Dienstag, 22. Juni 2010

Rechtsberatung der besonderen Art

Mandant erhält ( wieder mal) eine Abmahnung, weil er (angeblich) an einem Filesharing-Ring teilgenommen und Werke des nicht unbekannten Rappers aus Berlin im Internet angeboten habe.

Er begibt sich zur Rechtsantragsstelle beim Krefelder Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein.

"Oh", sagt da die Rechtspflegerin," das ist aber doch schon das zweite Mal dieses Jahr! Wie ist es denn beim ersten Mal gelaufen ?"

Mandant antwortet wahrheitsgemäß:" Mein Anwalt hat einen Brief geschrieben und Ruhe war!"

"Super, dann nehmen Sie doch den ersten Brief ihres Anwalts, formulieren den um und schicken den dann ab!"

Das tat der Mandant , natürlich ohne Beratungshilfeschein.

Zwei Wochen später war er dann wieder bei der Dame, denn der japanisch klingende Sänger ließ sich von dem selbst gebastelten Brief wenig beeindrucken.

Mit Beratungshilfeschein kam er dann (wieder) zu mir und ich darf jetzt (wieder) die Kastanien aus dem Feuer holen.

Jetzt überlege ich, ob ich meinem Mandanten besser keine Kopien der wohlklingenden und erfolgversprechenden Schriftsätze mehr schicke oder die Rechtspflegerin eindringlich rechtlich berate.

Merke : Erfolg kann auch schädlich sein.

1 Kommentar:

  1. Mit "Rechtspflege" hat das wohl wenig zu tun, was die Dame dem Mandanten "geraten" hat.

    Da muss man ja schon drüber nachdenken, ob das Krefelder Amtsgericht diese Stelle mit einer geeigneten "Fachkraft" besetzt hat.

    Dem Mandanten kann man in diesem Falle nicht mal einen Vorwurf machen, wenn er sich auf die "Empfehlung" einer Rechtspflegerin verlässt.

    Aber wie heißt es so nett auf der Karte eines immer "wieder die Kastanien aus dem Feuer holenden Rechtsanwaltes":

    "Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch. Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser." – Wie wahr!

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