Mittwoch, 28. Juli 2010

Ja ist es denn schon Weihnachten ?????

Mitten im Sommer erreicht mich ein Bettelbrief eines Inkasso-Instituts, den ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten will :



Also,  liebe Freunde von der Collectus GmbH, da müsst Ihr Euch schon nach Krefeld bemühen.

Mir gääbbet nix, wie der Schwabe sagt.

4 Kommentare:

  1. Ist doch reizend von diesem so freundlich grüßendem Inkasso-Unternehmen, sogar ein Schuldner-Login zu ermöglichen und Ratenzahlung anzubieten.

    Interessant ist natürlich auch, wenn sich ein in der Problematik der Abo-Fallen auskennender Rechtsanwalt mitten im Sommer einen Adventskalender "bestellt" und ihn dann nicht mal bezahlen will...

    Sollten sich hier ein paar Freunde der Anti-Abzock-Branche einen üblen Scherz erlaubt haben??? – So was macht man aber nicht, das ist doch auch "unmoralisch", oder? ;-)

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  2. Da soll sich jemand einen Scherz erlaubt haben, aber Lore, dass ist ja unmöglich !

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  3. Stimmt, mit Scherz hat das nun wirklich nicht viel zu tun, wenn real existierende Personen unter ihrer Realanschrift bei den sogenannten Abo-Fallen angemeldet wurden und werden und sich unter Umständen für den Betreffenden daraus Unannehmlichkeiten und auch Kosten ergeben.

    Aber was kümmert es einen Anti-Abzocker, wenn er sich seinen vermeintlichen "Abzocker des Herzens" ausgewählt hat?

    Wer schrieb doch gleich am 08.10.2008 12:01 unter anderem:

    "Was aber, wenn wir unsere Abzocker des Herzens mit ihren eigenen Waffen schlagen?
    Was hindert uns daran, deren Automatismus von der Anmeldung bis hin zu Mahnung auszunutzen und die Brüder und Schwestern wechselseitig auf den einschlägigen Seiten zu registrieren. Es gibt doch eigentlich nichts Schöneres, als wenn ein Abzocker versucht, den anderen abzuzocken.
    M...´ Schlachtruf: Eins ist sicher, ihre Portorechnungen zahlen die Nutzlosen immer!"

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  4. Sogenannte "Fremdanmeldungen" von nicht existierenden Personen bei Abo-Fallen-Angeboten kann man sicher noch als "gerechte Gegenreaktion" bzw. "Robin Hood-Aktion" der Anti-Abzocker bzw. selbsternannten Verbraucherschützer werten.

    Und wenn dann Gebührenforderungen und Mahnungen an Frau/Herr "Hänschen Klein", bis auf Portokosten beim Seitenbetreiber und Schadensfreude beim Anmelder keine weiteren Schäden verursachen, wird das in der Regel kaum Konsequenzen nach sich ziehen.

    Für rechtlich bedenklicher halte ich dann schon solche freimütigen Einträge eines ganz besonders schlau auftretenden und nun nicht mehr ganz identitätslosen Anti-Abzockers:

    "... ist schon längst geschehen, ebenso wie z.B. die Bundeskanzlerin und die Bundesjustizministerin mit einer Anmeldung mal aktiv am Abzockwesen teilhaben zu lassen. Die Dienstanschriften sind ja öffentlich zugänglich. Leider sind keine Bilder von den Gesichtsentgleisungen der Damen überliefert worden. Nichtsdestotrotz hat mir das eine diebische Freude bereitet."

    Die im Zuge einer Urteilsverkündung möglicherweise auftretenden "Gesichtsentgleisungen" könnten dann auch schnell mal die "diebische Freude" relativieren.

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