Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

7 Kommentare:

  1. Herr Neuber, ich muss Ihnen mal ganz deutlich gratulieren. Toll! Wenn Sie sich so sicher sind, dass in dem Verfahren alles mit rechten Dingen zugegangen ist, beantragen Sie doch die Ordnungshaft gegen den Reinholz. Das müssen Sie doch wollen, wo er Ihnen und ihren Mandanten so immens schadet!

    Irgendeiner wird's am Ende schon ausbaden müssen.

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  2. Es ist schon zum Verzweifeln, dass die Gerichte aber auch nie das tun können, was man ihnen sagt!

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  3. Da war es wohl "un gusto amaro" – hieß es doch wieder einmal vorausschauend in gewohnt arroganter Überheblichkeit - "Das Ding ist 'gegessen'".

    Nach Auffassung eines gewissen Bloggers handelt es sich ja auch nur um die mündliche Verhandlung, "in der die Anträge gestellt werden. Nur noch eine reine Formsache."

    Auch wenn er den Ausgang der Verhandlung bereits für sich entschieden hat, bleibt abzuwarten, welche Geschmacksrichtung "das Ding" noch annimmt – juristisch scheint der Fall nicht ganz so einfach zu sein.
    Gut Ding will halt doch manchmal auch Weile haben.

    Für die "Rechtsexperten" auf dem weinroten Blog ist die Sachlage natürlich ganz klar, eben nur "reine Formsache".

    Aber wie sagte einst Winston Churchill so treffend:
    "Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat."

    Warten wir es also ab! ;-)

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  4. Also ärgerlich ist das schon, in seinem Aufsatz vom 7.1.2010 hat er die Urteilsbegrundung doch schon so schön zusammengefasst:

    "Zitat:„Spätestens nachdem bei der Beantragung der einstweiligen Verfügung eine gefälschte Urkunde vorgelegt und eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt geleistet wurde, ist die Art der Energie des Antragstellers als ‚kriminell‘ und sein Handeln zu Recht mit ‚Betrug‘ zu bezeichnen. Die Verfügung, durch die dem Antragsgegner dieser im Wesen richtige Bericht untersagt wurde, war aufzuheben weil die Berichterstattung des Antragsgegners demnach offensichtlich wahr und korrekt, deshalb durch Artikel 5 GG geschützt ist."Zitatende.

    Und jetzt wird das wieder auf die lange Bank geschoben! Ich vertseh das nicht!


    Karl Valentin meinte einmal,

    "Prognosen sind oft unsicher, hauptsächlich, wenn sie die Zukunft betreffen".

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  5. Ich zitiere mal Herrn "Volker" vom weinroten Blog:

    "Volker hat gesagt…

    Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !
    Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !"

    schreibt der Neuber. Na dann soll er mal die Anordnung von Ordnungshaft beantragen....wenn er sich sicher ist, dass bisher alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

    Ist nur die Frage, ob das Gericht bei der derzeitigen Sachlage dem einfach so folgen würde.

    Aber der Neuber kanns ja ausprobieren. Versuch macht klug."

    "Volker hat gesagt…
    ...
    Auch wenn der Neuber sich noch freut, dass so schnell noch keine andere Entscheidung ansteht. Aber sie kommt bestimmt, wenn es stimmt, was Du hier bisher vorgetragen hast. Deine große Gelegenheit alles zu belegen, Fastix!"
    -----

    Vielleicht kann uns dieser seit einigen Tagen auf verschiedenen Blogs herumwirbelnde User mal erklären, was er eigentlich bezweckt, insbesondere mit seiner mehrfachen Aufforderung der Beantragung von "Ordnungshaft gegen den Reinholz"?!

    Ich nehme mal an, dass Herr Neuber nicht auf Ihre provokanten Vorschläge angewiesen ist und selbst am besten weiß, wie er seine anwaltlichen Aufgaben im Interesse seiner Mandanten wahrzunehmen hat.

    Wäre nett, wenn Sie sich etwas zurücknehmen, dann brauchten Sie sich auch nicht auf dem weinroten Blog beschweren.

    Zitat:
    "Na ja, ich find's auch langsam merkwürdig da. Ich habe mal versucht, da einige Beiträge zu verfassen. Es wurde nur ein Drittel davon veröffentlicht, die Hälfte davon aus dem Sinnzusammenhang gekürzt. Wahrheiten scheinen da nicht gefragt zu sein.

    Na ja, so ist es mindestens die Show mit dem Neuber. Tadaaaaaa!!!!"

    Ehrlich gesagt, kann ich auf dieses eine Drittel auch noch verzichten! ;-)

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  6. @ Nick

    Es ist kaum vorstellbar, dass Richter einer Kammer hoch erfreut sind, wenn ihnen von einer beteiligten Partei nach einer Verhandlung zu einem laufenden Verfahren wesentliche Arbeit in Form dieser prägnant vorformulierten Entscheidung abgenommen wird.

    Aber der Hintergrund ist sicher ein zutiefst menschlicher...

    Mir ist erinnerlich, dass die Verhandlung im Januar von einer Richterin geführt wurde.
    Sicherlich möchte sie nur noch einmal zu einer Verhandlung einladen, damit ein Querulant danach wieder schreiben kann, dass der Anwalt der Gegenpartei "diesmal korrekt gekämmt war und auch den üblichen weißen Binder trug". – Oder steht sie mehr auf grün-schwarz-gelb?

    Wo doch alles andere nur noch "reine Formsache" ist. :-D

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  7. Genau, Lore. Frisuren werden in diesem Verfahren streitentscheidend sein.

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