Donnerstag, 7. August 2014

Neue Ebay Abmahnung in Krefeld

Eine besondere Abmahnung wegen einer Ebay-Widerrufsbelehrung (neue Fassung ab dem 14.6.2014) hat mehrere Mandanten erreicht.

Der angebliche Konkurrent verlangt, dass die Mandanten die sog. "Muster-Widerrufsbelehrung" benutzen und verlangt eine entsprechende Unterlassungserklärung.

Würden die Mandanten diese unterschreiben und dann nur ein Wort des Musters verändern, wäre wohl die Vertragsstrafe fällig.

Wehret den Anfängen und wehrt Euch gegen solches Ansinnen.


1 Kommentar:

  1. Gibt es denn eine rechtliche Grundlage, wonach eine Widerrufsbelehrung nur nach einer bestimmten Mustervorlage zu erfolgen hat?
    Das Ansinnen dieses "angeblichen Konkurrenten" sieht doch sehr nach einer sprudelnden Einnahmequelle für Konkurrent und Anwaltskanzlei aus.
    Solange es ängstliche Mitbürger gibt, die lieber zahlen als sich zu wehren, wird diese "Abzockerei" nie aufhören.

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