Montag, 9. November 2009

Über Haller, Hallenser und Halunken

Ein Gerichtstermin in Halle/Westfalen vom heutigen Tage entwickelte sich in einer Sitzungspause zu einem interessanten Gespräch mit dem Vorsitzenden. Wir überlegten, wie denn wohl die Einwohner dieses alten Städtchens zu bezeichnen wäre. Das Wort Hallenser ist nach meinem Wissen schon von den Bewohner von Halle/Saale belegt, weswegen der Vorsitzende spaßhaft vorschlug, sie als "Halunken" zu bezeichnen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob er dies nach dem persönlichen Vortrag des heutigen Beklagten so meinte.


Eine im Sitzungssaal anwesende (einzige) Zeugin des Schauspiels stellte dann aber richtig, dass man die Einwohner als Haller zu bezeichnen hätte.


So froh gestimmt konnte ich dann einem Vergleich zustimmen, in dem meine Partei im Wesentlichen das bekam, was sie in ihrer Klage begehrte. Die sehr kooperative Kollegin der Gegenseite stimmte schnell zu, das Verfahren so zu beenden.


Sicherlich wurden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, was aber dem gesetzlichen Normalfall entspricht ( § 98 ZPO)


Der Beklagte wird nun auch noch mit einem Teil der Gerichtskosten belastet, was er sicherlich wieder als Ergebnis einer gegen ihn gerichteten Verschwörung werten wird. Aber die nette Kollegin hat mir versprochen, es ihm ganz langsam zu erklären.


Die Person, die die Öffentlichkeit darstellte und die trotz heftiger öffentlicher Einladung die einzige Zeugin des Schauspiels blieb, wird wohl noch einen eigenen Bericht veröffentlichen. Sie hat übrigens nicht versäumt, mir die besten Grüße eines nicht unbekannten Dritten auszurichten, was ich als echtes Friedensangebot dieses Herrn werte. 

                        

6 Kommentare:

  1. Neben "Haller, Hallenser und Halunken" gibt es noch die HALLOREN, eine der ältesten, wenn nicht sogar d i e älteste Schokoladenfabrik Deutschlands (gegründet 1804), in der die Hallenser die köstlichen Halloren-Kugeln produzieren, eine Spezialität, die es mittlerweile auch in Halle/Westfalen geben dürfte (für den Gerichtskostenanteil könnte man sicher eine Menge davon kaufen...).

    Eigentlich doch traurig, dass dieses langfristig angekündigte Verfahren so wenig Interesse in der Szene gefunden hat.

    Aber, wenn auch ein bekannter Blogger schon wieder voreilig das Ergebnis verkündet -

    "Allerdings wird von vielen befürchtet das weder Andreas Neuber noch der Marco Born zur Verhandlung kommt und diese beiden lieber ein Versäumnisurteil als eine für die beiden nicht hübsche Entscheidung in Kauf nehmen.
    Dann können die nämlich noch ein wenig plärren, dass gegen das Versäumnisurteil ganz bestimmt Einspruch und außerdem Hauptsacheklage bis zum BGH erhoben werden wird, dieses dann vergessen und dieses vergessen als humanitären Akt darstellen."

    - dann muss man ja auch nicht mehr hinfahren (ihm selbst mangelte es wohl an der erhofften Mitfahrgelegenheit).
    Außerdem lässt sich ohne eigene Anwesenheit und in Ermangelung von Zeugen doch viel besser spekulieren, wie es wirklich abgelaufen ist... ;-)

    Gratulation an die Anwälte beider Parteien – ein fairer Ausgang des Verfahrens.

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  2. Ihr zwei seid schon so ein Gespann! Einfach köstlich!

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  3. Der "weinrote Blogger" hat gesagt,
    "Ich jedenfalls hätte streitig verhandelt,".

    Das kann man ihm, ohne weiteres und ausnahmsweise, glauben, denn die Kosten der Prozesse reicht er ja ohnehin an die Allgemeinheit weiter.

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  4. @Nick

    Das ist etwas, was man ihm unbenommen glauben kann! Außerdem genießt er ja den Vorteil, völlig mittellos zu sein und einem nackten Mann kann ja niemand in die Tasche greifen. Die leeren Töpfe klingen ja bekanntlich am lautesten.

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  5. Es ist schon ein Kreuz mit den sogenannten "Verbraucherschützern" von eigenen Gnaden!

    In Wirklichkeit sind es Trittbrettfahrer der sogenannten "Nutzlosanbieter". Indem sie vorgeben im Sinne der Allgemeinheit zu handeln versuchen mit immer neuen provokanten Schlagzeilen die Seitenaufrufe ihrer Blogs zu maximieren. Die dabei entstehenden Prozessrisiken delegieren sie an die Allgemeinheit.Ich meine die bestehenden Gesetze reichen völlig aus, um sich vor windigen Geschäftemachern zu schützen.

    Leider kann man aber Nutzlosverbraucherschützer genausowenig verhindern, wie Nutzlosanbieter.

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  6. @ Nick,
    dem kann ich leider -aus eigener negativer Erfahrung- nur zustimmen.

    niobe1958

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