Montag, 19. Juli 2010

Die Piraten und Bushido

Eindrucksvoll hat der Bundesvorstand der Piraten Partei bewiesen, wie man es eben nicht machen sollte.

Da erreicht die Partei eine Abmahnung des Sängers Bushido, weil angeblich über den Internetanschluss der Geschäftsstelle Musik dieses Rappers zum Download angeboten wurde.

Solche Abmahnungen liegen mir zu Hauf vor und ich weiß daher, was die Rechtsanwälte des Ferchichi aus Berlin verlangen.

An fast jeder Stelle wird gepredigt : "Nehmen Sie solche Abmahnungen ernst !"

Und was tun die verantwortlichen Herren der Piraten Partei ? Sie diskutieren lang und breit,

 ob man nicht erst einmal zu Herrn Ferchichi persönlich Kontakt aufnehmen sollte;
 ob man richtig auf die "Kacke" hauen sollte;
 ob man nicht besser einen freundlichen und sachlichen Brief schreiben sollte;


Nun, die Diskussion zeigt deutlich, dass man die (möglicherweise) berechtigte Abmahnung eben nicht ernst nimmt. Noch dazu stellt man die gesamte Diskussion als Tondokument online, damit die gegnerischen Anwälte nur ja mitbekommen, dass die Abmahnung eingetroffen und das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung zu bejahen ist.

Aber bei einem Parteivermögen von immerhin rund 81.000,-- Euro kann man sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren sicherlich leisten, es dürfte ja auch nur einen Streitwert von etwa 25.000,-- Euro haben.

5 Kommentare:

  1. Es ist für Außenstehende doch immer amüsierend, wenn "Piraten" sich gegenseitig rupfen.

    Und so wie es in jedem spannenden Piratenfilm meistens einen glücklichen "Sieger" gibt, der Nutznießer der "Beute" wird, sollte es auch bei dieser Piraterie lachende Dritte geben.

    Der "überaus üppige" Vermögensgrundstock der involvierten Partei wird doch wenigstens für eine angemessene Entlohnung der beteiligten Rechtsanwälte sorgen.

    "Wo zwei sich streiten, freut sich ein Dritter" – so sagt es der Volksmund und der hat bekanntlich nicht so unrecht! :-D

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  2. Oh, Heuchler!
    Gab es in der Vergangenheit nicht mal eine
    Sache die Rechte eines Herrn Jürgen von der
    Lippe betreffend?
    Stichwort: Ich wollte ich hätte ein Luftgewehr.
    Also, bevor hier große Sprüche getätigt werden,
    erst mal an die eigene Nase fassen!

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  3. Hat sich denn der Herr, dessen Rechte in der Vergangenheit betroffen waren, bei Ihnen beschwert, verehrte Tanja B ?

    Oder ist Ihnen gar ein Bösewicht bekannt, der sich mit Werken dieses Künstlers nebenbei ein Zubrot verdient hat, oder gar Werke dieses bekannten Herrn als eigene ausgegeben hat ?

    Bleiben Sie doch bitte auf dem Teppich und vergleichen Sie nicht Äpfel mit faulen Eiern !

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  4. Warum sollte der Künstler sich gerade bei mir
    beschweren?
    Vielmehr war es so, daß durch die Unterlegung von fremden Inhalten, hier im speziellem Fall die
    Aufzeichnung eines Telefonates, dem Werk zugefügt
    wurde.
    Das hätte auf alle Fälle der Zustimmung des
    Künstlers bedurft!
    Die GEMA sah es genau so, konnte allerdings
    nicht eingreifen, da der saubere Rechtsberater
    sein Elaborat flugs entfernte.
    Das zum Thema Äpfel und faule Eier.

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  5. Verehrte Tanja B, woraus schlussfolgern Sie, dass es sich bei diesem "Werk" um das "Elaborat des sauberen Rechtsberaters" handelte?

    Mutmaßen Sie oder wissen Sie - glauben Sie oder möchten Sie gern, dass es so wäre ??? – Immer solche Andeutungen und Verdächtigungen.

    Mir ist erinnerlich, dass es sich um eine Parodie auf den schon erpresserisch zu bezeichnenden Versuch der telefonischen Beeinflussung eines Mandanten handelte, mit der niemand Geld verdient oder anderweitig Vorteile zum Nachteil des Künstlers Jürgen von der Lippe (den ich nebenbei gesagt sehr schätze) erlangt hat.

    "Die GEMA sah es genauso" – interessant, wenn man es denn auch mal sehen könnte, wäre es glaubhafter!

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