein nur all die Probleme her, die es mit Heranwachsenden gibt?

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  8. och lörchen, mich kann man nicht beleidigen, ich müßte ja auf ein niveau sinken das meiner nicht entspricht. personen mit solch einem wortschatz gehören nicht zu meinem umgang den ich sonst so pflege. beleidigen ist auch mehr was für menschen mit einem IQ kurz über zimmertemparatur denen es an wortgewandheit und argumenten gänzlich fehlt. wie sagte mein heute vor 10 j. verstorbener vater mal "naturblödheit bekommen solche menschen auch mit viel denken nicht weg."

    übrigens heist viel schreiben nicht immer das der kommentator/inn auch recht hat. in viel bla bla kann auch viel unsinn liegen.

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  9. Ach, labradorstaff34, es liegt mir ganz fern, Sie oder einen anderen zu beleidigen.

    Ich wollte nur die Herkunft des Begriffes "reinrassiger Dokö" für einen (Hunde-)Bastard klarstellen, da Sie ihn mit meinem "angeblichen" Berufsstand in Verbindung gebracht haben.

    Über Niveau (vorhanden oder auch nicht) werde ich mich mit Ihnen nicht streiten.
    Allerdings hat mir der Ausspruch Ihres Herrn Vaters, der ihm nur beim Anblick der Rechtschreibung seines Sprössling eingefallen sein kann, ein sonntägliches Vergnügen bereitet. :-D

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  10. wie gesagt, mich kann man nicht beleidigen. auch examensinhaber kann hin und wieder mal das niveau abhanden kommen. ich kenne sogar welche denen hatte es schon immer gefehlt.

    tja, schulische schlauheit kann halt nicht immer auch im leben weiterhelfen. das elternhaus spielt halt auch ne rolle und wenn da schon der fisch vom kopf her stinkt....

    wünsche frohe weihnachten und guten rutsch. ich will sie auch im nächsten jahr nicht missen. eventuell wenn der bloginhaber mal meine realdaten hat sogar vor gericht. sein beruf is ja auch sein hobby denke ich mal, oder?

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  11. Nun ja, Menschen sind nun mal sehr verschieden – und das ist auch gut so.

    Jedem ist es auch selbst überlassen, sich seinen Umgang und seine Freunde auszusuchen.
    Das Elternhaus darf man aber ab einem bestimmten Alter für das eigene Verhalten nicht mehr verantwortlich machen, wenngleich natürlich ein solides Fundament schon etwas wert ist.

    Ihr letzter Eintrag ist mir etwas unverständlich, haben Sie so viel auf dem Kerbholz, dass es schon für’s Gericht reicht ??? ;-)

    Aber mal ganz im Ernst, wenn es ein Mensch schafft, dass sein Hobby zum Beruf wird oder der Beruf wie ein Hobby Spaß macht – dann hat man doch schon sehr viel erreicht, oder?

    Ebenfalls schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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