Dienstag, 4. Mai 2010

Was bringt der Mai ????

Die Haftung des Betreibers eines WLAN für die Handlungen seiner Nutzer ist
spätestens seit 2006 Gegenstand von Entscheidungen und Diskussionen in der
Literatur. Derzeit erhält die Thematik besondere Aufmerksamkeit, da vor dem
BGH erstmals ein Fall anhängig ist, in dem der Beklagte mittels eines
handelsüblichen WLAN-Routers in seinem Haushalt den Internetzugang
hergestellt hatte. Dabei hat er das standardmäßig im Router eingestellte
Passwort beibehalten. Über das WLAN des Beklagten wurde während seiner
Urlaubsabwesenheit eine Urheberrechtsverletzung begangen, so dass nur ein
Dritter den Anschluss genutzt haben kann. Nun steht seine Haftung im Raum,
weil er das WLAN nicht oder nicht ausreichend gesichert habe.
Verkündungstermin der Entscheidung ist Mitte Mai.

5 Kommentare:

  1. Sollte der Beklagte wirklich wegen der durch einen Dritten begangenen Urheberrechtsverletzung in Haftung genommen werden, weil er das WLAN nicht ausreichend gesichert hat, ergeben sich interessante Analogieschlüsse.

    Auch der Besitzer eines Kraftfahrzeuges müsste demzufolge haften, wenn er sein Fahrzeug nachts zwar verschlossen, aber dennoch v o r der Garage stehen lässt und Dritte sich des Fahrzeugs unberechtigt bedienen und damit einen Banküberfall durchführen.

    Und der Gartenbesitzer, der eine Leiter am Kirschbaum stehen lässt, weil er am nächsten Tag die Ernte fortsetzen will, wird zur Verantwortung gezogen, weil nachts sich ein Einbrecher mit Hilfe genau dieser Leiter Zugang zum Nachbarhaus verschafft und dort die Wertsachen der Familie entwendet?

    Da bin ich wirklich gespannt, wie der BGH diesen Fall wertet.

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  2. Würde man sein Telefon für jederman unbemerkt nutzbar vor die Haustür stellen, wenn man es gerade nicht benutzt?

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  3. @Rumgedröns

    Na, das Beispiel hinkt nicht nur, es ist schlicht falsch.
    Darf man sein Telefon in der abgeschlossenen Wohnung lassen, wo es durch einen Einbrecher genutzt werden kann oder muss man es im Safe einschließen ?

    So wird ein "Beispiel" draus !

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  4. Ich empfehle jedem, der schon einmal irgend etwas mit dem Schmerzbefreiten zu tun hatte, bei einem eventuellen Wohnungswechsel, sich bei Herrn Reinholz ordnungsgemäß abzumelden.

    Ja wo kämen wir denn da hin, wenn jeder einfach umziehen würde ohne Bescheid zu sagen!

    Also Sorgen haben die Leute.

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  5. @ Andreas Neuber

    Sie übersehen: Der wlan Betreiber hat sich zwei frapierende Sicherheitsmängel geleistet.

    1. Nichterstellung des persönlichen Adminpasswortes
    2. Keine WPA Verschlüsselung

    Das ist als ob man sein Telefon unbeaufsichtigt auf die Straße stellt.

    Persönliches Adminpasswort= Verschlossene Haustür

    Wap = Tresor

    http://www.goldmann.de/wlan-absichern-funknetzwerk-sicher-mit-wpa-wep-und-verschluesselung_tipp_312.html

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