Mittwoch, 3. Juli 2013

Fortsetzung zum Thema Filesharing





Neues vom angeblichen Filesharing

Die DebCon GmbH hat (scheinbar) Forderungen von Anwaltskanzleien „aufgekauft“, die seinerzeit Menschen wegen angeblichem Filesharing abgemahnt hatten. Mehrere Mandanten werden jetzt  von der DebCon GmbH gerichtlich in Anspruch genommen. Hintergrund ist eine Abmahnung wegen des unerlaubten Anbietens von urheberrechtlich geschützten Werken in einer so genannten Internet-Tauschbörse (Filesharing). Unsere Mandanten hatten zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben. Es wurden aber keine "Abmahnkosten", d.h. weder Schadensersatz noch Anwaltskosten, gezahlt.
Die DebCon hat zunächst bei dem für sie zuständigen Mahngericht Hagen einen Mahnbescheid beantragt, gegen den selbstverständlich sofort das richtige Rechtsmittel eingelegt wurde.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die DebCon den geltend gemachten Zahlungsanspruch begründen will.
In jedem Fall steht fest, dass auf Post vom Amtsgericht Hagen reagiert werden muss, will man nicht Gefahr laufen, dass ein vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid ergeht.
Hier zählt jeder Tag.

Mittwoch, 8. Mai 2013

Mal wieder Querulanten



Heute im Landgericht Krefeld

Zu einer Lehrstunde in Sachen Kausalität und den Grundzügen der Zivilprozessordnung hat sich die heutige mündliche Verhandlung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Vorsitz des Richters am LG Streyll entwickelt.
Was war geschehen ?
Der Kläger war ein besonderer Steuerberater aus Krefeld. Dieser Josef G. war vom Oberbürgermeister der Stadt Krefeld wegen versuchter Vorteilsgewährung angezeigt und dann in zwei Instanzen auch verurteilt worden.
Für diese gegen ihn gerichteten Strafprozesse musste er nach eigenem Vortrag rund 50.000 € aufbringen.
Diese Prozesskosten wollte er dann zunächst von Herrn Gregor Kathstede, nebenbei OB der Stadt Krefeld, wieder haben und entwickelte folgende abstruse Verschwörungstheorie :

Dieser Herr Kathstede habe ihm schaden wollen, weil er – der Steuerberater- mafiöse Strukturen innerhalb der Stadt Krefeld und der Verwaltung aufgedeckt habe. Deshalb habe Herr Kathstede einen richtigen Sachverhalt (Verdacht der versuchten Vorteilsgewährung) angezeigt. Und zwar in seiner Eigenschaft als Chef der Verwaltung ! Deswegen habe sich Herr Kathstede ihm gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, weil er in Wirklichkeit dabei „böse“ Absichten gehabt habe.

Als zertifizierter Fachberater für Insolvenzrecht versuchte es der Steuerberater Josef G. –wie schon einige Male vorher- zunächst selbst beim Amtsgericht Krefeld und stellte einen unbezifferten Antrag auf Schadensersatz. Als ihn das Amtsgericht fragte, auch welchen Betrag er denn seinen vermeintlichen Anspruch beziffern würde, schrieb er fröhlich das Amtsgericht Krefeld : Ich fordere mindestens 200.000,-- €
Fein, dachte sich da das Amtsgericht („Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!“)  und verwies die Sache an das nun wirklich zuständige Landgericht, wo bekanntlich Anwaltszwang herrscht. Nun endlich (!!) bediente er sich eines renommierten Anwaltsbüros aus Bonn. Die kamen zunächst zu dem richtigen Ergebnis, dass wenn überhaupt nicht der Privatmann Kathstede sondern die Stadt Krefeld, vertreten durch den OB Kathstede, die richtige Beklagte sei. Aber auch gegen die Beklagte sei der Anspruch völlig berechtigt führte das Büro seitenlang aus.
Eben nicht, erklärte der vorsitzende Richter am LG heute:
Zunächst solle er die Klage die Privatperson zurücknehmen. Sodann sei für seinen Schaden nicht die Anzeige des Oberbürgermeisters sondern die strafbare Handlung des Steuerberaters  kausal gewesen, denn schließlich sei er ja in zwei Instanzen verurteilt worden. Fazit : Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.
Völlig klar, dass der besagte Steuerberater nun auch das Landgericht Krefeld als Mitglied einer kriminellen Vereinigung ansieht. Mal sehen, ob er so auch über das OLG Düsseldorf  als Berufungsgericht schwadroniert, denn solange er Geld hat, wird er Prozesse führen.

Ach ja, auch mich hat zusammen mit Herrn Kathstede und einer Krefelder Beigeordneten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angezeigt. Willkommen im Club !

Montag, 25. März 2013

Betroffene Mandanten



Ein Mandant, von dem ich schon viele wertvolle Tipps und Hinweise erhalten habe, fragte mich im Zusammenhang mit meinen Aktivitäten gegen MELANGO und/oder Vendis, empört :

„Ist es denn nicht möglich, die Kosten für Sie für die Abwehr der unberechtigten Forderungen von der fordernden Seite wieder zu bekommen? Da gibt es doch wunderschöne Urteile aus Marburg und Mannheim! Die müssen doch „passen“, Herr Neuber !“

Eigentlich klingt das ganz nett. Es gelingt einem fähigen Rechtsanwalt für den außergerichtlichen Schnäppchenpreis von 46,41 € ( Streitwert bis 300,-- €), dass die Gegenseite ihre Rechnung „storniert“, also nicht mehr auf der Forderung besteht.
Und schon gibt es einen Folgeauftrag ? Dieser würde dem Rechtsanwalt dann im Falle einer Klage 164,25 € „einbringen“.
Aber der fähige Anwalt klärt den Mandanten natürlich auch über das Risiko auf:
Lieber empörter Mandant,
freiwillig werden diese Firmen nichts zahlen, denn damit würden sie zugeben, dass sie einsehen und zugestehen, in „vorsätzlich sittenwidriger Schädigungsabsicht“ gehandelt zu haben. Ich habe berechtigte Zweifel, dass sie das tun und auf die bloße Aufforderung deines fähigen Anwalts hin, das Portemonnaie öffnen. Außerdem könnte es bei meiner außergerichtlichen Aufforderung dann auch einen sog. Gebührensprung geben, da ja der Wert der Abwehr der Forderung und des Schadensersatz zusammen addiert werden. Bei 280,€ (Abwehr) und 46,41 € (Schadensersatz) bekomme ich dann plötzlich für meine außergerichtliche Tätigkeit ( Wert bis 600,-- €) 83,54 €. Wenn Du das willst…….
Wenn Du dann immer noch klagen willst, muss ich Dir sagen, dass die Rechtsprechung so eindeutig nicht ist. Der BGH hat entschieden, dass nur in „Ausnahmefällen“ die außergerichtlichen Kosten des abwehrenden Anwalts als Schadensersatz gezahlt werden müssen, etwa im Falle einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung, im Falle eines klaren Betrugs also. Marburg und Mannheim haben das in Einzelfällen so bejaht, sind aber eben Einzelfälle geblieben. Da ging es nebenbei gesagt damals auch um sogenannte Abofallen, die direkt gegen Privatpersonen gerichtet waren und nicht wie hier um Seiten, die sich „offiziell“ zu mindestens an gewerbliche Interessenten richten. Wenn Du, schlauer Mandant, gerne Rechtsgeschichte schreiben willst, bitte gerne……
Aber : Im Prinzip ja, aber…….
Der Mandant begann dann das Rechnen und wog das Risiko eines Unterliegens eines Prozesses wegen 46,41 € ab, was ihn nämlich insgesamt 253,50 € kosten würde, wobei er dann auf den Betrag von fast 300,-- € kam. Ihm fiel dann der Satz von dem Spatz in Hand ein und verzichtete.
Auch nicht dumm !

Sonntag, 24. März 2013

MELANGO GmbH aus Chemnitz vor der Auflösung ?




Die MELANGO GmbH aus Chemnitz gehört ja derzeit zu den beliebtesten Firma im Internet. Mit einem kleinen Kunstgriff ist es Ihnen gelungen, eine vermeintliche Nische für sich auszunutzen. Mit viele Werbung und unglaublichen Versprechen locken sie Opfer an, die sich durch „Billig“ und „Schnäppchen“ angezogen fühlen, wie Motten vom Licht.. Klar : Gier frisst Hirn !

Auf diesen Seiten sagen dann die Anbieter aber dann :

„Sorry, ab hier nur gewerbliche Interessenten!“

Damit umgehen sie geschickt die verbraucherschützenden Normen des BGB, denn für gewerbliche Kunden gilt bekanntlich eine Widerrufsmöglichkeit nicht.

Statt aber spätestens hier innezuhalten, melden sich die die „privaten“ Opfer trotzdem an und bekommen dann in kürzester Frist, mannigfaltige Liebesbriefe, wie Rechnungen, Mahnungen, Drohungen nach dem altbekannten Schema.

Als hätten die Menschen ( vermutlich sind es immer Gleichen) nichts, aber auch gar nichts von outlet.de, Gedichte-online.de und wie Seiten alle hießen, gelernt. Aber nun gut :

“Jeden Tag wacht ein Dummer auf, den man melken kann!“


Sterntaler und Scharfrichter, Hausmeister aus Paderborn und andere selbsternannte Heilige haben jetzt ihre virtuelle Existenzberechtigung wieder entdeckt und versorgen die „Opfer“ mit meist falschen juristischen Ratschlägen, die in erster Linie ihrem eigenen Ego helfen.

Dabei wäre die Sache doch relativ einfach :

  1. Bleiben Sie ruhig
  2. Reagieren Sie nicht, weder als privater noch als gewerblicher  Anmelder
  3. Zahlen Sie nicht !
  4. Meiden Sie die Gruppen, die Ihnen kostenlos Hilfe versprechen. Außer salbungsvollem Zuspruch hilft Ihnen dort niemand weiter.
  5. Wenn Sie weiter Ängste und/oder Befürchtungen haben, konsultieren Sie einen Anwalt.

Ihr Anwalt schafft es sicher, dass die MELANGO GmbH die Rechnungen offiziell storniert oder in beredte Schweigsamkeit verfällt.

Aus Chemnitz, dem früheren Karl-Marx-Stadt, der Stadt der Schlosser und anderer Internetaktivisten kommen jedenfalls im Moment deutliche Signale, die darauf schließen lassen, dass es bald vorbei ist mit Angeboten für Großkunden und andere Schnäppchenjäger.

Erst wird ein Kulanzangebot über 85,-- €  gemacht, dann folgt ein solches über 25,-- €. Man will ja schließlich sein Porto wieder reinbekommen .

Meine Mandanten ignorieren diese Bettelei einfach ! Und Sie ????

Ein Kollege teilte mir mit, MELANGO sei "unkaputtbar". Schönes Wort, aber ich halte Tage von MELANGO jedenfalls bis 2014 für gezählt, denn dann können wir mit neuen Wellen rechnen.

 
Und auch die o.a. selbsternannten Heiligen haben sich spontan zu Bekundungen hinreißen lassen. Sehr schön, nur weiter so.


Montag, 28. Januar 2013

Zitate und deren Herkunft

Wer nach dem Urheber des bekannten Sprichworts :
"Der Feind meines Feindes ist mein Freund..."
findet hier eine Unmenge von Deutungen.


Tatsache ist aber, dass mir eine Frau Heike R. aus Nordhessen eine Unmenge von Datenmaterial zugeschickt hat, die es nun gilt, auszuwerten.

Darunter sind Tondokumente, Emails, eingescannte Papierdokumente und persönliche Schilderungen, von denen ich noch gar nicht weiß, wie sie zusammenhängen.



Dienstag, 15. Januar 2013

Unwort des Jahres 2012


Die Jury aus Darmstadt hat soeben bekannt gegeben, dass "Opfer-Abo" das sog. Unwort des Jahres 2012 ist.

Das meines Wissens nach von Herrn Kachelmann geprägte Wort soll bedeuten, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen, deren Gemeinsamkeit das Geschlecht, die Einkommenssituation oder der Verfolgungswahn sein kann, immer meinen, dass gerade sie Opfer von Straftaten werden können und müssen.

Ich werde dieses Wort weiter benutzen !


Freitag, 21. Dezember 2012

Weihnachtsgrüsse an das Krefelder Umweltamt

Dem Mandanten wird vorgeworfen, "Wildkräuter" mittels Gift vernichtet zu haben. Anzeigenerstatter war der Ingenieur D., der Leiter des Krefelder Umweltamtes. Weil der sich nicht ausweisen konnte, als er glaubte, "etwas" zu sehen, ordnete er die Einleitung eines förmlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens an. Dem kamen "Beamten" auch nach und ermittelten und ermittelten und ermittelten.

Zunächst gegen den einen, dann gegen den anderen.

Der "Andere" beauftragte mich, mal Akteneinsicht zu nehmen.

Das Ergebnis meiner "Bemühungen" :


Es ist in keinem Buch verleimt,
dass „Rechtliches“ sei ungereimt.
Herr M*** war weihnachtlich gestimmt,
als er mir schrieb: Wer Einsicht nimmt,
hat sich zu ihm aufs Amt zu wenden,
statt mir die Akten zu zusenden.
Und da ich mal auch mal freundlich kann,
klopft ich höchst selbst beim Amte an.
Die dünne Akte fand sich schnell,
der Inhalt war höchst originell.
Zu Hause dann mit viel Genuss,
bestieg ich ihn, den Pegasus.
Studierte nun mit viel Elan,
das was Herr C**** sollt‘ getan.
Und weise nun zu aller Glück,
den Vorwurf als Gedicht zurück.




In des Junis Mittagshitze
sah man einen Mann mit Spritze.
Beschrieben wurd‘ der Spritzenhalter
als ein Mann im Mittelalter.
Ein bisschen „Mehr“ war nicht bekannt,
ein Name wurde nicht genannt.
Hat er nen Bart ? Hat er ne Glatze?
Hockt‘ auf der Schulter eine Katze ?
Verdächtig war des Menschen Tun
und ließ Beamtenfleiß nicht ruhn.
So ging man hin und eifrig suchte
was dann das Amt als „Gift“ verbuchte.
Herr D**** ist ein Ingenör,
dem deshalb nun ist gar nichts schwör.
Er blickte hin, er blickte her,
und wusste plötzlich gar nichts mehr.
Unkraut sah‘ er nirgends stehen.
hat  überall Zement gesehen.
War das Verspritzte nun ein Gift ?
War es der Rest vom Deostift ?
War es vom Pferde der Urin ?
War etwas gar vom Menschen drin ?
War das Ganze nun im Garten
oder da wo Autos warten ?
War es denn öffentlich ? Privat?
Es ächzt der Ämter-Apparat !
Mit Eifer fragte man sodann,
beim Nachbarn H**** Hermann an.
Als der die Täterschaft verneint,
sucht man sich flugs nen andren Feind.
Man will sein Vorurteil genießen,
selbst Fakten können‘s nicht vermiesen.
So kriegt das Ganze schnell nen Stempel,
da jubelt der Beamten-Tempel.
Man schreibt sehr viel und unverdrossen:
Was war es, was du dort vergossen ?
Bist Du es, der jetzt „Unschuld“ heuchelt ?
Hast Du die Nesseln hingemeuchelt ?
Der Mensch, den diese  Schrift erreicht
wird erst mal rot und dann erbleicht.
Doch später , als ein Mann der Tat,
da holt er sich beim Anwalt Rat.
Der weise Advokat, der spricht,
„Vernunft ist des Beamten Pflicht.
Und auch verlangt man von ihm Wissen,
was diese Email lässt vermissen.“

Manch Urteil ist ja längst beschlossen,
eh' des Beklagten Wort geflossen
Wenn es auch dumme  Briefe hagelt
es ist in dem Gesetz vernagelt,
dass dem Justitia ist hold,
der Schweigen nimmt als pures Gold.
Dem Umweltamte sei gesagt,
ein Bußbescheid wär sehr gewagt.
und wenn nicht jetzt, dann bei Gericht,
zur „Buße“ käm die Sache nicht.
Dich, Amtmann, trifft der Muse Kuss:
Klapp‘ doch den Deckel zu und Schluss!
Die liebe Seele hätt‘ dann Ruh
und 47 (OwiG) zwingt dazu.
Ein Stein Euch von der Seele fällt,
Beschluss : Verfahren eingestellt !
Vergesst nie in des Alltags Hetz‘:
Auch das Gesetz hat einen Götz!