Freitag, 27. November 2009

Der Umzug

Sicherlich sind alle begierig zu sehen, wie es in meinem neuen Büro so zugeht.

Der Anfang

Ja, ja die ganze Abmahnerei hat sich doch gelohnt !

5 Kommentare:

  1. In diesem Zusammenhang wäre es jetzt interessant, das Refugium des GröVaz kennenzulernen.

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  2. Es ist wirklich bezeichnend, wie wenig Humor doch die "fastix - Jünger" haben.

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  3. Beste Lage, tolles Personal – auch Anwälte haben das Recht zum Träumen ...:-D

    Das einzig Wahre an diesem immerhin nett gemachten Dreh sind wohl die letzten beiden Worte --- "Stress pur".

    In dem Sinne ein erholsames Wochenende!

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  4. Fastix hat zur Zeit ein Dokument veröffentlicht, (5O 144/09) in welchem unter Punkt 2 "Besondere Gerichtliche Auflagen.... Zeile 4-12, exakt der gleiche Text steht wie im 2. Absatz. (Belehrung bei Nichterscheinen)

    Ist dies ein Formfehler der Behörde, oder ist dieses Dokument "getürkt"?

    Diesen "Kommentar" nicht veröffentlichen.

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  5. Herr Nick, das ist kein Formfehler, sondern im Gegenteil: eine Formalität, um Formfehler zu vermeiden ;-)

    Belehrungen müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein, ebenso wie gerichtliche Auflagen. Die doppelte Anführung wird dieser Etiketten-Pflicht gerecht.

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