Donnerstag, 11. Februar 2010

Das Urteil des OLG Frankfurt - Kassel

liegt mir nun im Volltext vor. Akribisch hat sich das Gericht mit jedem auch noch fern liegendem Argument des Beklagten auseinandergesetzt. Selbst wenn der Beklagte geschrieben hätte, die Erde sei eine Scheibe, es wäre vom Gericht verarbeitet sprich bewertet worden.

Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde. Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig.

Nun werde ich immer wieder gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht eine Art "Super-Revisionsinstanz" wäre, das sich mit jeder Art von geistigen Blähungen auseinander zu setzen habe.

Nun, ich warne da immer mit Hinweis auf § 34 Abs. 2 BVerfGG . Bei "normalen" Mandanten hat das meist Erfolg.

14 Kommentare:

  1. Wer als Otto-Normal-Verbraucher das Urteil eines OLG nicht akzeptiert und in seinem "Ich-habe-immer-Recht-Wahn" auch noch das Bundesverfassungsgericht glaubt anrufen zu müssen, sollte dann auch für diesen Missbrauch finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

    Schlimm genug, dass sich Gerichte über Jahre mit solchen Querulanten befassen müssen, die selbst mittellos sind und es sich zum "Freizeitvergnügen" erkoren haben, die Justiz mit ihrem geistigen Müll zu beschäftigen.

    Aber – wer Demokratie und den Rechtsstaat will, muss auch die Schattenseiten ertragen können.

    Nur manchmal wäre ein bisschen mehr gesellschaftliche Härte auch nicht zu verachten. ;-)

    Eine feucht-fröhliche fünfte Jahreszeit ohne unangenehme Nachwirkungen wünsche ich allen Jecken. Mögen mit dem Verschwinden der bösen Geister der kalten Jahreszeit auch die Köpfe mancher Mitmenschen frei werden – aber da habe ich wohl einen zu frommen Wunsch! :-D

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  2. Tja, die 10 Minuten für Scan-to-PDF sind sicher schwer zu finden, wenn man zu der geographischen Schicht gehört, die nur in diesen Tagen die Möglichkeit hat, gewisse Dinge zu tun. Ein trauriges Schicksal.

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  3. Lieber Herr Hausherr,

    ich will natürlich (!!) erst abwarten, bis der verehrte Prozessgegner das Urteil hat. Wie so haben ich und meine Mandanten so was eigentlich immer schneller ?

    Gerade Sie sollten doch den Prozessgegner nach einer Abschrift fragen. Bei dem intimen Verhältnis !

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  4. 1) Ich habe kein "intimes Verhältnis" zu "dem Prozessgegner".

    2) Oben hiess es doch noch "Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig". Und nun soll es plötzlich die Rücksicht auf "den Prozessgegner" sein. Zu gütig, zu gütig!

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  5. Nun, wegen der fünften Jahreszeit (und nur deswegen) nehme ich ich Rücksicht. Schließlich ist ja jetzt "Narrenzeit"!

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  6. Es gibt zwei Arten von Narren – die "transienten", ganz normale Bürger, die die fünfte Jahreszeit als willkommene Abwechslung nutzen, um vom ganzjährigen Alltag und Arbeitsstress einmal auszuspannen – es sei ihnen vergönnt.
    Wohl denen, die in Zeiten sozialer Unsicherheit, Missgunst und Neid noch ausgelassen feiern können, um sich danach wieder verantwortungsvoll ihren täglichen Pflichten zuzuwenden.

    Und es gibt die "persistenten Ganzjahresnarren" - Zeitgenossen, die nicht einmal mehr merken, wenn sie von ihrer Umgebung nur noch mitleidig belächelt werden.
    Die zwar immer nach Anerkennung heischend das Maul groß aufreißen, dabei aber viel Närrisches von sich geben.

    Die "transienten Narren" sind mir sympathisch, was mir die anderen sind – nun ja, man muss ja nicht alles öffentlich sagen... ;-)

    In dem Sinne HELAU und HELAF!

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  7. An Lore,

    was die Narretei betrifft, so halte ich es mit ihr eher wie mit dem Wetter, man kann sie sich nicht raussuchen, sie macht was Sie will.

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  8. Da ist mir doch bezüglich des Schlachtrufs der Narren ein fataler Fehler unterlaufen – die Jecken mögen mir verzeihen !!!

    Zwischen Köln und Düsseldorf heißt es doch bei denen, die sich nicht eindeutig für eine Stadt entscheiden können und die gewissermaßen zwischen Baum und Borke ihrem Affen Zucker geben, "ALAU - HELAAF".

    In besonderer Huldigung der Düsseldorfer Narren sollte es daher in meinem vorangegangenen Kommentar "HELAU" und "HELAAF" heißen.

    Aber egal mit welchen Schlachtrufen sich die Karnevalisten ihre Kehlen heiser rufen werden, es wird in jedem Falle eine Menge Flüssigkeit für Ölung sorgen – viel Spaß dabei!

    Böse Zungen sagen hier "Fasching an der Spree – oje, oje, oje!" :-D

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  9. Eine neue Front ist eröffnet!

    Immer dann, wenn die aktuellen Nachrichten nicht zu seinen Gunsten ausfallen, eröffnet der "rote Zorro" einen neuen Kriegsschauplatz.

    Er greift tief in die Archivkiste, fehlende Argumente werden durch Injurien ersetzt. Sein Schreibstil in Aufsäzten und Kommentaren, ist einzig darauf gerichtet, die niedrigsten Instinkte von ein paar willfährigen Nibelungen zu aktivieren.

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  10. Inzwischen langweilt mich der Schlosser schrecklich. Ich habe echte Befürchtungen, dass ich in seiner Zeitschleife gefangen werden könnte. Ein kleiner Trost bleibt mir aber:

    Aufgrund seiner Entgleisungen vor einigen Wochen, hat er nun deutlichen Mehraufwand und muss schauen, dass er nicht seine Accounts verwechselt. Nun teilt er das Los mit den von ihm viel verschrienen Sockenpuppenspielern.

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  11. Inzwischen ist die "Narrenzeit" in den einschlägigen Gegenden beendet. Was nun? Scanner kaputt? Oder Mandant gegen die Veröffentlichung des "lesenswerten" Urteils?

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  12. Ich finde es gut und richtig das der Mandant A.K. allem Anschein nach, einfach nur "genießt und schweigt".
    Die Frage ist doch:
    Warum veröffentlicht der Antragsgegner dieses sicherlich "lesenswerte" Urteil nicht, obwohl die "Anhänger" danach lechzen?

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  13. Die Frage ist doch zuerst, warum es hier heisst (falls der Text nicht geändert wird) "Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde". Ich kann nicht erkennen, dass es verbreitet wurde.

    Warum der Antragsgegner es nicht veröffentlicht - keine Ahnung. Gibt es denn dieses Urteil überhaupt? Ist es überhaupt lesenswert? Hat womöglich der Antragsgegner gewonnen und "genießt und schweigt"? Spekulationen, Spekulationen...

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  14. Noch einmal, Herr Hausherr

    leider hat mir der Mandant für Sie keine Freigabe erteilt.

    Ich bedauere außerordentlich.

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