Freitag, 30. September 2016

Die Fragen des Herrn G.



Mein besonderer Krefelder Gegner hat sich mit einem offenen Brief an die Präsidentin des Landgerichts und den Direktor des Amtsgerichts gewandt und um Beantwortung bestimmter Fragen gebeten. Ich gehe davon aus, die Beiden nicht (!!) antworten werden und habe mir daher erlaubt, die brennenden Fragen des Herrn zu beantworten :

Es sind die folgenden einfachen Fragen, die zwingend zu beantworten sind:
Warum vertritt der Rechtsanwalt Andreas Neuber gleichzeitig einen Gläubiger und den Insolvenzverwalter, nachdem er von dem Insolvenzverwalter bevorzugt behandelt wurde?
 Das ist völliger Unsinn und entspringt Ihrer Phantasie.
Warum führt der Insolvenzverwalter einen Anfechtungsprozess für wertloses Material und führt keinen Anfechtungsprozess für die wertvollen, noch vorhandenen Kranken- und Rettungswagen?
 Meines Wissens nach hat der INSO-Verwalter einen Prozess über rund 90.000 Euro geführt und durch alle Instanzen gewonnen.  Die Rettungswagen hat sich eine Privatperson unter den Nagel gerissen und kann damit nun nichts anfangen.
Warum behauptet der Insolvenzverwalter, dass außer ein paar alten Winterreifen kein Vermögen vorhanden sei?
 Weil die wertvolle Forderung gegen eine Computer-Firma erst später entdeckt wurde.
Warum erklärt der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit, um dann anschließend festzustellen, dass nachdem er Prozessbetrug begangen hat, doch Masse da ist?
 Weil die Computerfirma letztendlich über 90.000 Euro zahlte und danach (!!) Masse vorhanden war.
Warum lässt sich der Insolvenzverwalter von einem Mitglied des organisierten Verbrechens erpressen?
Völliger Unsinn !  
Warum werden 30 Arbeitsplätze vernichtet, die mittelbar zum Tode eines Kleinkindes (vermutlich Totschlag wegen Unterlassung) geführt haben?
Wieder völlige Unsinn !
Warum wird Insolvenzgeld in Höhe 75.000,-- Euro veruntreut?
Das ist nicht geschehen ! 
 Warum wird „Geld gewaschen“ in Millionenhöhe? Gegenstand einer Geldwäsche kann jeder Vermögensgegenstand sein, insbesondere der Wert eines Unternehmens.
Es wurde nichts gewaschen. Auch wieder eine Erfindung.
Warum werden die Verhaltensweisen des Rechtsanwalts Andreas Neuber und des Insolvenzverwalters Thomas Schmitz, die beide über das bemakelte Vermögen verfügen, von der Justiz unterstützt?
Weil sie im Recht sind.
 Warum werden keine Strafermittlungen eingeleitet?
Auch das stimmt nicht, denn es gibt inzwischen zwei Strafbefehle in erheblicher Höhe gegen den Herrn. Und weitere werden folgen.
 Warum geben die Rechtsanwälte Andreas Neuber und Thomas Schmitz nicht freiwillig eine Geldwäsche-Selbstanzeige ab?
Weil es niemals Geldwäsche gegeben hat.
 Warum verletzt die Insolvenzrichterin Hüschen zum wiederholten Male die Aufsichts- und Überwachungspflicht gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 InsO über den Insolvenzverwalter?
Das tut sie nicht . Sie folgt nur den wirren Anträgen dieses Herrn nicht.
Warum werden die Amtsermittlungspflichten des Insolvenzgerichts aus § 5 Abs. 1 InsO z.B. wegen der Entlassung des Insolvenzverwalters nicht beachtet?
Weil es keine Gründe für eine Entlassung gibt.


Alles verstanden, Herr G. ?
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen