Donnerstag, 29. April 2010

Der BGH und die Tante Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Aber, Aber :

Der BGH sagte auch :
Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.


Das bedeutet, dass Mandanten und ich die Tante Google nunmehr durchforsten werden, ob etwa "unautorisierte" Bilder von mir oder meinen Mandanten bei Google zu finden sind. Wenn ja, dann wird es einige Arbeit für die Betreiber von Google geben. Wir werden in jedem Einzelfall zur Entfernung auffordern.

Sicherlich wird Google über diese Mehrarbeit nicht begeistert sein und umso bereitwilliger die Namen und Adressen der Piratenblogger herausgeben.

5 Kommentare:

  1. Wahrscheinlich wird Google ja auch alle Realnamen und Adressen gespeichert haben und Ihnen dann auf Ihr Verlangen hin aushändigen.

    Hmm, verstehe. Dann wäre es jetzt gerade noch an der Zeit für die Piratenbrut, endlich alle missbräuchlich verwendeten Bildchen zu enfernen um der weiteren Verfolgung zu entgehen.

    Tja Herr Neuber, da bleibt es ja nur noch übrig, Ihnen zu dem Coup zu gratulieren.

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  2. "Haftung erst bei Benachrichtigung" ist doch gängige Rechtsprechung. Egal ob Bilder oder Texte.

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  3. @ T. Hausherr

    Google hatte sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, mit "normalen" Providern und/oder Forenbetreibern etc in einen Topf geworfen zu werden.

    Damit ist jetzt aber Schluss

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  4. Es soll einen Onlinejournalisten geben, der gelegentlich Bilder, Videos und Texte anderer verwertet, ohne Erlaubnis, ohne Quellenangabe, aber mit dem Vermerk "publiziert von mir selbst". Offenbar stört sich niemand dran. Interesant ist, das gerade dieser Mann Transparenz und dergleichen von anderen einfordert. Käme solches Verhalten von einem bestimmten RA, wäre der Aufschrei der Empörten mal wieder riesig!

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  5. demnach wird google einen dreck tun und ihnen die daten der verletzer überlassen.und wieder wars nix mit gebühren...

    http://sewoma.de/berlinblawg/notice-and-take-down-schreiben-statt-abmahnungen/

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