Freitag, 10. Juni 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ? Update !

Unter dieser Überschrift hatte ich hier über ein Fall berichtet, in dem versucht wurde, einen Rechtsanwalt durch Telefonate mit halbwahren Inhalten zu übertölpeln, um so von eigenen (fachlichen und tatsächlichen) Fehlern abzulenken. Böse allerdings, dass der Rechtsanwalt den Bluff durchschaute und zu Gegenmaßnahmen griff. Das Amtsgericht Dresden hat nun dem abmahnenden Verbraucherschützer eine mindestens 700,00 € teure Abfuhr erteilt, die ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten will.






Wie geht es nun weiter ? Nun, ich werde Kostenfestsetzung gegen den Antragsteller beantragen und habe meinen Azubi beauftragt, schon jetzt die Folterinstrumente der Zwangsvollstreckung zu schärfen. Diese können sein : Vorpfändung und Pfändung bei einem Verlag, der ein Buch des vermeintlichen Gutmenschen herausbrachte, und Vorpfändung und Pfändung beim Franchisegeber des Gutmenschen, unter dessen Namen der Gutmensch tätig ist.

Wie schrieb Wilhelm Busch weiland so trefflich :
"Ja, ja, ja!" rief Meister Böck,
"Bosheit ist kein Lebenszweck!"
Drauf, so sprach Herr Lehrer Lämpel:
"Dies ist wieder ein Exempel!"
Ob der Kollege, der die Sache prozessual verbockte, seine Haftpflichtversicherung informierte ?


4 Kommentare:

  1. Nun haben beide ihre „erzieherische Ohrfeige“ erhalten, die bösen Buben Max und (Moritz) Felix.

    Der eine, weil er auf negative Feststellung klagte, nachdem er einen Vertragsabschluss durch den anderen (einen angeblich „Unbekannten“) fingierte.

    Und der andere möchte einem erfahrenen Rechtsanwalt eins auswischen und beantragt eine einstweilige Verfügung.

    Beide bedienen sich der Hilfe eines ziemlich ru(m)eiernden Rechtsanwaltes, dem es in beiden Angelegenheiten scheinbar auch nur um´s Geldverdienen ging (eine Eigenschaft, die dem erfahrenen Rechtsanwalt immer mal von den bösen Buben unberechtigter Weise vorgeworfen wurde und wird).

    Nun ja, Anwälte suchen sich bekanntlich ihre Mandanten nicht aus, können sie aber beratend von der Erfolglosigkeit eines Verfahrens überzeugen.

    Dem Verbraucherschutz haben sie keinen Gefallen getan, die bösen Buben und ihr Anwalt – aber manchmal bewirkt ja so ein finanzieller Denkzettel auch Wunder. ;-))

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  2. Böse Schlappe für den an anderen Orten so vermeintlicher virtueller Verbraucherschützer. Wiedereinmal wurde diesen Herrschaften die Maske vom Gesicht gerissen undhochgerühmten Verbraucherschutzanwalt T.M. aus Berlin. Peinliche Situation für eine dubiose Interessengemeinschsaft, ihre Absichten wiedereinmal von einem Gericht verwehrt. Sie werden gleichwohl weitermachen, Zeter und Mordio schreien, denn sie sind lernresistent, wie so mancher aus dieser Ecke.

    Schon ist der nächste Internetbluff in den Startlöchern, natürlich unter der Regie des Allroundgenies aus Herford.

    Erwischt! Wie nett!

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  3. Es gibt wirklich merkwürdige Sachen in diesem „Fall“.

    Da weint sich doch der „preisverdächtige Romanschriftsteller“ ausgerechnet auf einem Ratten (ein)fangenden Blog aus und sieht für sich Parallelen zu einem anderen Fall, bei dem es offensichtlich um schwerwiegende Straftaten geht, die mehrere Staatsanwaltschaften beschäftigen.

    Er beklagt sich darüber, dass „gefälschte Blogs entstehen bzw. in Piratenblogs über [s]eine Identität hergezogen wird und gefälschte angebliche Beweise präsentiert“ werden.

    Ach nee, Herr Peter S. aus DD – schon vergessen, wer Schmähblogs betrieb, Rechtsanwälte verunglimpfte und beleidigte, den Blog seines Lieblingsanwaltes spiegelte und Hetz- und Schmähkommentare frei gab, Fotomontagen herstellen ließ und sich nicht davor scheute, sie mit kindlich-blöden Beiträgen versehen zu veröffentlichen, einzig mit der Zielstellung, den Ruf dieses Anwaltes dauerhaft zu zerstören ?!

    Auch vergessen der Schmähbeitrag, der unmittelbar nach Bekanntwerden des Todes eines Münchener Rechtsanwaltes mit einer pietätlosen Fotomontage auf dem pseudosatirischen Schmähblog „AAZ“ erschien ?!

    Das Internet vergisst nichts – wer Wind sät, wird Sturm ernten !!!

    Offensichtlich ist eine „finanzielle Ohrfeige“, ausgesprochen von einem Amtsgericht, noch nicht genug – böse Buben legen es manchmal darauf an, eine Tracht Prügel zu beziehen.

    In einem bekannten Märchen heißt es "Knüppel aus dem Sack" ... :-D

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  4. Sehr geehrter Herr Neuber,

    Sie könnten doch zunächst einmal eine ganz normale Rechnung schreiben, statt sogleich bei dem Verlag eines hoffnungsvollen und zugleich kreativen Autors zu pfänden.

    Was spricht dagegen?

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