Mittwoch, 15. Juni 2011

Trottelschutz, die ZWEITE

Besser als die Kollegen aus Berlin, die nun beileibe keine "Bösen" sind und schwarze Hüte tragen, kann es nicht mehr ausdrücken.


Wann hört es auf bei allen eigenen Fehlern nach dem Staat zu rufen ? Wann hört es auf, bei allen eigenen Fehlern "Betrug" zu schreien ?
Wann macht man sich selber wieder verantwortlich, wenn die eigenen Unzulänglichkeiten zu Tage treten ?



3 Kommentare:

  1. Wenn es nicht „Trottel“ und „Volltrottel“ gäbe, was hätten Anwälte dann eigentlich noch zu tun?

    Das von der Anwaltskanzlei Hoenig veröffentlichte „Angebot“ repräsentiert meines Erachtens nicht die sogenannten „Abofallen“ im Internet, bei denen der Preis bewusst so platziert ist, dass er leicht übersehen werden kann:

    erst nach Scrollen sichtbar wird; ausgeschrieben als Wort;
    sehr kleine Schrift;
    helle Schrift auf noch hellerem Untergrund;
    als Bild dargestellt mit langer Ladezeit;
    versteckt nur in den AGB´s an hinterer Stelle;
    vorgeschaltete Seiten mit kostenfreiem Angebot, die auf kostenpflichtige Seiten leiten und, und, und...

    Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist doch dazu unmissverständlich.

    „Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.“

    Der Rechtslaie unterscheidet nicht zwischen Strafrecht und Zivilrecht – er fühlt sich einfach nur betrogen, wenn ihm ein Vertrag „untergejubelt“ wird, den er nicht abschließen wollte und auch nicht abgeschlossen hätte, wenn der Preishinweis deutlich sichtbar gewesen wäre.

    Aufhören wird es erst, wenn vorhandene Rechtsgrundlagen auch im Internet allumfassend angewendet und rechtliche Grauzonen durch Rechtsvorschriften erhellt werden und sich damit unseriöse Geschäftemacher nicht auf Kosten von „Trotteln“, zu denen sich durchaus auch ein paar namhafte zählen dürfen, bereichern können.

    Auch ein RA aus Berlin wird es kaum akzeptieren, bei seinem Einkauf im Supermarkt, mit einer Lupe „bewaffnet“ nach den Preisen suchen zu müssen oder allein durch den Besuch eines Geschäftes zum Kauf verpflichtet zu sein.

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  2. Beruhigend zu lesen, dass es auch unter denen, die das Recht studiert haben, welche gibt, die richterlichen „Trottelschutz“ nötig hätten. ;-)

    http://www.kanzlei-hoenig.info/letzte-mahnung-vor-ubergabe-an-das-inkassoburo

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  3. Zum Link von Anonym vom 16. Juni fand ich folgenden Kommentar von einem Dieter W. (4. Mai 2011 10:54), der auch sehr treffend ist:

    „...Unter Juristen mag so etwas vielleicht Belustigung auslösen, aber die Masche funktioniert ja auch deswegen, weil viele Leute etwas anderes zu tun haben als andauernd auf Verbraucherschutzseiten oder Anwaltblogs rumzulesen.“

    Für Menschen, die es gewohnt sind ganz selbstverständlich Rechnungen pünktlich zu begleichen, ist es gar nicht vorstellbar, auf so primitive Weise in einem Rechtsstaat geneppt zu werden.

    Ein Jurist mag den Drohbrief eines Inkassobüros amüsiert in der Rundablage verschwinden lassen, weil er die Rechtslage kennt – ein rechtschaffener Bürger, der in seinem Leben noch nie etwas mit der Gerichtsbarkeit zu tun hatte, empfindet bei Erhalt eines anwaltlichen Drohbriefes ganz anders (auch eigene Erfahrung).

    Manchmal verliert man zwischen den Paragrafen auch ein wenig den Blick für den rechtsunkundigen Mitmenschen.
    Und wer sich verhöhn(hoenig)end über potentielle Mandanten lustig macht, sägt irgendwie auch an dem Ast, auf dem er sitzt.

    Empfohlen hat sich die Berliner Anwaltskanzlei mit diesem Beitrag nicht gerade.
    Auch wenn sie sicher keine „Bösen mit schwarzen Hüten“ sind, trugen sie wohl eher verspätet Narrenkappen, als sie den Platz unter dem Schreibtisch einnahmen. ;-)

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