Mittwoch, 12. Mai 2010

Das brachte der Mai aus Karlsruhe

BGH
Urteil vom 12. Mai 2010
I ZR 121/08

Sommer unseres Lebens

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in
Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel "Sommer unseres Lebens". Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum
Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.

Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das
Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag
auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs
verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen
des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches,
ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz
war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar.
Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit
keinen Mehrkosten verbunden.

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht
=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101&Blank=1

12 Kommentare:

  1. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ein faires Urteil, mit dem alle Beteiligten gut leben können.

    Dem Beklagten wird ein Stein vom Herzen gefallen sein, dass er nur die Abmahnkosten tragen und den geforderten Schadensersatz nicht zahlen muss.

    Ich kenne zwar den Titel "Sommer unseres Lebens" nicht [liegt wohl am angebrochenen Herbst… ;-)], für den Beklagten ist wahrscheinlich durch die eingesparten Kosten jetzt noch ein Urlaub drin.

    Da kann er nun wirklich kommen – der Sommer.

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  2. Ein bekannter Anonymer schreibt auf dem Primitivblog u.a.:



    -->Full Ack! Ein widerlicher alter Mann, dessen berufliches Auftreten beweist, dass man älterwerdend nicht unbedingt klüger wird. Und mit wahrheitswidrigen Andeutungen wer Miete zahlt und wer nicht, kann man so richtig schön verlieren. Besonders dann, wenn der Verleumdete eine Kopie seines Mietvertrages und eine Bescheinigung seines Vermieters vorweisen kann, dass die Miete seit Bestehen des Mietvertrages pünktlich gezahlt wird und keine Mietrückstände bestehen<--

    Dass die Miete seit bestehen des Mietvertrages pünktlich bezahlt wird, ist nicht zu bezweifeln, nur - steht in dieser Bescheinigung auch - WER die Miete bezahlt?

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  3. Kriminal Tango.

    Es war einmal ein Adressat, der erwartete einen unerwarteten Brief vom Gericht. Und als er so da saß und erwartete, dachte er - ei wie wäre es denn, wenn ich dem Gericht ein Schnippchen schlagen würde und den Unerwarteten einfach nicht erwarte. Er dachte bei sich, "ich werde einfach so tun als wenn ich nicht da wäre", und um dies zu untermauern, klebte er seinen Briefkasten ab, auf dass der böse Überbringer des Unerwarteten meinte er wohne nicht hier.

    Wie gedacht, so getan, und forthin saß er da und wartete, ob die List gelungen wäre. Bald darauf sah er einen roten Radler, der ins Haus ging, aber kurz danach mit einem sehr, sehr enttäuschtem Gesicht wieder von dannen fuhr. Und so wußte der Adressat, dass seine List gelungen war.

    Frohgemut ging er zum Briefkasten, um die Spuren seiner List zu beseitigen, auf dass nicht Sherlock Holmes käme und ihn der List überführte. Aber, wie es so oft bei Bösewichten vorkommt, hinterließ er, in der Freude ob seiner gelungenen List unachtsam geworden, Spuren seiner Manipulation in solcher Weise, dass sie sogar ein blinder Sherlock Holmes hätte ertasten können und so geschah was geschehen mußte.

    Der große Holmes löste das Rätsel mit Leitigkeit und die Resultate seiner Genealität sind auf seinem Blog: "About Holmes" in gewohnter Manier veröffentlicht!

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  4. Welche Gesetz bestimmt eigentlich dass ein Briefkasten einen Namen haben muß?
    Oder gibt es überhaupt ein Gesetz, welches das installieren eines Briefkastens bestimmt?

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  5. Meines Wissens regeln die Städte und Gemeinden das in Satzungen selbst.
    Wo kämen wir auch hin, wenn es dafür keine Vorschriften gäbe?

    Bei uns ist selbst die Mindestgröße der Hausnummer vorgeschrieben. ;-)

    Vermieter sind allerdings verpflichtet, Hausbriefkästen für ihre Mietparteien anzubringen.

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  6. Ach Lore, ich bin ja so gespannt - wie ER seine Haare am Donnerstag trägt!

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  7. @ Nick

    Nun, wenn der Wein(ende)-Rote rechtzeitig aus der Koje findet, wird er es vielleicht zu einem gepflegten Zopf schaffen…

    @ JoHoLi

    Herzlich willkommen zurück! Nun werden ein paar Schmierfinken der AAZ aber sehr traurig sein, dass ihre wilden Spekulationen über das "plötzliche Verschwinden" einer "Neuberschen Sockenpuppe" so gar nicht zutreffen. :-D

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  8. Nun raffe ich mich schon mal auf und schreibe einen Kommentar auf dem fastix-Blog zum Beitrag "Probleme beim Zustellen an..." und dann werden meine Bemühungen dort einfach ignoriert.

    Vielleicht habe ich ja hier mehr Glück und mein Kommentar wird doch noch veröffentlicht.
    Er hatte folgenden Wortlaut:

    >>Da lassen wir das *Frau "Anonym"* mal so stehen – es scheint ja hier mehrere Hellseher zu geben.

    Die Gegenargumentation ist nicht so ganz nachvollziehbar H e r r "Anonym" vom 17. Mai 2010 07:21, denn der Fotograf ist ja nicht ganz zufällig an der Adresse vorbei gefahren, sondern mit dem ganz konkreten Auftrag, d e n Beweis zu erbringen.

    Also musste er schon gezielt handeln, um den "verwertbaren Beweis" an seinen Auftraggeber zu liefern.

    Auch das *Du bist bekloppt, "Lore". Oder soll ich "Andreas" oder "Alex" sagen?* - lasse ich mal so stehen, entlarvt sich der "." damit doch nur selbst als ein an Verfolgungswahn leidender Mensch.

    Wo hier das Gericht belogen wurde, ist selbst bei größtem Wohlwollen nicht erkennbar.
    Ein Zustelldienst hat eine Adresse nicht gefunden, oder gar nicht erst gesucht - auch das kommt leider vor (ich selbst habe häufig die Post der Nachbarn oder sogar welche aus dem Nachbarort in meinem Briefkasten (!) – und sie an den Absender zurückgeschickt, ein alltäglicher Vorgang…

    Und ein Rechtsanwalt, der den Empfänger als Mandanten vertritt, erklärt gegenüber dem Absender schriftlich, dass er zustellungsberechtigt und somit die Klage auch den Empfänger zuverlässig erreichen kann.

    Wo – um Himmels Willen – wurde denn da das Gericht belogen???

    "Da das mit dem Laserdrucker bedruckte Stück Kopierpapier schon seit Jahren dort hängt und auf dem Foto auch nicht besonders verschmutzt oder verwittert aussieht kann der Aufkleber mit der glatteren und dichteren Oberfläche sogar deutlich länger als ein Monat dort geklebt haben."

    Ja eben - k a n n - kann aber auch nicht! Kann auch eine Minute vor dem Foto angeklebt und danach gleich wieder entfernt worden sein!
    Das ist doch kein gerichtsfester Beweis und ruft maximal ein müdes Lächeln der Beteiligten hervor.

    Und was schreibt er da noch, und das sogar als "fastix":

    "Ich bin - anders als diese Lügner - ehrlich."

    Klar doch, so ehrlich, dass Du Dich hinter einem Punkt klein machst, Du Feigling!

    Wenn Du nur annähernd ehrlich zu Dir selbst wärst, würdest Du erkennen, dass Du Dich immer mehr in den Sumpf ziehen lässt oder dort rein manövrierst.
    Dann würdest Du postwendend aufhören, Dir eine anständige Arbeit suchen und den Rest Deines Lebens ehrlich leben – aber das kannst Du wohl schon nicht mehr! <<

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  9. @Lore:

    Vielen Dank für den netten Empfang! :-)
    Ich bin viel am Lesen und Schmunzeln, "befürchte" aber, ich habe nicht viel verpasst. Mein Lieblingsschlosser tritt weiterhin auf der Stelle und haut der Welt seine Lieblingsworthülsen um die Ohren. Ich halte mir besser gleich mal die Taschen zu.
    Am Hindukusch, wo ich mich einige Zeit herumtrieb, da wälzen die Menschen wirkliche Probleme!

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  10. Ach Lore, ER versteht wieder einmal überhaupt nichts! Die Frage war doch nicht WO, sondern WIE, den Kopf setze ich doch voraus!, obwohl - bei IHM-?

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  11. @JoHoLi

    Verpassen kann man nicht wirklich was, die ollen Kamellen werden immer wieder neu verpackt und breit getreten.

    Nun ja, vielleicht sollte man Leute im arbeitsfähigen Alter, die sich ihr Leben auf Kosten der Allgemeinheit eingerichtet haben, wirklich zu Auslandseinsätzen verpflichten, damit sie mal sehen, wo es wirklich Probleme gibt und dass sie hier sprichwörtlich wie die Maden im Speck leben.

    Vielleicht käme mancher doch etwas nachdenklicher zurück und würde es als Chance ansehen, noch was aus seinem Leben zu machen.

    Bei einem gewissen Schlosser würde wohl auch so ein Einsatz nichts bewirken, er fände höchstens wieder ein paar Anhaltspunkte, um die Gerichte zu beschäftigen...

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  12. Hallo JoHoLi auch von mir: Schön dich wieder zu lesen.
    Ob der MAI nicht NOCH ergiebiger sein wird? Immerhin soll es doch ein Wonnemonat sein ;-)

    Die Kommentare einiger „anonym“ schreibender User auf dem weinroten blog entziehen sich einer mir nicht bekannten LOGIK (Schlussfolgerung).
    Zitat >>>>>Schade, Nick od. Beauty.... ich würde mich gerne überzeugen lassen, wie Ihr aussehen so ist. Als Hartz IV Empfänger haben Sie sicherlich Klamotten irgendwo vom Hinterhof einer Organisation für ein paar Cent gekauft, und dass noch getragene II Wahl!
    Nick kommen Sie mit Ihrer alten Kiste angereist?, die Sie geschenkt bekommen haben. Oder fahren Sie mit der Fahrgemeinschaft des A. Neuber´s Schaukel!
    Leider muss ich Arbeiten, es hätte mir sehr viel Freude bereitet Sie zu sehen. Ich hoffe, dass ICH Sie schon noch zu Gesicht bekommen werde!
    "Frau Anonym"
    18. Mai 2010 22:39<<<<>>>>Anonym hat gesagt…
    ***Aber ja, Anonym vom 18. Mai 2010 22:39, genau darin bemisst sich der Wert eines Menschen*** Das ist Ihr Problem, Frau B. aus W.: Fehlende Anerkennung. Oder warum hängen Sie sich sonst an einen kriminellen Rechtsanwalt und lecken dessen Geifer?
    19. Mai 2010 10:30<<<<<Zitatende

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