Dienstag, 29. März 2011

Der Steuerberater und die Rettungswagen

Vor dem Krefelder Amtsgericht findet gerade der Prozeß gegen den Steuerberater G. aus Krefeld-Verberg statt. 

Dem Steuerberater G. wird durch die Staatsanwaltschaft Krefeld vorgeworfen, Ende 2009 versucht zu haben, die Rechtsdezernentin der Stadt Krefeld zu bestechen. Dies brachte ihm einen Strafbefehl über 27.000,- Euro ein ( 180 Tagessätze a' 150 Euro) .Link !


Der Angeklagte, der sich immerhin durch drei Rechtsanwälte verteidigen lässt, setzt sich gegen diesen auch berufsrechtlich relevanten Vorwurf vor einer großen Menge von sach- und fachkundigen Zuschauern zur Wehr.



Ob dieses Verfahren heute abgeschlossen werden kann, wird bezweifelt, Näheres kann man der Tagespresse und insbesondere der Westdeutschen Zeitung entnehmen !

Update :
Wie die WZ von heute berichtet, ist der besagte Steuerberater Josef G. tatsächlich verurteilt worden. 
Artikel   

An der City-Ambulanz war er als sog. atypisch stiller Teilhaber finanziell stark beteiligt. Auch die Firma seines Sohnes , die Firma AT-ON aus Krefeld, war sehr stark involviert. Als die City-Ambulanz aufgrund einer Verurteilung des damaligen Firmeninhabers ( u.a. wegen Brandstiftung) die Zulassung verlieren sollte, drohte der Verlust seiner erheblichen Investitionen. Das bewegte ihn wohl dazu, alles zu tun, um die City-Ambulanz Krefeld am Leben zu erhalten.


Der mehr als nur drohende Verlust seiner Investitionen bewog ihn wohl auch dazu, öffentlich jeden der kriminellen Machenschaften zu bezichtigen, der ihm vermeindlich im Wege stand und steht.


Neben der oben strafrechtlichen Verurteilung sah er sich daher auch mehreren zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt, in denen ihm bestimmte Äußerungen über Mandanten von mir verboten wurden. Trotz einer wachsenden und wechselnden Anzahl von Anwälten endeten alle Verfahren für ihn mit einem finanziellen und image-mäßigen Desaster.

Wer den Herrn Steuerberater kennt und wem seine besondere Beziehung zu Recht und Gesetz und zu den Rechten Anderer bekannt ist, erwartet in der Zukunft alles andere als eine Mäßigung.



12 Kommentare:

  1. Ich erkenne keine Bestechung wenn ich ins Gesetz schaue. Er hat (laut dem Artikel) die Krankenwagen ja nicht der Frau B. (im "Annette Schavan"-look, oder es ist Annette Schawan) persönlich angeboten, sondern der Stadt.

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  2. Ohne detailliertes Hintergrundwissen ist es für Außenstehende sicher schwer, diesen Fall zu beurteilen.
    Allerdings scheint mir der Tatvorwurf der Bestechung auch etwas weit hergeholt zu sein, eine persönliche Vorteilsnahme kann ich hier nicht erkennen.

    Es kann doch nicht im Interesse der Gesellschaft liegen, hochwertige Rettungsfahrzeuge ungenutzt rumstehen zu lassen (besser werden die davon nicht) und einen Steuerberater, der ein solches Fahrzeug für die Caritas kostenlos zur Verfügung stellen will, einem Bestechungsvorwurf auszusetzen.

    Der verlinkte Artikel liest sich für mich eher nach einem „Racheakt“, Motto „Wie Du mir, so ich Dir!“

    Der Stadt Krefeld (oder vielmehr ihrer „Obrigkeiten“) scheint nicht so viel an der Gesundheitsfürsorge ihrer Bürger zu liegen – die City-Ambulanz wird wegrationalisiert, ihre ehemaligen Mitarbeiter arbeitslos, hochwertige Medizintechnik steht ungenutzt rum und ein Steuerberater, der offenbar etwas humaner gedacht hat, muss sich vor Gericht verantworten...

    Muss man sich da noch wundern, wenn immer mehr Bürger am Rechtsstaat zweifeln ?!

    Ich hoffe für Herrn G. aus Krefeld-Verberg, dass er gute Rechtsanwälte hat und das Verfahren eingestellt wird oder er von diesem Vorwurf freigesprochen wird.

    Interessant ist das Verfahren schon, auch für Rechtslaien.

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  3. Mit dem heutigen Update und den darin enthaltenen Hintergrundinformationen zu diesem Verfahren erscheint der Beitrag und auch der verlinkte Artikel schon in etwas anderem Licht.

    Der (drohende) Verlust von investiertem Vermögen ist sicher schmerzlich, sollte aber auch einen Steuerberater nicht dazu verleiten, den Rechtsweg zu verlassen.

    Der zusätzliche Vermögensverlust durch Strafbefehl und Gerichtsverfahren ist beachtlich, wenngleich das Recht, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren, in diesem Land jedem offen steht.

    Sicher folgen auch noch berufsrechtliche Konsequenzen - der Ansehensverlust scheint diesen Herrn, gemessen an den zivilrechtlichen Verfahren, weniger zu stören.

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  4. Nachdem ich nun Gelegenheit hatte, den Artikel vom 29. März in der WZ zu lesen (am Tag trat beim Aufrufen des Links immer eine Fehlermeldung auf), stellt sich für mich die Frage, was die angekündigte Revision noch bringen soll.

    Das Gericht ist beim Strafmaß am untersten Limit geblieben – drei Monate auf Bewährung, und die Geldstrafe (gefordert waren durch die Staatsanwaltschaft immerhin 50.000 Euro) ist ganz weggefallen.

    Auch die berufsrechtlichen Folgen dürften sich bei einem 64jährigen sehr in Grenzen halten.

    Was will der Herr Steuerberater eigentlich noch? – Vielleicht hält die nächste Instanz ja auch das Strafmaß für zu gering und die Geldstrafe für berechtigt?!

    Es scheint auch unter Steuerberatern „Ich-habe-immer-Recht-Exemplare“ zu geben. ;-)

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  5. Ich kann auch jetzt keine Bestechung erkennen, wenn er den Krankenwagen der Stadt angeboten hat. Das ist doch nichts anderes als was tagtäglich passiert: Unternehmen möchte Genehmigung für irgendwas oder ein günstiges Grundstück, bietet im Gegenzug X Arbeitsplätze an oder die Renovierung eines Spielplatzes an oder was auch immer. Historisches Beispiel ist die Litfaßsäule.

    Ohne den konkreten Fall zu kennen oder irgendwas zu unterstellen, wäre es natürlich interessant, ob / wer von dem Untergang des Unternehmens profitiert. Soweit ich gehört habe, mögen es die "Grossen 4" überhaupt nicht, wenn andere gleiche Leistungen anbieten, und sowas endet oft vor Gericht. Eine Google Suche nach rettungsdienst konkurrenz findet da einiges, das ging auch schon bis zum EuGH.

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  6. @ Tilman Hausherr

    "Ich kann auch jetzt keine Bestechung erkennen"

    Das nimmt Ihnen niemand übel, dass Sie die aktuelle Rechtsprechung des BGH nicht nicht kennen.

    Aber in diesem (klaren) Fall nach dem "cui bono" zu fragen, zeugt vom Hang zu "Verschwörungstheorien" und diffusen Ängsten.

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  7. Haben Sie für Ihre BGH-Behauptung auch ein BGH-Aktenzeichen, oder muss "Ich bin Anwalt und Sie nicht" reichen?

    Zum Thema "cui bono": Der ehemalige Inhaber behauptet unwidersprochen (also für mich als Quelle geeignet per 1 BvR 1555/88) in einem Artikel von 2009 in dem es um eine abgelehnte Genehmigung ging: "Die Begründung damals lautete: Die Größe des Betriebes gefährdet die Finanzierbarkeit des öffentlichen Rettungsdienstes. Ich hab dagegen geklagt; das hat sich bis zum Jahr 2000 hingezogen, und ich hab Recht bekommen."

    Also ist schon die "cui bono" Frage naheliegend.

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  8. Verehrter Herr Hausherr,
    Ihre Argumentation erinnert mich verteufelt an die eines Scientologen. Aber da kann ich mich täuschen.
    Zunächst einmal eine gute Darstellung:
    http://www.syndikusanwaelte.de/pdf/jt_2008/Boemer%20-%20Anti-Korruptions-Compliance%20-%20Ab%20wann%20sind%20Geschenke%20Bestechung.pdf

    Und wenn Sie sich so gern auf die Tante Google stützen:

    Suchen Sie mal nach den Stichworten City-Ambulanz Krefeld

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  9. Ich stelle folgendes fest:
    1) Sie nennen mich grundlos in einem Satz mit scientology, obwohl ich scientology-Kritiker bin, was Sie sicherlich wissen. Nun ja, Meinungen sind erlaubt egal wie abstrus sie sind, auch wenn Sie der Schmähkritik sehr nahe sind.
    2) Ein BGH Aktenzeichen haben Sie nicht genannt. Also alles nur bluff? (Was soll ich mit irgendeiner Meinung der Firma SUN, die es nicht einmal mehr gibt?) Wo ist nun die BGH Rechtsprechung, dass es strafbar ist einer Stadt was anzubieten für eine Gegenleistung?
    3) Mein Posting war auf Google basiert. Denn genau nach dem Stichworten City-Ambulanz Krefeld hatte ich gesucht, wodurch sich die Frage "cui bono" ergab.
    Selbstverständlich werde ich mich hüten, irgendwas über konkrete Protagonisten in dieser Sache zu behaupten. Aber fragen kann man ja! Und die Reaktion ist interessant!

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  10. @Tillchen
    "Sie nennen mich grundlos in einem Satz mit scientology, obwohl ich scientology-Kritiker bin, was Sie sicherlich wissen."

    Och, dass wusste ich nicht ! Das wissen Sie aber gut zu verbergen. Das passiert aber häufiger, dass der Jäger sich dem Wild anpasst.

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  11. Es gibt so viele silly subjects, Blog Kommentare und Foren Beiträge im Netz mit denen man sich rumschlagen muß. Im Internet wird über Nacht jedermann zum Rächer, Verbraucherschützer, Aufklärer, Besserwisserjurist, Enthüllungsjournalisten, Wirtschaftsdetektiv und was es sonst noch an profilneurotischen Titeln zu ergattern ist, oder noch zu erfinden gibt. Das die vermeintlichen Jäger sich aber ihren Opfern angleichen, ja sogar dieselben Ziele (Geldverdienen mit Verbraucherschutz z.B.) im Tarnmäntelchen verfolgen, ist eine wichtige Beobachtung. Man erwischt diese Helden immer wieder beim bluffen, wie nett!

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