Mittwoch, 1. Juni 2011

Kachelmann ist überall

"Mach mir den Kachelmann" soll einem Ondit zufolge, in der rechtsunkundigen Öffentlichkeit etwas ganz anderes bedeuten.

In Wahrheit bedeutet dieser Spruch, dass ein Gericht wegen erheblicher Zweifel den Angeklagten freispricht.

Soeben hat das Landgericht Krefeld einen meiner Mandanten freigesprochen, weil ein auf meine Initiative beauftragter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam
Kann sein, kann aber auch nicht sein !
Die Zeugin, die sicherlich ohne Belastungstendenz war, konnte sich zwar an Einzelheiten erinnern, konnte aber zum Kernpunkt der Anklage keine nachvollziehbaren Angaben (mehr) machen.

Und bevor jetzt Fragen kommen :

Nein, es ging nicht um Vergewaltigung
Nein, es war keine Konfliktverteidigung
Ja, der Mandant war vorher sicher, er würde (wieder) verurteilt
Ja, der Mandant sah einen ganz anderen Punkt des Tatvorwurfs als ganz entscheidend an.

Mich freut persönlich, das wieder einmal ein Gericht ein ganz besonderes Urteil des ganz besonderen Richters am Amtsgericht Redlin aufgehoben hat.

2 Kommentare:

  1. Gratulation zum Erfolg!
    Da gibt es jetzt einen weiteren Mandanten, der eine Veranlassung hat so zu grüßen:

    http://rotglut-info.blogspot.com/2010/08/deutschland-eine-rechtsfreie-zone.html
    :-D

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  2. „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“

    Das kommt davon. Ich sags ja, Frauen am Ruder, das ist ja ungeheuer!

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