Freitag, 30. April 2010

Die Götter der ZPO eine Richtigstellung

Ein Prozessgegner hat sich auf seinem Blog zu einem Verfahren 9 O 2536/06 Landgericht Kassel absondernd geäußert.Er freute sich sehr über eine Entscheidung des Landgerichts, die (kann man sagen, endlich mal ??) zu seinen Gunsten ausging.

Er stellte schnell Überlegungen an, wer nun was an wen zu zahlen hätte.

Am Schluss schreibt er :

"Das die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorgelegt wird geht aus dem Beschluss nicht hervor. "

Irrtum !

Nachdem der Prozessgegner seinem Gestammel auf seinem Blog auch gegenüber dem Landgericht Kassel Sätze fallen ließ, wie :

"Die Kassler Richter haben, um Verfahren schnell zu beenden, sich nicht befassen zu müssen, nicht denken zu müssen, genug Mist gebaut und Schaden angerichtet mich sogar der eigenen Bequemlichkeit wegen in den Knast gebracht - es reicht jetzt.

Ich erwarte, dass die Gehirne ab sofort nicht nur herumgetragen, sondern auch benutzt werden. Ich bin zu Recht wütend über diese markante und teure Schlechtleistung."

hat nun das Oberlandgericht Frankfurt am 28.4.2010 die (falsche) Entscheidung des Landgerichts Kassel aufgehoben und sämtliche Kosten des von ihm ( mit Hilfe eines Anwalts)angestrengten Aufhebungsverfahren, ihm ( dem Kläger) auferlegt.

Mein Mandant hat immer größer werdenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Gegners, denn wer in unzähligen

==> Eingaben
==> Beschwerden
==> Prozesskostenhilfegesuchen
==> angekündigten Klagen

sich in erster Linie selber schadet, gibt Anlass, ihm eine Prozessunfähigkeit zu attestieren ( so auch der BGH). Ein Prozesspfleger könnte ihm helfen.

Auf jeden Fall denke ich, dass der genannte Blogger für den Sommer oder Herbst 2010 keinen Urlaub zu buchen braucht. Es könnte sein, dass das die Gerichte für ihn tun.

5 Kommentare:

  1. Laut Ihrem Text hatte dieser Ihr "Gegner" in erster Instanz gewonnen. Mit einem Anwalt. Vorm LG kann er ohnehin nicht selbst agieren. Wer - laut Ihnen - in erster Instanz sogar gewonnen hat, hat sich wohl kaum "selbst geschadet". Dass - wiederum laut Ihnen (ich gehe davon aus auch dieses Mal kein Urteil veröffentlicht wird) - es in zweiter Instanz anders aussah, passiert eben manchmal vor Gericht.

    Ansonsten verstehe ich Sie so, dass Sie (und/oder Ihr Mandant) sich wünschen, dass Ihr "Gegner" erfolgreicher in seinen Prozessen werden solle, und dafür bitteschön "Helfer" bekommen solle.

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  2. Jetzt muß er diese Kosten halt auch wieder bestreiten,was ihm sicher nicht schwerfällt, denn im Bestreiten von Realitäten ist er ja unschlagbar!

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  3. Ob hier wirklich noch ein Prozesspfleger helfen kann?
    Wenn ich diesen Eintrag auf dem weinroten Blog lese

    "Ich sollte noch erwähnen, dass es eine ziemlich dicke Klage ist. Es handelt sich um 32 Seiten Klageschrift, 2 Seiten Anlageverzeichnis(sic) und die entsprechenden 20 Anlagen, ... . Hinzu kommt eine kurze Ergänzung mit zwei weiteren Anlagen."

    dann habe ich so meine Zweifel und die Kammer, die sich mit diesem (vermutlich auch sehr wortreich "ausgeschmücktem"?) Pamphlet befassen muss, ist nur noch zu bedauern.

    Hatte dieser Blogger nicht schon im vergangenen Jahr einen "Sommerurlaub" auf Kosten der Allgemeinheit?
    Ein Klinikaufenthalt mit anschließender Sicherheitsverwahrung würde möglicherweise hilfreicher sein.

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  4. Liest man die aktuellen Kommentare im Primitivblog, so fällt auf, dass den Primitivblogger langsam seine eifrigsten Anhänger verlassen. Demzufolge muß er unter Pseudo-und Anonym sein eigenes Hosianna singen.

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  5. Der unzustellbare Brief!?

    1. Wenn ich von einer Behörde einen Bescheid bekomme, dass ein Brief nicht zugestellt werden konnte, würde ich dies auch als wahre Tatsache hinnehmen, denn Briefzusteller geben sich im Allgemeinen nicht damit zufrieden, wenn sie einen Namen an einem Briefkasten nicht finden, sondern erkundigen sich bei Nachbarn, ob ein solcher Adressat bekannt ist.

    2. Ich würde allerdings auch, wegen eines nicht zustellbaren Briefes, diesen Adressaten nicht öffentlich als "Mietnomaden?" bezeichnen. Eine Adressfeststellung ist gegen eine Gebühr von, ich glaube 10€, beim Einwohnermeldeamt problemlos.

    3. Dieser Jörg Reinholz behauptet immer wieder, dass er von seinen Prozessgegnern oder deren Anwalt, als "Mietnomade" bezeichnet wurde, obwohl er "schon 10 Jahre an der selben Adresse wohnt". Wenn eine solche Behauptung aufgestellt wurde, und an ihr nichts dran ist, so muß man sich fragen, warum ein so prozesswütiger Mensch wie der Jörg Reinholz nicht rechtlich gegen diese Behauptung vorgeht?

    4. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Einschreibbrief mit dem Vermerk Empfänger unbekannt zurückkam, obwohl der Empfänger heute noch dort wohnt, und dies war kein privater Zusteller. Also?

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