Dienstag, 2. März 2010

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

5 Kommentare:

  1. "An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts."

    Sie schreiben "aber leider nichts". Würden Sie es begrüßen, wenn die Herausgabe in einfach gelagerten Fällen zukünftig unterbleiben würde?

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  2. Bei einer Flatrate dürfen diese Daten nicht gespeichert werden, da sie nicht zur Abrechnung benötigt werden.
    Gruß T.

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  3. Über Datenspeicherung kann man natürlich immer geteilter Meinung sein – wer sich rechtskonform verhält, hatte auch jetzt nichts zu befürchten.

    Und wo der Abruf von Daten der allgemeinen Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung dient, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

    Aus diesem Grund haben die Richter eine Vorratsdatenspeicherung auch nicht grundsätzlich verworfen, geben dem zuständigen Gesetzgeber jedoch konkrete Vorgaben für eine sorgfältige Gesetzgebung, die den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

    Das letzte Wort zur Vorratsdatenspeicherung und Datenverwendung ist damit sicher noch nicht gesprochen.
    Meines Erachtens wäre es auch verfehlt, auf diese technische Möglichkeit bei der Verbrechensbekämpfung nun gänzlich zu verzichten.

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  4. Die Vorratsdatenspeicherung geht auch in Ordnung, wenn damit einzig der Terrorismus bekämpft wird.

    Aber ein ganzes Volk unter Präventivverdacht...etwa, weil Urheberrechte selbst in einfachen Fällen besser geschützt werden sollen? Das ginge mir dann doch zu weit. Da wäre für mich die diffuse Bedrohung durch den Überwachungsstaat das schwerwiegendere Übel gegenüber dem möglichen Sicherheitsvorteil.

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  5. "Bei einer Flatrate dürfen diese Daten nicht gespeichert werden, da sie nicht zur Abrechnung benötigt werden.
    Gruß T."

    Ja, das hatte ich auch so in Erinnerung.

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