Dienstag, 20. April 2010

Twitter - Neue Gefahr ?

Man kann nicht oft genug warnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer also glaubt, sich bei Twitter austoben zu können :


Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte


Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig



Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).



„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

3 Kommentare:

  1. Der unfassbare Blogger ist vor allem zu einem gut, nämlich als "schlechtes Beispiel" für Inhalt und Ausdruck in Kommentaren und Aufsätzen.

    AntwortenLöschen
  2. Für mich ist unbegreiflich, dass erwachsene Menschen, die einen Bildungsweg durchlaufen haben und oft auch schon Kinder erziehen, es selbst nicht schaffen, Probleme sachlich zu erörtern, Meinungen anderer zuzulassen und sich bei Auseinandersetzungen der Fäkalsprache bedienen müssen.

    Meinen diese Leute wirklich, dass sie dadurch glaubhaft erscheinen?

    Es ist aber offensichtlich kein ausschließliches Problem unserer Zeit, bereits Rousseau (1712-1778) sagte:

    "Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen."

    AntwortenLöschen
  3. Sie können es nicht lassen, weil ihr Horizont nicht weiter reicht und ihr Denkvermögen ihnen enge Grenzen setzt.

    Und weil ihnen in der letzten Zeit so gar nichts Neues mehr auf ihrem Schmähblog einfiel, womit sie ihre "Feinde" ärgern könnten, spiegelten sie das Blog des ihnen verhassten Rechtsanwaltes, um Form und Inhalte zu verfälschen und die enthaltenen Blogbeiträge dem Mob zur anonymen Kommentierung anzubieten.

    Dabei entblöden sie sich nicht, bereits bei der Überschrift ihre mangelhaften Rechtschreibfähigkeiten nachzuweisen.

    Das im gefälschten Profil verwendete Foto des Rechtsanwaltes, wurde schnell wieder ausgetauscht (so was könnte nämlich unter Umständen sehr teuer werden!).

    Auch die sinnige Anmerkung -
    "Man beachte, dass die Kommentare, soweit noch vorhanden, 1:1 übernommen wurden. Wo also kein echter Link zu einem Google-Konto vorhanden ist, ist er es beim Orginal auch nicht. Warum wohl?"
    – weist sie doch als echte "Blitzmarker" aus, denn ich habe als eingetragener Leser dieses Blogs sehr wohl ein Google-Konto!

    Ich finde es persönlich sehr schade, dass das Netz von solchen geistlosen Zeitgenossen zugemüllt wird und die Bloggerlandschaft damit in Misskredit gebracht wird.

    Aber vielleicht hatte bereits Winston Churchill (1874-1965) eine Vorahnung vom neuen Medium Internet, als er ausführte:

    "Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen."

    AntwortenLöschen