Sonntag, 24. April 2011

Das Leben schreibt die besten Geschichten

Da gibt es einen frommen Kirchenmann aus Wallenhorst mit Namen Markus Süllow, der hatte es sich zur Aufgabe gemacht, schwarze Seelen zu retten. Nein, nein nicht die von denen aus Afrika, das macht er eher nebenberuflich.
Er will den Abzockern die schwarze Maske vom Gesicht reißen und sie wieder einem gottgefälligen Leben zuführen.

Und wie macht er das ?

MaxderMiese ( so sein Pseudonym) ist ein ganz Raffinierten einer. Er bittet seinen Freund "Pidder" ( ja schon wieder der), ihn ( den Max) bei einer der bösen Abzockseiten anzumelden. Dann als die Rechnung kam, widersprach Max dieser Rechnung vehement, schrie was von Täuschung und Abzocke und suchte sich einen Rechtsanwalt.

Er fand Herrn RA Thomas Meier ( ja schon wieder der) aus Berlin, der für ihn eine negative Feststellungsklage einreichte.

Moment, denkt da geneigte Leser, das ist doch Betrug : Erst sich anmelden lassen, dann nicht zahlen und dann noch klagen ? Mein Gott, wenn das Akte von SAT1 erfährt....

Und was tat das willfährige und ungerecht urteilende Amtsgericht Berlin/Charlottenburg ?
Es wies doch tatsächlich die Klage ab und sagte, die Rechnung bestehe zu Recht und müsse bezahlt werden.

Da konnte der arme Rechtsanwalt Meier aus Berlin ( ja der schon wieder) argumentieren, wie er wollte und dem Herrn Süllow "juristische Kenntnisse" absprechen soviel er wollte, es half nichts.

Jetzt muss MaxderMiese die Gerichtskosten zahlen, die Hauptforderung zahlen, den eigenen Anwalt zahlen und auch die gegnerischen Rechtsanwälte bezahlen. In der Summe kein berauschender Betrag, aber das Geld hätte er besser für die Rettung von Seelen in Afrika ausgegeben.

Und.... dem Vernehmen nach fand die zuständige Staatsanwaltschaft dieses Verhalten gar nicht lustig und schickte einen Strafbefehl.

 Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.





4 Kommentare:

  1. 13.06.09 Zitat: "Auch ist meine Meinung, das man gerichtliche Auseinandersetzungen soweit möglich immer vermeiden sollte!"

    "Aber bedenken Sie dabei doch bitte das alte Sprichwort.“Wie man in den Wald herein ruft, so schallt es zurück.!“, und aus dieser Sicht, verhalten Sie sich in meinen Augen alles andere als geschickt!"
    Maxdermiese

    Das ist doch der von "nicht abzocken"?

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  2. Es gehört schon eine gehörige Portion dumme Arroganz dazu, auch noch eine negative Feststellungsklage einzureichen, nachdem man eine Fake-Anmeldung vorgetäuscht hat, um dem „Abzocker seines Herzens“ eins auszuwischen.

    Warum erinnern mich nur diese beiden „Aufklärer-Pioniere“ immer an die „Böse-Buben-Bildergeschichte“ des Wilhelm Busch?
    Wegen „Max“? – Der andere hieß doch aber „Moritz“, wenngleich „Felix“ ja auch ganz gut dazu passt.

    Es war wohl nicht nur ein „Schall“, der aus dem Wald zurück kam – eher eine laut schallende Ohrfeige, aber ob das schon alles war?

    “Aber wehe, wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe!“ heißt es in der berühmten Bildergeschichte von den bösen Buben.

    Nun heißt er wieder Markus, der sich einst „Maxdermiese“ nannte und einen Rechtsanwalt denunzierte, der es mit den beiden Buben ursprünglich gar nicht so schlecht meinte, als er ihnen (wenn auch manchmal etwas versteckt) in seinen Beiträgen und Kommentaren immer auch kleine Rechtshinweise gab.

    Aber „Wer nicht hören will, muss fühlen“ - das ist auch ein sehr altes Sprichwort.

    Berichtet wird auf den „Aufklärer“-Blogs natürlich nichts über diese negative Feststellungsklage und auch nicht über die durch den anderen (der nicht Moritz heißt) beantragte einstweilige Verfügung.

    Aber eine Ohrfeige kommt selten allein ... ;-)

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  3. Manchmal bewirken böse Buben im Internet auch das Gegenteil. Wie man auf meinem Live-Stream bei myON-ID lesen kann, hat der Faker, welcher mit meinen persönlichen Daten einen boshaften Fake-Blog bei Google erstellte, das Gegenteil bewirkt.

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