Mittwoch, 14. Juli 2010

Verwunderlich

ist es schon, dass niemand Ernstzunehmendes aus der Riege der sog. "Anti-Abzocker" jubelnd über das wichtige Urteil des OLG Frankfurt vom 20.5.2010 ( 6 U 33/09) berichtet.

Das OLG Frankfurt hat sehr anschaulich über den Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfallen" im Internet geurteilt.

Nach einer Abmahnung kann der Gewinn des Betreibers von sog. Abofallen zugunsten des Klägers abgeschöpft , also heraus verlangt werden.

Bevor nun aber gut meinende Menschen Musterbriefe und Musterklagen zu freien Bedienung ins Internet stellen, sei auf auf § 10 UWG verwiesen, welcher auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG hinweist.

Aber es soll doch gerade in Frankfurt gemeinnützige Vereine geben, die sich vehement dem Verbraucherschutz verschrieben haben. Wenn man sich richtig bemüht und seriös arbeitet, wird man vielleicht in die Liste nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 aufgenommen und dann im Frankfurter Raum richtig zuschlagen können.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Verfahren eine Eintagsfliege bleibt.

3 Kommentare:

  1. http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1w21/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=820&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE215762010%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

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  2. Für mich stellt sich die Frage, ob es in dieser "Riege" überhaupt noch jemanden gibt, den man ernst nehmen kann bzw. der für die "Internet-Abzockerei" eine ernsthafte Gegnerschaft darstellt.

    Obwohl ein selbsternannter online-Journalist heute auf dieses Urteil in seinen "Breaking News" eingeht, kommt dieser Blogger als ernstzunehmender "Anti-Abzocker" auch nicht infrage – zu graufleckig ist seine vorgetäuschte reine Weste, wenn man genau hinschaut.
    Den "Gewinnabschöpfungsanspruch" hatte er als Geschäftsführer eines jener zweifelhaften Unternehmen wohl seinerzeit auch anders aufgefasst, bevor er "Rächer in eigener Sache" (frei nach Rumgedröns) wurde.

    Gibt es wirklich in Frankfurt noch einen seriös arbeitenden gemeinnützigen Verein, der dem Verbraucherschutz dient?
    Ich kannte mal einen, der hat diesen Anspruch aber wohl dauerhaft verwirkt.

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  3. Nun bin ich nahe daran, noch an Wunder zu glauben!

    Da wird der Blogeintrag eines bislang geschmähten Rechtsanwaltes zu einem für geneppte Verbraucher bedeutenden Urteil im aktuellen Post des Frankfurter Verbraucherschutzvereins wortwörtlich übernommen.

    Sollte das ein erster Hinweis sein, dass sich dieser Verein wieder auf seine ursprüngliche satzungsgemäße Selbstverpflichtung besinnt?

    Hat der Schatzmeister dieses Vereins erkannt, dass ein Rechtsanwalt nicht schon deshalb ein "Abzockanwalt" ist, nur weil er auch Mandanten vertritt, die auch potentielle "Rechtsgegner" eines Verbraucherschutzvereins sein könnten?

    Es wäre durchaus wünschenswert, wenn es eine Institution in Form eines gemeinnützigen Vereins geben würde, der die Interessen der Verbraucher im Sinne des Urteils des OLG Frankfurt wahrnehmen könnte.

    Das Urteil scheint zumindest für Herrn Mix wichtig genug zu sein, dass er es im Wortlaut gleich zweimal auf der Vereinsseite veröffentlicht. ;-)

    Ob es ein neuer Anfang für den Verein wird, bleibt abzuwarten – zu enttäuschend waren Verhalten und öffentliche Auftritte einzelner Mitglieder und User, als dass ich daran zu glauben vermag.

    Aber manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder...

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