Freitag, 30. April 2010

Die Götter der ZPO eine Richtigstellung

Ein Prozessgegner hat sich auf seinem Blog zu einem Verfahren 9 O 2536/06 Landgericht Kassel absondernd geäußert.Er freute sich sehr über eine Entscheidung des Landgerichts, die (kann man sagen, endlich mal ??) zu seinen Gunsten ausging.

Er stellte schnell Überlegungen an, wer nun was an wen zu zahlen hätte.

Am Schluss schreibt er :

"Das die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorgelegt wird geht aus dem Beschluss nicht hervor. "

Irrtum !

Nachdem der Prozessgegner seinem Gestammel auf seinem Blog auch gegenüber dem Landgericht Kassel Sätze fallen ließ, wie :

"Die Kassler Richter haben, um Verfahren schnell zu beenden, sich nicht befassen zu müssen, nicht denken zu müssen, genug Mist gebaut und Schaden angerichtet mich sogar der eigenen Bequemlichkeit wegen in den Knast gebracht - es reicht jetzt.

Ich erwarte, dass die Gehirne ab sofort nicht nur herumgetragen, sondern auch benutzt werden. Ich bin zu Recht wütend über diese markante und teure Schlechtleistung."

hat nun das Oberlandgericht Frankfurt am 28.4.2010 die (falsche) Entscheidung des Landgerichts Kassel aufgehoben und sämtliche Kosten des von ihm ( mit Hilfe eines Anwalts)angestrengten Aufhebungsverfahren, ihm ( dem Kläger) auferlegt.

Mein Mandant hat immer größer werdenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Gegners, denn wer in unzähligen

==> Eingaben
==> Beschwerden
==> Prozesskostenhilfegesuchen
==> angekündigten Klagen

sich in erster Linie selber schadet, gibt Anlass, ihm eine Prozessunfähigkeit zu attestieren ( so auch der BGH). Ein Prozesspfleger könnte ihm helfen.

Auf jeden Fall denke ich, dass der genannte Blogger für den Sommer oder Herbst 2010 keinen Urlaub zu buchen braucht. Es könnte sein, dass das die Gerichte für ihn tun.

Donnerstag, 29. April 2010

Der BGH und die Tante Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Aber, Aber :

Der BGH sagte auch :
Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.


Das bedeutet, dass Mandanten und ich die Tante Google nunmehr durchforsten werden, ob etwa "unautorisierte" Bilder von mir oder meinen Mandanten bei Google zu finden sind. Wenn ja, dann wird es einige Arbeit für die Betreiber von Google geben. Wir werden in jedem Einzelfall zur Entfernung auffordern.

Sicherlich wird Google über diese Mehrarbeit nicht begeistert sein und umso bereitwilliger die Namen und Adressen der Piratenblogger herausgeben.

Mittwoch, 28. April 2010

Das Urheberrecht

Der "Welttag des geistigen Eigentums ist" – wie alle Welttage- ein Tag der klaren Worte :

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Neumann erklärte: "Ich sehe mit großer Sorge, wie massive Urheberrechtsverletzungen im Internet die Kultur- und Kreativbranche nach wie vor in Bedrängnis bringen. Manch ein selbst ernannter ´Pirat´ übersieht, dass hier persönliche Existenzen und die Lebensgrundlage der Kulturschaffenden auf dem Spiel stehen."

Früher hat man "Piraten" einfach einen Kopf kürzer gemacht, heute muss man ihnen seiten- und stundenlang erklären, warum das falsch und rechtswidrig ist, was sie tun.

Trotzdem wird man dann als Abzocker tituliert, wenn man nicht "gratis" tätig werden kann und will. Man sehnt sich fast zu Zeiten von Klaus Störtebeker zurück.

Schön ist war dabei die Reaktionen eines Mandanten, der sich einer Abmahnung wegen Filesharing ausgesetzt sah, auf meine Frage: "Warum er denn 600 Lieder von grottenschlechten Sängern und Sängerinnen heruntergeladen und dann angeboten habe?"

"Wieso, das machen doch alle ! "

Oder

Selbsternannte Aufklärer und Verbraucherschützer verbreiten auf ihren Seite "fremde" Inhalte und Bilder, nennen sich dann Blogger und sind erstaunt, wenn es Ärger gibt :

"Wieso das machen doch alle ! "

Bei meiner Gebührenrechnung werde ich dann auch sagen :

"Wieso das machen doch alle!"

Aber dann wird wieder gejault.

Dienstag, 20. April 2010

Twitter - Neue Gefahr ?

Man kann nicht oft genug warnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer also glaubt, sich bei Twitter austoben zu können :


Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte


Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig



Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).



„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

Freitag, 16. April 2010

Wir in Krefeld

leben bekanntlich auf der Insel der Se(e)ligen.

Gestern fragte mich ein Amtsrichter anlässlich der Verteidigungen gegen den Vorwurf der sog. "Unfallflucht" :

"Herr Neuber, wieso sind Verteidiger eigentlich immer davon überzeugt, dass ihre Mandanten unschuldig sind ?"

Anlass war mein deutlicher Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug zwar heftig beschädigt war, aber am Fahrzeug des Mandanten keinerlei Schaden festgestellt wurde.
Wenn dies ein Amtsrichter gewesen wäre, der neu und unerfahren wäre, hätte ich nur kurz die Augenbraue hochgezogen.. So aber

Wie schön, dass es Krefelder Usus ist, bei diesem Amtsrichter bereits die vorgefertigten Befangenheitsanträge in der Tasche zu haben, die dann nur noch ergänzt werden müssen.

Der Mandant staunte darüber sehr.....

Donnerstag, 1. April 2010

Oh, Ihr Pharisäer und Heuchler

lest nach bei Matthäus , Kapitel 23

Da echauffiert sich ein selbst ernannter Heiliger, dass das (echte) Abbild eines Kirchenfensters "zynisch und geschmacklos" wäre.

Stimmt !

Auf diesem Bild sieht man einen offensichtlich katholischen Geistlichen, der bei einem knieenden Knaben die Hand auflegt. Angesichts der Schilderungen eines Missbrauchsopfers aus Regensburg ist dieses von der Kirche selbst eingebaute Fensterbild wirklich zynisch und geschmacklos. Aber eben echt !

Da echauffieren sich andere falsche Heilige, weil man ihnen ihren Pfarrer Sturmius W. weggenommen hätte mit den Worten :" Das sei doch nur niedrigschwelliger Missbrauch gewesen!"

Aha !

Wie schreibt der mit Recht in die Wüste geschickte (falsche) Heilige Sturmius W. in seinem offiziellen Pfarrbrief noch selbst:

"Im übrigen ist der Zeitgeist kein Maßstab für ein Leben nach dem Evangelium. Wer nach dessen Regeln lebt, wird jedes Kind mit Achtung und Hochschätzung behandeln."

Und dann kommt da so ein Westentaschen-Heiliger aus Wallenhorst und meint, dass er sich nun genug um Uganda und durch Reibekuchenverkauf finanzierte Kirchendächer gekümmert hätte und frömmelt in Emails, die er wohl während seiner Arbeitszeit geschrieben hat ( Freitag, 26.3.2010 10:47) , davon, dass er schockiert sei.

Natürlich nicht über Sturmius W. und Konsorten, sondern über die Wiedergabe eines (echten) Kirchenbildes.

Matthäus Kapitel 7 Vers 3

Oh mein Gott,

welche Folgen hat die Geschichte :

Schmerzensgeld ???

Freitag, 26. März 2010

Sensation



Die katholische Kirche will jetzt sogar die Kirchenfenster wechseln und durch dieses Warnschild ersetzen.

Freitag, 19. März 2010

Anonymität schützt nicht !

Da gibt es einen gemeinnützige Verein , der sich als Reaktion auf zahlreiche Ermittlungsverfahren, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen bei "Tor"-Betreibern gegründet hat . Seitdem betreibt dieser Verein im Internet zahlreiche Anonymisierungsdienste zur kostenlosen Nutzung.

Dieser Verein informiert über sichere Kommunikation im Internet, organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche und fördert nebenbei noch illegales Handeln.

Diese aktive Förderung von rechtswidrigem Handeln wurde Verein jetzt zum Verhängnis, denn Ruck-Zuck hat das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem "Verein" untersagt, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu ermöglichen.

Nein... die Rede ist hier nicht von dem ehemals bekannten Frankfurter Verein, sondern von der German Privacy Foundation e.V. aus Berlin

"Darüber hinaus entwickeln die Mitglieder viele Ideen und Projekte um Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu umgehen." ( wikipedia)

"Funtionsweise der PrivacyBox
Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie und anonyme Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen."
, so heißt es auf der Website des Vereins.

Es versteht sich von selber, dass der Verein nun schnellstens die Klarnamen und die Klaradressen der Personen, die ach so gern anonym bleiben wollten, herausgeben wird. Denn sonst werden heftige Ordnungsstrafen drohen.

Näheres im Übrigen unter diesem Link

Nachtrag 20.3.2010

Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

Die Gegenseite hatte mitgeteilt,dass sie nur aufgrund einer richterlichen Verfügung die Inhalte abschalten und die Namen herausgeben würde. BITTE SEHR !

Samstag, 13. März 2010

Erinnerung


Ich bin ganz sicher, dass dieser Anblick für manche unvergesslich bleiben wird.

Dienstag, 9. März 2010

Es kommt (scheinbar) alles wieder

Da schreibt ein Blogger über eine immerhin sechsundzwanzig seitige Einstellungsverfügung der StA München :

"Hier kommt es vor allem darauf an, wie die zu Unrecht in Anspruch genommenen Opfer sich fühlen, und gerade nicht darauf, ob ein Straftatbestand auch formell erfüllt wurde."

und schließt draus:

Obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München kein Betrug oder überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, dürfe man die betreffende Person "Betrüger" nennen.

So weit sind wir also schon


„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

"Recht ist, was dem Deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet"

Schtonk

Nun bin ich nicht der einzige, der die ungewöhnlich ausführliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München als positives Zeichen unseres Rechtsstaats würdigt :

Halt die Hexenjagd ein Ende ?

Wohl nein, man würde doch ein Feindbild verlieren !

Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Ein bisschen Rechtsgeschichte gefällig ?

Im Jahre 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalt Buback ermordet.

Bereits kurze Zeit darauf wurde an der Universität Göttingen durch den ASTA ein Artikel verbreitet, in dem ein damals noch unbekannter Mensch seiner "klammheimlichen Freude" über den Tod des Generalbundesanwalts Ausdruck verlieh.

Dieses Pamphlet zog eine ganze Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach sich, wobei unter anderem einen "Verteiler" dieses Pamphlets zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Gestützt wurden alle Ermittlungsverfahren unter anderem auf § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt.

In diesem Zusammenhang urteilte auch der zweite Strafsenat des OLG Hamm im Jahre 1979:
"Unsachliche, überzogene Kritik, die in erster Linie der Diffamierung des politischen Gegners dient, ist im Einzelfall weder durch die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit noch durch § 193 StGB gedeckt."

Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.

Pietätlosigkeit ist das eine, vorsätzliche Straftaten oder die bewusste und gewollte Förderung dieser Taten ist das andere.

Dienstag, 23. Februar 2010

Trotz alledem

Mitbürger! Freunde! Römer! Hört mich an!
Begraben will ich Cäsarn, nicht ihn preisen.
Was Menschen Übles tun, das überlebt sie,
Das Gute wird mit ihnen oft begraben.
So sei es auch mit Cäsarn! Der edle Brutus
Hat euch gesagt, daß er voll Herrschsucht war;
Und war er das, so wars ein schwer Vergehen,
Und schwer hat Cäsar auch dafür gebüßt.
Hier, mit des Brutus Willen und der andern
- Denn Brutus ist ein ehrenwerter Mann,
Das sind sie alle, alle ehrenwert -,
Komm ich, bei Cäsars Leichenzug zu reden.
Er war mein Freund, war mir gerecht und treu;
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Er brachte viel Gefangne heim nach Rom,
Wofür das Lösegeld den Schatz gefüllt.
Sah das der Herrschsucht wohl am Cäsar gleich?
Wenn Arme zu ihm schrien, so weinte Cäsar;
Die Herrschsucht sollt aus härterm Stoff bestehn.
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Ihr alle saht, wie am Lupercusfest
Ich dreimal ihm die Königskrone bot,
Die dreimal er geweigert. War das Herrschsucht?
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und ist gewiß ein ehrenwerter Mann.
Ich will, was Brutus sprach, nicht widerlegen;
Ich spreche hier von dem nur, was ich weiß.
Ihr liebtet all ihn einst nicht ohne Grund;
Was für ein Grund wehrt euch, um ihn zu trauern?
O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh,
Der Mensch ward unvernünftig! - Habt Geduld!
Mein Herz ist in dem Sarge hier beim Cäsar,
Und ich muß schweigen, bis es mir zurückkommt.

Nicht von mir, aber passend !

Freitag, 19. Februar 2010

Weiterer Skandalbeschluss eines Gerichts

Und wieder hat die garstige deutschen Klassenjustiz in Gestalt des Kammergerichts Berlin ( 10 W 98/09 ) zugeschlagen. Es hat einem ehemaligen Werktätigen aus dem ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat in seinem Bemühen, ein Mitglied des Junkerstandes der schääbischen Lüge zu überführen, sein allein ihm zustehendes Recht verweigert.

Die doch so offensichtliche Schädigungs- und Schikaneabsicht des frechen Junkers hat das Gericht so nicht gesehen, obwohl der brave Arbeiter dies mit viel Text ( copy and paste) vorgetragen hatte.

Ein falsches Datum interpretiert das Gericht in klarer Schädigungsabsicht anders.

Die bundesweiten Lügen vor deutschen Gerichten des adeligen Junkers "um ihn, das Mitglied der arbeitenden Bevölkerung, zu schädigen" konnte das Gericht nicht erkennen.

Und dann erdreistet sich dieses Gericht auch noch auszuführen :
"Trotz der zwischen den Parteien zu diesem Zeitpunkt ( 2006!!) stattfindenden juristischen Auseinandersetzungen ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner zu einer Veröffentlichung gezwungen war."

Persönliche Anmerkungen von mir:
Das war also nichts mit der gewünschten persönlichen Belästigung der Gerichte auf Staatskosten ( auch Prozesskostenhilfe) genannt.

Angesichts solch klar erkennbarer Querulanz des Antragsgegners brauchen wir keine Veränderung der Regelungen bezüglich der Prozesskostenhilfe, wir brauchen eigentlich nur mehr klar denkende und urteilende Gerichte.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Das Urteil des OLG Frankfurt - Kassel

liegt mir nun im Volltext vor. Akribisch hat sich das Gericht mit jedem auch noch fern liegendem Argument des Beklagten auseinandergesetzt. Selbst wenn der Beklagte geschrieben hätte, die Erde sei eine Scheibe, es wäre vom Gericht verarbeitet sprich bewertet worden.

Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde. Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig.

Nun werde ich immer wieder gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht eine Art "Super-Revisionsinstanz" wäre, das sich mit jeder Art von geistigen Blähungen auseinander zu setzen habe.

Nun, ich warne da immer mit Hinweis auf § 34 Abs. 2 BVerfGG . Bei "normalen" Mandanten hat das meist Erfolg.

Freitag, 29. Januar 2010

Neuer "SKANDAL" - diesmal vom OLG Frankfurt - Kassel

Die Reihe von "Justizskandalen" setzt sich fort.

Ich wurde von einigen Interessierten darauf angesprochen, was denn aus dem Termin vom 19.01.2010 beim Oberlandesgericht Frankfurt 14 U 59/09 geworden sei. Eine Zuschauerin hatte ja auf ihrem Blog über den Verlauf der mündlichen Verhandlung berichtet.

Nun, das Oberlandesgericht Frankfurt ist voll unserer Darlegung gefolgt und hat das Urteil des Landgerichts Kassel ( 9 O 2219/08), das noch die Klage abwies, aufgehoben und den Beklagten gemäß unserem Antrag verurteilt. Der Beklagte trägt die gesamten (!!) Kosten des Verfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Senat des OLG hat das gesamte Vorbringen des Beklagten als unerheblich angesehen.

Fazit:
1. Auch wer Prozesskostenhilfe erhält, hat den Prozess noch lange nicht gewonnen!
2. Bei solch klaren Kisten reicht es aus ,einen Unterbevollmächtigten zu schicken
3. Diesmal verschwindet die Akte ganz sicher nicht im Zimmer der Richterin

Donnerstag, 28. Januar 2010

SKANDAL !!! ZYNISMUS !!! FRECHHEIT!!

Mit besonderer Aufmerksamkeit widmen sich die selbst ernannten Verbraucherschützer der Tatsache, dass die bereits von mir erwähnte "selbstlose Firma" aus Mannheim in dem bekannten Rechtsstreit argumentiert:
" Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden. "

Dieser durch nichts zu überbietende Zynismus sei doch wohl typisch für die charakterlosen Abzocker, die wohlmeinenden Nutzern des Internets das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Der besondere Skandal dabei ist, dass diese Argumentation nicht von den "bösen" Abzocker stammt sondern vom Bundesgerichtshof.

In seiner Entscheidung vom 12.12.2006 hat der BGH wörtlich ausgeführt:

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, a.a.O., vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).

Die ganze Entscheidung findet man übrigens hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sonderbeziehung03.php

Skandal, dass der BGH scheinbar mit denen gemeinsame Sache macht.




Gott sei Dank hat das Landgericht Mannheim dem einen Riegel vorgeschoben !

Mittwoch, 27. Januar 2010

Mannheim ist ein heißes Pflaster,

zu mindestens dann, wenn man in dieser Stadt eine Firma betreibt, die gegen ein "geringes" Entgelt die Möglichkeit eröffnet, ansonsten kostenfreie Software aus dem Internet herunter zu laden.

Vielen Nutzern dieses großzügigen Angebots blieb nämlich (angeblich) verborgen, dass es kostenpflichtig war.

Schnell war die genannte Firma mit dem Versenden von Rechnungen. Schnell war die genannte Firma mit der Versendung von Mahnungen, die viele gutgläubigen Nutzer in Angst und Schrecken versetzt haben.

Nun haben sich einige Nutzer nicht darauf beschränkt, die wohl ungerechtfertigte Forderungen nicht zu bezahlen, sondern sind selbst aktiv geworden.

Zur Abwehr der ungerechtfertigten Forderung beauftragten sie einen Rechtsanwalt, der "Geld" gekostet hat. Diese fürstliche Entlohnung des Rechtsanwalts (etwa 50,00 EUR) wollten die gutgläubigen Nutzer von dem Anbieter des großzügigen Angebots im Internet natürlich wieder haben. Und tatsächlich hat jetzt das Landgericht in Mannheim entschieden, dass die Forderung der gutgläubigen Nutzer wohl berechtigt sei. Es sei nämlich -so das Landgericht- zwischen dem Anbieter und Nutzer überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, da ein Einigungsmangel im Sinne des BGB vorgelegen habe. In dem Urteil ist keine Rede von Betrug, Täuschung oder Abzocker des gutgläubigen Nutzers.

Das Amtsgericht Mannheim war diesbezüglich noch völlig anderer Meinung.

Das Landgericht Mannheim führte weiter aus, dass sich derjenige schadensersatzpflichtig macht, der zu mindestens fahrlässig eine nicht bestehende Forderung geltend macht. Fahrlässigkeit könne aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der Gläubiger nicht erkennt, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt ist.
Nun wird es aber spannend:

Ab wann muss ein Gläubiger erkennen, dass seine Forderung nicht berechtigt ist?

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht diese Fahrlässigkeit bejaht, weil eine Vielzahl von Beschwerden vorgelegen hätten. Ich meine, mit dieser Argumentation begibt sich das Landgericht Mannheim auf Glatteis. Nur weil eine "Vielzahl" von Beschwerden vorgelegen hätten, handelt der Gläubiger nicht automatisch fahrlässig. Viele Verbraucher haben es sich doch geradezu zum Hobby gemacht, jedwede Rechnung anzuzweifeln und sich zu beschweren.

Gibt es also (noch) keine Beschwerden, so scheidet der Schadenersatzanspruch aus ?

Weiterhin hat das Landgericht Mannheim argumentiert:
Die großzügige Firma habe ihre Forderung sofort fallen lassen, als der gutgläubige Nutzer mithilfe eines Anwalts die Forderung bestritt und sich zur Wehr setzte. Auch dies zeige, dass die großzügige Firma wohl selbst von der Richtigkeit ihrer Forderung nicht überzeugt gewesen ist.Können es nicht wirtschaftliche Überlegungen gewesen sein ?

Kommt jetzt die große Klagewelle gegen die großzügige Firma ?
Nur wenn sich Anwälte finden, die für 89,25 Euro Honorar bereit sind, eine Klageschrift zu fertigen und ggf. nach Mannheim zu reisen. Ein geringes Risiko.

Montag, 11. Januar 2010

Zwischendurch

Damit es nun auch der Letzte weiß :

http://www.youtube.com/watch?v=CLfzfC3JXAw