Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neuber,
wir haben uns mit unserem Mandanten in Verbindung
gesetzt - in diesem Kontext
bitten wir die Wartezeit zu entschuldigen. Ihre
Daten wurden offensichtlich von
einer unbekannten, dritten Person auf dem Portal
unserer Mandantschaft eingetragen.
Der Vorgang wurde selbstverständlich sofort
storniert. Die Forderung wird nicht
mehr gegen Sie geltend gemacht.
Wir bitten, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen.
Ich finde, dies zeugt von Seriosität des Unternehmens.
Es ist also tatsächlich möglich, dass böswillige Mitmenschen die Adresse eines
Anderen auf der Weihnachtskalenderseite eintragen, um so Schaden zu zufügen.
Das würde ja bedeuten, dass vielleicht alle (!!) bisher verschickten Rechnungen und
Mahnungen ihren Ursprung in einer kriminellen Handlung haben.
Anderen auf der Weihnachtskalenderseite eintragen, um so Schaden zu zufügen.
Das würde ja bedeuten, dass vielleicht alle (!!) bisher verschickten Rechnungen und
Mahnungen ihren Ursprung in einer kriminellen Handlung haben.
Wieso "alle(!!)"?
AntwortenLöschenWas haben Sie denn der Collectus Inkasso geschreiben, weshalb die NOM Media Ltd. sogleich auf die Forderung verzichtet hat?
AntwortenLöschenKönnen Sie Ihr Schreiben veröffentlichen, so dass es als Vorlage genutzt werden kann?
@Peter
AntwortenLöschenDie Veröffentlichung dieses wirkungsvollen Schreibens erlaubt mein Anwalt nicht.
@Herr Neuber:
AntwortenLöschendas verstehe ich jetzt nicht so ganz? Sie schreiben doch, dass Sie das Schreiben verfaßt haben. Ist doch auch logisch, weil Sie Rechtsanwalt sind. Sie können sich doch nicht selbst etwas verbieten?
Manche "Satiriker" verstehen doch wirklich nur ihre eigene Satire oder das, was sie für eine solche halten... ist doch richtig nett! :-D
AntwortenLöschenSicher steht schreckliches in dem Schreiben, so in der Art: Hallo erstmal, ich bin der Jupiter ..., logisch das die dann sofort einknicken
AntwortenLöschen"Hallo erstmal, ich bin der Jupiter ...,"
AntwortenLöschenNatürlich doch! "Jupiter" hört sich schliesslich gewichtiger an als "Hans" oder "Peter" oder gar "Hans-Peter"
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da einem jetzt ganz schön die Flatterhose vor Zittern geht und der Kies schon wieder rieselt.
AntwortenLöschenDas ist schon ganz richtig erkannt, dass ein Rechtsanwalt "sich doch nicht selbst etwas verbieten kann" – warum auch?
Vor allem kann ihm auch kein anderer verbieten herauszufinden, welcher "Spaßvogel" ihn in böser Absicht zu einer Vielzahl von Anmeldungen auf Websites verholfen hat, von denen er erst nach Eingang der ersten Mahnungen erfuhr.
Kann man das einem Rechtsanwalt übel nehmen? Wohl nicht, oder gibt es gar jemanden, der meint so etwas gehöre zum Berufsrisiko eines Anwaltes?
Im Erfahrungsbericht des Wilhelm Busch über Max und Felix (äh Moritz) heißt es:
"Aber wehe, wehe, wehe!
Wenn ich auf das Ende sehe!"
Kiesfurzer (upps, ist mir so raus gerutscht) kommt für sowas Nicht-Nettes in Frage?
AntwortenLöschenIch verliere meinen Glauben an den letzten Gutmenschen *hüstel*.
Na, da wollen wir es doch nicht zu arg treiben mit dem "glücklichen" Grobsandpupser.
AntwortenLöschenAuch wenn es "eine diebische Freude bereitet", einem "Anti-Abzocker", der in der Vergangenheit "anonym, feige, unfair" auftrat, um anderen mit "... fiesen Aktionen das Leben ab sofort zur Hölle zu machen..." den Spiegel vor sein schadenfrohes Antlitz zu halten.
Es wird ihm beim Anblick seiner eigenen "Gesichtsentgleisungen" noch das Löschwasser in seiner sächsischen PC-Feuerwehr gefrieren und das wollen wir doch gar nicht.
:-D
Hallo Kollege Neuber,
AntwortenLöschender Grobsandpupser hält SIE immer noch für MICH. Macht gerade beim Karaoke-Clausi Spiegelfechterdiskussionen mit mir, ähh - nee - Ihnen. Oder wem auch immer.
Märchenhafte Grüße