Mittwoch, 22. August 2012

Referenzkunde ? Welche Ehre

Im letzten Jahr erhielt ich einen Anruf eines sehr freundlichen Herrn, der mit mir über einen "Internetauftritt" reden wollte. Er erklärte mir, dass man mich gerne als Referenzkunde gewinnen wolle.

Auf meine Frage, was das denn sei, erklärte er : " Nun, meine Firma sucht in Krefeld nach repräsentativen Firmen, für die wir einen Webauftritt erstellen. Wir möchten dann mit diesem "besonderen" Webauftritt werben und räumen dann Ihnen ganz, ganz besondere Konditionen dafür ein. Es ist quasi "umsonst".Denn, wenn Sie zufrieden sind und unsi weiter empfehlen, haben wir auch etwas davon !"

Das klang spannend und ich lud den Herrn zu einem unverbindlichen Gespräch ein.

Nun, er kam dann auch und brachte einen "Azubi" mit.

Über 30 Minuten erklärte er mir wortreich, was ich für Vorteile davon hätte, wenn ich mich als Referenzkunde zur Verfügung stellen würde. Die Firma selbst hätte natürlich nur einen kleinen Vorteil davon. Nach langem Hin und Her erklärte er mir, dass ich "nur" eine geringe monatliche Pauschale zahlen solle und das über 24 Monate und dann wären wir alle glücklich.Er legte mir ein von ihm handschriftlich ausgefülltes Formular vor, dass ich "nur" noch zu unterschreiben bräuchte.

Nun, ich konnte noch multiplizieren und kam zu dem Ergebnis, dass 24 multipliziert mit der Pauschale doch ein recht hoher Betrag sei und lehnte dann dankend ab.

Ich lese nun im Netz über die verschiedensten Auffassungen der Gerichte. Die einen meinen, dass wäre eine klare "arglistige Täuschung" ( bei mir nur ein Versuch !) gewesen und andere Obergerichte urteilen, dass  Selbständiger oder Unternehmer schon vorher lesen müsse, was er unterschreibt.

Ich meine, dass es ein netter Versuch war aber eben kein Versuch einer arglistigen Täuschung  und sehe mich da im Einklang mit dem OLG Bamberg.Wer als Selbstständiger oder gewerblicher Unternehmer mit den "Großen" mitspielen will, muss sich auch als "Großer" behandeln lassen.  An einen Tierarzt, Gastwirt oder Handwerker werden eben andere Maßstäbe angelegt, als an einen "kleinen" Verbraucher" .

 Und das ist auch gut so !






1 Kommentar:

  1. Es kommt sicher bei dieser Referenzkunden-Werbung auch – wie so oft – auf den Einzelfall an.
    Wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, dass ein Vertrag durch „arglistige Täuschung“ zustande kam, wird diese Entscheidung so nicht ganz ohne Grund gefallen sein.
    Das muss ja auch nicht immer an der werbenden Firma selbst liegen. Unter Umständen ist ja auch ein werbender Außendienstmitarbeiter sehr einfallsreich und verschweigt geschickt die monatliche Pauschale, um seine (sicher erfolgsabhängigen) Einkünfte zu verbessern.

    Dass man die Vertragsbedingungen vor seiner Unterschrift unabhängig vom Redeschwall des Werbenden nochmals durchlesen muss - auch wenn es nicht immer sofort möglich ist (kleine graue Schrift auf hellgrauem Untergrund und ohne Lupe nicht mehr lesbar, ist bei Vertragstexten und AGBs ja leider üblich geworden und Rechnen geht bei manchen auch nur noch, wenn ein Taschenrechner bei der Hand ist!) – sollte sich inzwischen bei Gewerbetreibenden rumgesprochen haben.
    Und Argumente, wie Zeitmangel, Ausnahmesituation oder Vertrauenswürdigkeit des „Klinkenputzers“ begründen sicher vor Gericht auch keine Nichtigkeit eines per Unterschrift abgeschlossenen Vertrages.
    Soviel Vertragssicherheit muss natürlich auch dem Vertragspartner zugebilligt werden.

    Eine werbende Firma ist andererseits auch gut beraten, ihre Außendienstmitarbeiter hinsichtlich Seriosität besonders zu schulen, denn schlechter Leumund hat einem Geschäft noch nie gut getan.

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