Freitag, 4. Dezember 2009

Kürzlich bei Gericht

sprach mich ein Richter L. an und zeigte mir ein bemerkenswertes Schreiben eines Petenten. Neben allgemeinen Pöbeleien, die jedes Gericht immer sehr froh und wohlmeinend stimmen, sprach der Herr von "offener Rechtsbeugung". Was das denn sei, fragte mich der Richter. Ob an ihm eine Änderung des Strafgesetzbuches vorbeigegangen sei und ob es auch eine geschlossene Rechtsbeugung geben würde, rätselte er.Ob das das Selbstouting eines notorischen Querulanten sei, so klagte er.

Nun ich konnte ihn beruhigen. "Offene Rechtsbeugung" ist ein Begriff aus der Teutschen Turnbewegung  des ollen Turnvaters F.L. Jahn ( ja der aus der Hasenheide!) Sie ist das Gegenteil von "Offener Linksbeugung" und stellt einer totale Verschiebung des Oberkörpers (leicht nach rechts) nach vorn dar und zwar bei gleichzeitigem Niederwerfen auf den Boden.. Im asiatischen Raum wird die Bewegung auch Kotau genannt und ist ein Zeichen von Unterwürfigkeit und höchster Ehrerbietung. Niedere Domestiken haben diese Bewegung total verinnerlicht.

Ach so, meinte Richter L., wie nett!

Dann warf er das Schreiben in den Mülleimer (Rundablage).

4 Kommentare:

  1. Ein nettes Schmankerl zum Wochenende. Vielen Dank Herr Neuber!

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  2. Sicher verfolgte dieser Petent nur gute Absichten und das Wohl des Richters lag ihm besonders am Herzen.

    Hatte man doch einst in der DDR eine Bewegung ins Leben gerufen, die man in Erinnerung an den großen Turnvater – nur in einem gesunden Körper wohnt auch ein gesunder Geist – vielsagend als "Pausengymnastik" betitelte.
    Sie sollte besonders den etwas boshaft als "Sesselfurzer" bezeichneten Angestellten des "Öffentlichen Dienstes" zu mehr Bewegung verhelfen.

    Leider stellte sich auch diese DDR-Bewegung als "Schuss in den Ofen" dar – verbrauchten doch die vor- und nachbereitenden Maßnahmen (Büromöbelrücken) dieser Turnübungen neben der Pausen- auch noch sehr viel Arbeitszeit und die eigentlichen Übungen konnte man auch nur als unsportliche, von Lach- und Kicherlauten begleitete Verrenkungen bezeichnen (daher "offene Rechts- und Linksbeugung" – hahaha!).

    Sehr schnell wurde von dieser Pausen füllenden Maßnahme wieder Abstand genommen, da der angedachte Effekt der Erhöhung der Arbeitsproduktivität sich schnell ins Gegenteil verkehrte und sich auch Unterwürfigkeit damit nicht anerziehen ließ.

    Aber ein Ostschlosser, der "Rechtsberatungen der besonderen Art" durchführt, darf doch auch mal einen Richter zu einer körperlichen Ertüchtigung ermuntern.

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  3. So einen (also der so eine Beweeung total verinnerlicht hat) kennen Sie auch. Der war körperlich so ungeschickt, dass er sich als Jugendlicher bei einer offenen Rechtsbeugung im Zug an der Notbremse festgehalten hat, was dazu führte, dass der Bahnverkehr in der Zentralschweiz für zwei Stunden durcheinander kam. Dieser saß vor einigen Tagen als ehrenamtlicher Zeuge in Augsburg und schmückt sich mit einem Diplom, das von einer nichtakademischen Einrichtung für Marketing verliehen wird.

    Machen Sie nur weiter, wir amüsieren uns köstlich.

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  4. Sie müssen dem Autor der Petition danken, Joholi! Seine Stilblüten sind für die Angeschriebenen längst nur mehr der Auslöser für resignierendes Stoßseufzen, da ihnen das Lachen längst vergangen ist.

    Für Prozessunbeteiligte, die den scharfen Kontrast zu den Beteuerungen des Bloggers in eigener Sache erkennen, sind diese Schmankerln hingegen eine echte Komödie!

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