Freitag, 29. Januar 2010

Neuer "SKANDAL" - diesmal vom OLG Frankfurt - Kassel

Die Reihe von "Justizskandalen" setzt sich fort.

Ich wurde von einigen Interessierten darauf angesprochen, was denn aus dem Termin vom 19.01.2010 beim Oberlandesgericht Frankfurt 14 U 59/09 geworden sei. Eine Zuschauerin hatte ja auf ihrem Blog über den Verlauf der mündlichen Verhandlung berichtet.

Nun, das Oberlandesgericht Frankfurt ist voll unserer Darlegung gefolgt und hat das Urteil des Landgerichts Kassel ( 9 O 2219/08), das noch die Klage abwies, aufgehoben und den Beklagten gemäß unserem Antrag verurteilt. Der Beklagte trägt die gesamten (!!) Kosten des Verfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Senat des OLG hat das gesamte Vorbringen des Beklagten als unerheblich angesehen.

Fazit:
1. Auch wer Prozesskostenhilfe erhält, hat den Prozess noch lange nicht gewonnen!
2. Bei solch klaren Kisten reicht es aus ,einen Unterbevollmächtigten zu schicken
3. Diesmal verschwindet die Akte ganz sicher nicht im Zimmer der Richterin

14 Kommentare:

  1. Leider ist es so, das manche Menschen negative Erfahrungen länger verarbeiten müssen, oder sie gar verdrängen. Ich bin mir aber sicher, das Fastix -es ist ja eine Routinesituation- bald eine Erklärung für die Entscheidung des OLG Kassel haben wird, die ihn und alle seine Anhänger voll zufriedenstellen wird. Nach dem Gerichtsgang ist vor dem Gerichtsgang. Es ist nur ein weiteres Kapitel der unendlichen Geschichte, der PKH sei Dank!

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  2. Das ist ja eine sehr skandalträchtige Gegend dort... ;-)

    Da verstehe einer die Justiz. Wie können die denn einfach g e g e n den "größten Hobby-Juristen aller Zeiten" entscheiden, wo er doch extra die PKH zugesprochen erhielt?!

    Tönte es doch erst kürzlich vom weinroten Blog:
    "Man kann daher die gewährte PKH als Stellungsnahme des Gerichtes ansehen, wie es voraussichtlich entscheiden wird, wenn nicht noch wesentliches neues vorgetragen wird."

    Nun wird es etwas kompliziert, jetzt noch zu folgen, denn "das Verfahren am 19.1.2010 bezieht sich auf dieses Verfahren", für das "nach Prüfung der Aussichten im Verfahren das Landgericht Kassel Prozesskostenhilfe in der Sache 8 O 2648/06 gewährte".

    Auf dem weinroten Blog ein Grund mehr, einen "Teilsieg" zu feiern, während die Gegenpartei die Verfahren gewinnt – am Ende gibt es folglich nur "Sieger". ;-)

    Da weiß man doch wenigstens, warum man Steuern bezahlt!

    Aber wir wollen nicht ungerecht sein. - Auch ein mittelloser Mensch soll im Rechtsstaat die Chance haben, vor Gericht sein vermeintliches Recht einzufordern.

    Und Juristen wollen schließlich auch verdienen, wenngleich es wieder nur das berühmte "Mäuse melken" ist. :-D

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  3. Scheinbar kann in diesem Rechtsstaat jeder, der nur den entspechenden Charakter dazu hat, jeden und jedes beleidigen wie es ihm gerade in den Sinn kommt. Wehrt sich der Beleidigte dagegen, so nimmt der Beleidiger sofort die Hilfe des Rechtsstaats in Anspruch, dem er dann umgehend faschitoide Tendenzen unterstellt.
    So ganz nebenbei beschuldigt der Beleidiger dann den Beleidigten auch noch der Prozesstreiberei.

    Ich finde es wird allerhöchste Zeit, dieser Prozess-Groteske ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.
    Allerdings hat der Rechtsstaat halt auch seine Schwächen, die ein paar Leute geschickt für sich auzunützen verstehen.

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  4. Der Schlosser wurde schon nach Protokollinhalten befragt, hat sich aber bislang nicht dazu herab gelassen, Auskunft zu erteilen!

    Der Protokollinhalt ist ja bereits wieder mit einer anderen Geschichte verknüpft. Aber, ist ja schon Normalzustand, sonst käme ja irgendwann vielleicht mal Ruhe in "den Laden"!?

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  5. Charakter ist ja nichts anderes als die Ausprägung der Persönlichkeit eines Menschen.

    Und wenn dort echte Defizite bzw. Störungen vorliegen, kommt auch der Rechtsstaat schnell an seine Grenzen, solange nicht ein ärztliches Fachgutachten die Krankheit bestätigt und damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

    Ich finde diese Zusammenstellung der psychischen Störungen sehr übersichtlich und anschaulich, da sie sich an die von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene International Classification of Diseases (ICD-10) und das Klassifikationssystem derAmerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (APA), das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-IV) orientiert.

    http://www.persoenlichkeitsstoerungen-wiki.de/c,persoenlichkeitsstoerungen,2.html

    Im vorliegenden Falle würde ich eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, bei der die Merkmale der narzisstischen, histrionischen und dissozialen Persönlichkeitsstörung vorherrschen, erkennen.

    Interessant ist nur – wenn man manche Beiträge und Kommentare analysiert – zu erkennen, dass das Internet mit seiner Möglichkeit, anonym zu bleiben, zunehmend zum Sammelbecken gestörter Persönlichkeiten wird.
    Was letztlich auch nicht verwundern muss, wird doch die durchschnittliche Prävalenzrate für Persönlichkeitsstörungen bereits mit 7 bis knapp 10 Prozent angegeben.;-)

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  6. Aus aktuellem Anlass schlage ich die Gründung eines "BLOGGEREXISTENZSICHERUNGSVEREIN" vor.

    Damit die ewige Spendensammlerei in den Blogs endlich einmal gelegelt wird, sollte diese in zentrale Hände kommen. Als Vorbild für diesen Verein stelle ich mir die GEMA, die GEZ, oder das Finanzamt vor.

    Dieser BLOGGEREXISTENZSICHERUNGSVEREIN kurz BESV sollte die Gemeinnützigkeit nach §51 anstreben, und Gelder zur Existenzsicherung aller Blogger einsammeln und nach dem V.I.P. Prinzip verteilen.

    Als finanzielle Basis, denke ich mir eine kleine Grundabgabe für jeden Kommentar der in den Blogs geschrieben wird. Dazu müssten alle Kommentaristen Mitglied des Vereins werden und eine Abbuchungserlaubnis auf ein Bankkonto gegeben sein. Mindestmitgliedsdauer 5 Jahre. Kündigungszeit 5 Jahre zum Ablauf der ersten fünf Jahre. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere fünf Jahre.

    Weitere Vorschläge zur Vereinsgründung werden wohlwollend entgegengenommen.

    gez. Wrzlbrmft 1.Blogwart

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  7. Achtung! Achtung! Lügenalarm in der Schlosserei! :-)

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  8. Mit Sicherheit wurde nicht so formuliert, wie der betroffene Nur-noch-Berichtschreiber auf dem weinroten Blog es anderen vorzumachen versucht.

    "Es ist wahr, dass OLG Frankfurt, 14. Zivilsenat in Kassel, hat mich dazu verurteilt, die wahrheitsgemäße Berichterstattung über das Vorgehen ..... zu unterlassen."

    Eine "wahrheitsgemäße Berichterstattung" untersagt ein Gericht mit Sicherheit nicht, wohl aber Behauptungen, die nicht bewiesen werden können.

    Ich schreibe bewusst nicht "seine Lügen", denn er weiß es nicht besser. Er fühlt sich im Recht und fordert es ein – koste es, was es wolle, auch Bestrafung nimmt er in Kauf. Er will seine Rechtsvorstellung behaupten und will "sein" Recht auch bekommen. Wer es ihm nicht zubilligt lügt, schikaniert, beugt das Recht, schafft rechtsfreie Räume usw. – typische Verhaltensmuster einer psychischen Persönlichkeitsstörung.

    Er titelt "Eine Schande für den Rechtsstaat...", obwohl nach seiner Auffassung die BRD kein Rechtsstaat ist.
    Und nun droht er auch noch mit Verfassungsbeschwerde - meine Güte, warum eigentlich nicht gleich vor den "Weltgerichtshof für Menschenrechte?" – Aber nein, diesen gibt es ja erst als eine bislang utopische Forderung.

    Wenigstens die Strafanzeige gegen die Richterin ist doch bestimmt schon "in Arbeit", oder geht es dieses Mal gleich gegen den ganzen Senat? ;-)

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  9. Punkt-Fastix schrieb am 5.Februar um 1:21 Uhr:

    Zitat: Noch so ein Idiot. Wie können die Anträge gestellt werden, wenn das Urteil noch gar nicht da ist? Zitatende.

    Ich schließe mich dieser Meinung an. Wie können Maßnahmen, wie Gehöhrsrüge und Verfassungsbeschwerde,
    angekündigt werden, wenn das Urteil noch gar nicht da ist!

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  10. Da erwartet ein in einem Rechtsstreit Unterlegener "ein Schadensersatzangebot" vom Vertreter des Klägers mit der Begründung, weil dieser "veröffentlichte, dass er den Prozess gewonnen habe..." – eine sehr merkwürdige Auffassung über die Kostenfestsetzung nach einem Gerichtsverfahren.

    Bisher ging ich davon aus, dass das Gericht festlegt, von wem und in welcher Höhe die Kosten eines Verfahrens zu übernehmen sind.

    Und wenn dann noch öffentlich ein Termin bestimmt wird, bis wann dieses "Schadensersatzangebot" einzugehen hat, weil sonst...", geht da nicht schon aus der Formulierung hervor, dass hier gedroht oder sogar genötigt wird?

    Irgendwie erinnere ich mich an eine Stimme, die schon einmal einer anderen Person "die letzte Chance gab … bis Mooontag (Anm.: Unterkiefer beim Sprechen etwas absenken)" etwas zurückzunehmen, "wenn nicht, mache ich..."

    Als was sieht sich eigentlich dieser weinrote Berichtschreiber? – Als göttlicher Oberrichter vor dem Jüngsten Gericht?! Oder ist es nur die Rechtsauffassung eines Gestörten mit dem "Ich-habe-immer-Recht-Syndrom"?

    Interessant auch seine Auslegung, was unter "jeden Kontakt zu diesen Herren vermieden" zu verstehen ist.
    Dabei besagt doch - wenn man etwas vermeidet - noch nichts über den Erfolg dieser Handlung aus.
    Die Aussage ist doch schlicht: "Ich möchte keinen Kontakt, also vermeide ich ihn – ich gehe einer Person oder Personen, wenn möglich aus dem Weg".

    Will man dagegen den Erfolg dieser Handlung zum Ausdruck bringen, muss da schon stehen, dass man den Kontakt auch erfolgreich vermieden hat.

    Man erhält vor einem Gericht nicht schon deshalb Recht, weil man aus einem Schriftsatz etwas herausliest, was so nicht drin steht.
    Und eine "Lüge" lässt sich damit auch nicht zusammenbasteln und es wird auch keine draus, wenn man es ...zigmal wiederholt oder als Beschwerde formuliert.

    Warum bringt ihn nur keiner seiner Anhänger zur Vernunft???

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  11. Ein PUNKT ist als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs. Im Radio hört er eine Warnung über einen Geisterfahrer eben auf dieser Autobahn. Darauf sagte der PUNKT- was EINER?- HUNDERTE!

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  12. @Lore

    Er sieht sich als:

    "Genau der Richtige für diesen Job"

    Ich glaube wirklich, dahinter steckt eine Art Fetisch!

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  13. @ Joholi

    Er sieht sich wohl eher als moderner Märtyrer, wenn er formuliert:

    "...ich bin für den Job der Richtige ... der sich nicht in den Arsch treten lässt ohne zurück zu geben und dabei auch mal was erträgt."

    Gewissermaßen der "kleine Schlosser aus dem Osten", der auszog, um dem Rechtsstaat die Stirn zu bieten und den Advokaten dieses Landes das Fürchten zu lehren.

    "Ich bin nicht blöd" - schreibt er.
    Das behauptet auch niemand, sonst müsste man ja noch verminderte Schuldfähigkeit annehmen...

    ...obwohl es schon merkwürdig anmutet, wenn er bei so kleinen Dingen wie einer terminlichen Forderung sich so gar nicht entscheiden kann, ob er nun Mittwoch, den 10.02.2010 um 12:00 Uhr oder den 17.02.2010 um 12:00 Uhr meint! :-D

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  14. @ Nick

    Ein PUNKT steht vor Gericht.
    Der Anwalt zum Mandanten: "Wir haben den Prozess leider verloren. Und nun müssen wir auch noch die Gerichtskosten bestreiten."

    "In Ordnung", meint da der PUNKT. "Bestreiten wir sie, denn bezahlen kann ich sie ja sowieso nicht!"

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