Mittwoch, 24. Februar 2010

Ein bisschen Rechtsgeschichte gefällig ?

Im Jahre 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalt Buback ermordet.

Bereits kurze Zeit darauf wurde an der Universität Göttingen durch den ASTA ein Artikel verbreitet, in dem ein damals noch unbekannter Mensch seiner "klammheimlichen Freude" über den Tod des Generalbundesanwalts Ausdruck verlieh.

Dieses Pamphlet zog eine ganze Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach sich, wobei unter anderem einen "Verteiler" dieses Pamphlets zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Gestützt wurden alle Ermittlungsverfahren unter anderem auf § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt.

In diesem Zusammenhang urteilte auch der zweite Strafsenat des OLG Hamm im Jahre 1979:
"Unsachliche, überzogene Kritik, die in erster Linie der Diffamierung des politischen Gegners dient, ist im Einzelfall weder durch die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit noch durch § 193 StGB gedeckt."

Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.

Pietätlosigkeit ist das eine, vorsätzliche Straftaten oder die bewusste und gewollte Förderung dieser Taten ist das andere.

17 Kommentare:

  1. --- Zitat ---
    Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.
    --- zitat ende ---

    und das ist auch gut so.
    Man sagt doch "mit dem Tode endet die Feindschaft". Warum noch mit Füßen treten?

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  2. werden da wieder nur die kleinen gehängt oder bekommt dann der herr eisenberg für seine äuserungen auch eine strafanzeige verpasst? naja, kostet ja ni strafanzeigen rauszuschicken, is ja völlig umonst und kostet ja den steuerzahler nur sein geld.

    na dann bitte aber jetzt net mehr beschweren wenn andre sich mit PKH zur wehr setzen wenn sie vor gericht gebracht werden, gelle!

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  3. "mit dem Tode endet die Feindschaft". Da ist was Wahres dran. Nur ist mir kein Fall bekannt, in dem GvG jemals auch nur ein Stückweit seine Schuld eingestanden hätte. Denn sonst wäre es nie so weit gekommen.

    "Alles Fehlurteile, Geschäftslage prima". So werden wir ihn wohl in Erinnerung behalten.

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  4. Ich weiss zwar nicht welcher verstorbener Politiker "aus aktuellem Anlass" gemeint ist, aber massgeblich zum Thema Meinungsfreiheit oder Schmähkritik ist das "Zwangsdemokrat" Urteil des BVerfG.

    Diese erging lange nach 1979.

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  5. War denn Günni kein Netzpolitiker?

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  6. Zitat am 25.2.2010: Punkt-fastix ". hat gesagt…
    aber warum gehst Du davon aus, das Neuber allein dahinter steckt?

    Das genau entspricht den Erfahrungen mit diesem Ersatzgravenreuth. Neuer stellt doch für jeden und alle Strafanzeigen gegen den fastix."

    Das Rätsel ist gelöst.
    The show must go on!

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  7. Wie man einen Verstorbenen in Erinnerung behält, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem persönlichen Verhältnis man zu ihm stand und welche Auffassung man zu bestimmten ethischen Begriffen hat.

    Erinnerung ist immer etwas ganz persönliches und da hält sich die Gesellschaft in der Regel auch zurück.

    Wenn aber das Andenken eines Verstorbenen öffentlich verunglimpft wird, und noch dazu unmittelbar nach dem tragischen Ereignis, wo Angehörige und Freunde noch betroffen mit der Unfassbarkeit und Endgültigkeit dieser Tragik ringen, muss der Rechtsstaat wirksam werden.

    Das Recht eines Menschen endet nicht mit seinem Tod. Und wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft gehört bestraft – soweit sollte die Auffassung von Ethik und Moral in dieser Gesellschaft schon noch reichen.

    Es ist wieder einmal bezeichnend, dass bestimmte Leute im gleichen Atemzug verunglimpfen und anschließend zetern, dass dagegen mit Rechtsmitteln vorgegangen wird.

    Glauben diese Leute wirklich, dass die Gesetze in unserer Gesellschaft immer nur für andere gelten?!

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  8. Erzengel Gabriel gibt Lucifer ein Interview!

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  9. Das Schmierentheater auf dem schmerzbefreiten Blog ist aus meiner Sicht nicht mehr beachtenwert.
    Da ich die Zugriffsraten auf diese Machwerke dort nicht weiter unterstützen will, habe den Blog aus meiner Favoritenliste entfernt.

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  10. Tja, Nick..da wird Fastix den Blog wohl abschalten müssen....jetzt, wo er mit Dir den einzigen Leser verloren hat ;)

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  11. "...da wird Fastix den Blog wohl abschalten müssen...."

    Ach was, kann er das wirklich, wo er doch gar nicht mehr "Herr über dieses Blog" ist ???

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  12. ""Ach was, kann er das wirklich, wo er doch gar nicht mehr "Herr über dieses Blog" ist ???""

    Gute Frage...aber solange in manchen Sachen die anonymen Blogs gegeneinander arbeiten und verleumden...

    Für eine Lösung der Angelegenheiten bräuchte es wohl ein privates Treffen der Beiden.

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  13. Zitat:Gute Frage...aber solange in manchen Sachen die anonymen Blogs gegeneinander arbeiten und verleumden...Zitatende

    Dies ist wieder ein Paradebeispiel jener Aneinanderreihungen von, Adjektiven,Subsantiven, Konjunktiven, Adverbialien, Präpositionen, usw., ohne auch nur im Entferntesten, in die Nähe eines Satzes zu kommen. Ganz eindeutig handelt es sich handelt es sich hier um die Spezies eines Programmtextdichters.

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  14. Nein, das ist kurz, knapp & abstrakt die Sachlage auf den Punkt gebracht.

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  15. Zitat:"Nein, das ist kurz, knapp & abstrakt die Sachlage auf den Punkt gebracht".Zitatende

    Exakt- auf Punkt-Fastix!

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  16. Gegenwärtig werden auf dem weinroten Blog Kommentare eingestellt und freigegeben, die von erschreckender Gefühlskälte, enormer Menschenverachtung, Inhumanität und Pietätlosigkeit zeugen.

    Ein gewisser Blogger, der sich wie eine feige Ratte hinter einem Punkt verkriecht, hat nicht so viel menschliche Größe, dass er wenigstens angesichts des tragischen Todes eines Menschen, der einst sein Gegner war, seine menschenverachtende Diffamierung unterlässt.

    Auch ihm sollte klar werden, dass er einst die Bühne des Lebens verlassen muss – wie, wer weiß das schon vorher, vielleicht plötzlich, oder auch dahinsiechend mit schwindendem Geist, auf fremde Hilfe und die Gesellschaft angewiesen...

    Niemand hat das Recht, sich über einen Verstorbenen mit derartiger Missachtung seiner Würde zu äußern, wie es auf dem weinroten Blog geschieht.

    "Fastix" mit oder ohne Punkt hat sich mit seinen Kommentaren für mich endgültig als moralisch unterstes Niveau geoutet – mies, feige und unglaubwürdig.

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  17. "Gegenwärtig werden auf dem weinroten Blog Kommentare eingestellt und freigegeben, die von erschreckender Gefühlskälte, enormer Menschenverachtung, Inhumanität und Pietätlosigkeit zeugen."

    Das mag sein. Einige Dinger da finde ich auch krass.

    Ich frage mich aber auch, ob GvG jemals aus Menschlichkeit von der Verfolgung so mancher Kinkerlitzchen abgesehen hat? Wieviel Gnade und Vergebung hat er seinen Opfern entgegen gebracht?

    Und nun fällt es der Netzgemeinde schwer, ihm so einfach alles zu vergeben. Letztlich musste GvG erkennen, dass das Web 2.0 ein langes soziales Gedächtnis hat, das ihm seine endlosen Tricksereien und die strafbaren Handlungen nicht vergessen hat.

    In ein paar Stunden wird er beerdigt. In einem halben Jahr redet kein Mensch mehr darüber. In ein paar Jahren erinnern sich die Menschen auch seiner guten Seiten.

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